24,6 Milliarden Euro sind eine Zahl, unter der sich kaum jemand noch etwas vorstellen kann. Rechnet man die im Bundeshaushalt 2026 ausgewiesenen flüchtlingsbezogenen Ausgaben und Mindereinnahmen jedoch auf die Einkommensteuerpflichtigen herunter, wird die Dimension erheblich greifbarer: rund 568 Euro pro Jahr und Steuerpflichtigem.
Das entspricht rechnerisch etwa 47 Euro im Monat.
Wichtig ist dabei die Formulierung „rechnerisch“. Niemand bekommt vom Finanzamt eine Rechnung über 568 Euro mit dem Verwendungszweck „Flüchtlingspolitik“. Der Bundeshaushalt finanziert sich aus zahlreichen Steuerarten und anderen Einnahmen, und Steuerpflichtige tragen je nach Einkommen sehr unterschiedlich zum Steueraufkommen bei.
Aber die Durchschnittsrechnung macht eine Größenordnung sichtbar, die in der politischen Diskussion häufig hinter Milliardenbeträgen verschwindet.

568 Euro im Jahr
Der Bund veranschlagt für 2026 insgesamt 24,6 Milliarden Euro an flüchtlingsbezogenen Ausgaben und Mindereinnahmen.
Stellt man diesem Betrag die rund 43,3 Millionen Einkommensteuerpflichtigen gegenüber, die das Statistische Bundesamt für die zuletzt vollständig verfügbare Einkommensteuerstatistik 2022 ausweist, ergibt sich:
24.600.000.000 Euro ÷ 43.300.000 Steuerpflichtige = rund 568 Euro
Oder:
47,34 Euro im Monat.
Der Bund veranschlagt für 2026 insgesamt 24,6 Milliarden Euro an flüchtlingsbezogenen Ausgaben und Mindereinnahmen.
Stellt man diesem Betrag die rund 43,3 Millionen Einkommensteuerpflichtigen gegenüber, die das Statistische Bundesamt für die zuletzt vollständig verfügbare Einkommensteuerstatistik 2022 ausweist, ergibt sich:
24.600.000.000 Euro ÷ 43.300.000 Steuerpflichtige = rund 568 Euro
Oder:
47,34 Euro im Monat.
Für einen Zwei-Personen-Haushalt mit zwei Einkommensteuerpflichtigen entspräche die rein rechnerische Vergleichsgröße bereits 1.136 Euro im Jahr.
Noch einmal: Das ist keine individuelle Steuerbelastung, sondern eine bewusst einfache Pro-Kopf-Vergleichsrechnung.
Was steckt in diesen 568 Euro?
Die 24,6 Milliarden Euro bestehen nach der Finanzplanung des Bundes aus unterschiedlichen Positionen.
Der größte Posten sind mit 13,4 Milliarden Euro Sozialtransferleistungen nach Abschluss von Asylverfahren.
Hinzu kommen unter anderem 2,4 Milliarden Euro für Integrationsleistungen, 1,4 Milliarden Euro für Aufnahme, Registrierung und Unterbringung während des Asylverfahrens sowie 1,3 Milliarden Euro zur Entlastung von Ländern und Kommunen.
Außerdem enthält die Gesamtsumme 6,1 Milliarden Euro zur Bekämpfung von Fluchtursachen. Dieser Betrag wird zu einem erheblichen Teil außerhalb Deutschlands eingesetzt und darf deshalb nicht einfach als direkte Sozialleistung an Flüchtlinge in Deutschland dargestellt werden.
Gerade diese Unterscheidung ist wichtig. Wer über Milliardenbeträge diskutiert, sollte wenigstens sauber benennen, was darin enthalten ist.
Die 568 Euro sind trotzdem bemerkenswert
Denn Deutschland diskutiert gleichzeitig über steigende Sozialversicherungsbeiträge, die Finanzierung der Rente, höhere Pflegekosten, fehlende Investitionen und finanzielle Probleme vieler Kommunen.
Vor diesem Hintergrund ist es keineswegs unanständig, nach der Finanzierung der Flüchtlingspolitik zu fragen.
Im Gegenteil.
Ein Sozialstaat kann auf Dauer nur verteilen, was zuvor erwirtschaftet wurde.
Deshalb muss auch die Frage erlaubt sein, welche staatlichen Leistungen Menschen erhalten sollen, die bislang keine oder nur geringe Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland gezahlt haben.
Dabei muss man zwei Dinge auseinanderhalten: Das menschenwürdige Existenzminimum steht unter verfassungsrechtlichem Schutz. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass jede darüber hinausgehende Leistung politisch unangreifbar wäre.
Über Umfang, Voraussetzungen und Ausgestaltung staatlicher Leistungen darf und muss eine Demokratie diskutieren.
Und was zahlen Migranten selbst?
Auch diese Seite gehört zu einer seriösen Rechnung.
Migranten, die in Deutschland arbeiten, zahlen ebenfalls Einkommensteuer, Mehrwertsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Sie sind deshalb selbstverständlich nicht pauschal als Kostenfaktor zu betrachten.
Die entscheidende volkswirtschaftliche Frage lautet vielmehr:
Wie viel zahlt eine bestimmte Zuwanderungsgruppe langfristig an Steuern und Sozialbeiträgen ein und wie viele staatliche Leistungen nimmt sie in Anspruch?
Genau diese Bilanz wäre für eine vernünftige Migrationspolitik wesentlich aussagekräftiger als moralische Schlagworte beider Seiten.
Deutschland braucht Zuwanderer, die arbeiten, Steuern zahlen und die Sozialversicherungssysteme stabilisieren.
Deutschland muss aber genauso darüber sprechen dürfen, was passiert, wenn Zuwanderung dauerhaft zusätzliche Transferausgaben erzeugt.
Denn die Zahl derjenigen, die alles finanzieren müssen, ist nicht unbegrenzt
Das eigentliche Problem liegt tiefer.
Die geburtenstarken Jahrgänge gehen zunehmend in den Ruhestand. Damit verschiebt sich das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Leistungsempfängern.
Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung geraten ohnehin unter wachsenden finanziellen Druck.
In einer solchen Situation muss jede zusätzliche staatliche Ausgabe besonders kritisch geprüft werden.
568 Euro je Einkommensteuerpflichtigem und Jahr sind deshalb eine interessante Vergleichsgröße.
Nicht, weil jeder Steuerpflichtige tatsächlich exakt diesen Betrag bezahlt.
Sondern weil sie zeigt, welche Dimension hinter den abstrakten 24,6 Milliarden Euro steckt.
47 Euro jeden Monat
Man kann dieselbe Zahl nämlich auch anders ausdrücken:
Januar: 47 Euro.
Februar: 47 Euro.
März: 47 Euro.
April: 47 Euro.
Mai: 47 Euro.
Juni: 47 Euro.
Juli: 47 Euro.
August: 47 Euro.
September: 47 Euro.
Oktober: 47 Euro.
November: 47 Euro.
Dezember: 47 Euro.
Macht zusammen rechnerisch rund 568 Euro im Jahr.
Und genau deshalb sollte die Diskussion nicht damit beendet werden, eine Forderung nach Begrenzung oder stärkeren Voraussetzungen für Sozialleistungen reflexartig als „brisant“ zu bezeichnen.
Die interessantere Frage lautet:
Welche Leistungen wollen und können wir dauerhaft finanzieren, wer soll Anspruch darauf haben und welchen eigenen Beitrag erwarten wir dafür?
Darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein.
Aber über eines sollte man nicht streiten müssen:
Der Steuerzahler hat ein Recht darauf zu erfahren, was politische Entscheidungen kosten.
Die Zahl des Jahres
568 EURO
betragen die flüchtlingsbezogenen Bundesausgaben und Mindereinnahmen 2026 rechnerisch je Einkommensteuerpflichtigem.
Das sind rund 47 Euro im Monat.
Hinweis: Durchschnittsrechnung auf Basis von 24,6 Mrd. Euro Bundesansatz und rund 43,3 Mio. Einkommensteuerpflichtigen. Sie stellt keine individuelle Steuerbelastung dar.
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