Hessen bekommt einen Preis für Finanzbildung. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, mit Geld umzugehen – eine ausgezeichnete Idee. Besonders in einem Land, das bei der Besoldung seiner Beamten seit Jahren offene Fragen hat und noch klären muss, was aus möglichen Ansprüchen für die Vergangenheit wird.
Die Vorgeschichte ist komplizierter als die Behauptung, das Bundesverfassungsgericht habe Hessen bereits zu einer bestimmten Nachzahlung verurteilt: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hielt die Besoldung in bestimmten Jahren für verfassungswidrig und legte die Fälle dem Bundesverfassungsgericht vor. Eine abschließende Entscheidung zu diesen hessischen Verfahren steht noch aus. Hessen hat inzwischen neue Besoldungsregeln beschlossen. Wie mögliche Ansprüche aus der Vergangenheit behandelt werden, ist damit aber nicht automatisch erledigt.
Wie groß die Rechnung werden könnte, lässt sich mit einem einfachen Beispiel zeigen. Nimmt man 250.000 Beamte und eine durchschnittliche Nachzahlung von 100 Euro für jeden Monat über acht Jahre, ergibt das bereits 2,4 Milliarden Euro. Bei durchschnittlich 500 Euro im Monat wären es 12 Milliarden Euro, bei 1.000 Euro sogar 24 Milliarden. Das sind Rechenbeispiele, keine festgestellten Ansprüche – aber sie zeigen, wie schnell aus einer vermeintlich kleinen monatlichen Differenz eine gewaltige Summe wird.
Da kommt der Preis für Finanzbildung gerade recht. Das Preisgeld von 20.000 Euro soll in Bildungsprojekte fließen. Vielleicht entwickelt Hessen daraus gleich ein Unterrichtsmodul:
„Wie man Verpflichtungen erkennt, bevor sie im Haushalt auftauchen.“
- Lektion eins: Eine Rechnung wird nicht kleiner, nur weil man lange über ihre Berechnung berät.
- Lektion zwei: Wer anderen den vernünftigen Umgang mit Geld beibringt, sollte bei den eigenen offenen Rechnungen besonders genau hinschauen.
Hessen darf sich über die Auszeichnung freuen. Und die Schüler dürfen eine praktische Frage stellen: Wenn das Land Finanzen so gut erklären kann – kann es dann auch erklären, wann die Besoldungsfragen aus der Vergangenheit geklärt werden?

Quellen
- Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Besoldung in Hessen: https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/beamtenbesoldung-in-hessen-verfassungswidrig-zu-niedrig
- Hessisches Innenministerium, Besoldung: https://innen.hessen.de/buerger-staat/arbeits-und-dienstrecht/oeffentliches-dienst-und-arbeitsrecht/besoldung
Schlagworte: Hessen, Finanzbildung, Beamtenbesoldung, Haushalt, Besoldungsansprüche
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