Die geplante Rentenreform trifft ausgerechnet diejenigen, die ihre Lebensplanung längst abgeschlossen glaubten
Es gibt politische Entscheidungen, über die man trefflich streiten kann. Und es gibt Entscheidungen, bei denen sich vor allem eine Frage aufdrängt: Wie viel Verlässlichkeit darf ein Bürger eigentlich noch von seinem Staat erwarten?
Genau diese Frage stellt sich bei der geplanten Rentenreform der Bundesregierung.
Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Gemeint sind Menschen, die mindestens 45 Versicherungsjahre zusammenbekommen haben. Die Bundesregierung bezeichnet die Empfehlungen ausdrücklich als Grundlage für die anstehende große Rentenreform.
Was auf dem Papier nach einer weiteren „notwendigen Strukturreform“ klingt, kann für einen Menschen, der unmittelbar vor dem Ruhestand steht, einen gewaltigen Unterschied machen.
Ein Beispiel: Jahrgang 1964
Nehmen wir einen Arbeitnehmer des Jahrgangs 1964.
Er hat früh angefangen zu arbeiten und bringt seine 45 Versicherungsjahre zusammen. Nach derzeit geltendem Recht ist die Sache eindeutig: Ab Jahrgang 1964 kann ein besonders langjährig Versicherter mit 65 Jahren ohne Abschläge in Altersrente gehen.
Darauf konnte man seine Lebensplanung ausrichten.
Vielleicht wurde das Haus entsprechend finanziert. Vielleicht wurden Rücklagen gebildet. Vielleicht hat man seinem Arbeitgeber bereits signalisiert, wann Schluss sein soll. Vielleicht wartet man nach Jahrzehnten körperlicher Arbeit schlicht darauf, endlich über seine eigene Zeit verfügen zu können.
Und nun, wenige Jahre vor diesem Termin, soll eine Regel verschwinden, die für die persönliche Ruhestandsplanung entscheidend sein kann.
Die Kommission formuliert es bemerkenswert eindeutig:
Ein abschlagsfreier vorgezogener Rentenbeginn allein aufgrund der langen Versicherungszeit soll künftig nicht mehr möglich sein.
45 Jahre Beiträge – und plötzlich reicht es nicht mehr
Das ist der eigentliche politische Sprengstoff.
Hier reden wir nicht über einen 25-Jährigen, der noch vier Jahrzehnte Zeit hat, seine Altersvorsorge auf neue Rahmenbedingungen einzustellen.
Wir reden möglicherweise über Menschen, die mehr als vier Jahrzehnte gearbeitet und Beiträge geleistet haben und deren Ruhestand bereits in Sichtweite liegt.
Wer beispielsweise mit 65 statt mit 67 in Rente gehen möchte und künftig nur noch auf die Altersrente für langjährig Versicherte ausweichen könnte, müsste nach den heutigen Regeln mit 0,3 Prozent Abschlag pro Monat rechnen. Zwei Jahre früher bedeuten damit rechnerisch 7,2 Prozent weniger Rente – dauerhaft. Die Bundesregierung bestätigt sowohl die 0,3 Prozent pro Monat als auch die lebenslange Wirkung solcher Abschläge.
Bei 2.000 Euro Monatsrente wären 7,2 Prozent beispielsweise 144 Euro weniger im Monat.
Nicht ein Jahr lang.
Nicht bis zum 67. Geburtstag.
Sondern grundsätzlich für den gesamten Rentenbezug.
Bei 20 Rentenjahren wären das, Rentenanpassungen und andere Effekte einmal ausgeblendet, bereits 34.560 Euro.
So wird aus einem nüchtern klingenden Begriff wie „Reform des Rentenzugangs“ plötzlich eine sehr konkrete Rechnung auf dem Küchentisch.
Besonders bitter: Die Einsparung durch Abschläge ist ausdrücklich einkalkuliert
Noch bemerkenswerter ist die Begründung der Kommission selbst.
Sie rechnet vor, dass die Rentenversicherung erheblich sparen könnte, wenn Menschen statt der bisherigen abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren eine vorgezogene Rente mit Abschlägen beziehen.
Die Kommission beziffert die unmittelbaren Einsparungen auf etwa 430 Millionen Euro pro Jahr des Rentenbezugs und pro Rentenzugangsjahrgang, wenn die Betroffenen zum gleichen Zeitpunkt mit Abschlägen in Rente gehen.
Mit anderen Worten: Was beim Rentner auf dem Konto fehlt, hilft bei der Finanzierung des Systems.
Ökonomisch kann man das erklären. Politisch darf man trotzdem fragen, ob ausgerechnet Menschen, die 45 Versicherungsjahre vorweisen können, dafür die Rechnung präsentiert bekommen sollen.
Wo bleibt der Vertrauensschutz?
Genau hier liegt der entscheidende Punkt.
Eine Rentenversicherung funktioniert nicht nur mit Beiträgen. Sie funktioniert auch mit Vertrauen.
Wer jahrzehntelang arbeitet, muss einigermaßen verlässlich wissen können, unter welchen Bedingungen er am Ende dieses Arbeitslebens in Rente gehen kann.
Natürlich kann der Gesetzgeber Rentenrecht ändern. Angesichts der demografischen Entwicklung wird er das sogar müssen.
Aber zwischen einer Reform mit jahrzehntelangem Vorlauf und einer Änderung für Menschen, deren Ruhestand bereits unmittelbar bevorsteht, besteht ein erheblicher Unterschied.
Immerhin ist dieser Konflikt inzwischen auch in der Politik angekommen. CDU und SPD diskutieren über Härtefall- und Übergangsregelungen. Gerade für rentennahe Jahrgänge ist deshalb noch keineswegs abschließend entschieden, wer tatsächlich betroffen sein wird.
Und genau eine solche Übergangsregelung wäre zwingend notwendig.
Wer seine 45 Versicherungsjahre nahezu erreicht hat und nur noch wenige Jahre vor dem bisher möglichen Renteneintritt steht, muss sich darauf verlassen können, dass ihm der Staat nicht auf den letzten Metern die Ziellinie verschiebt.
Das ist keine „Rente mit 63“ mehr
Besonders ärgerlich ist schon die politische Bezeichnung.
Immer wieder ist von der Abschaffung der „Rente mit 63“ die Rede.
Für den Jahrgang 1964 stimmt das längst nicht mehr.
Wer 1964 oder später geboren wurde, kann nach geltendem Recht selbst mit 45 Versicherungsjahren erst mit 65 Jahren abschlagsfrei diese Altersrente beziehen.
Wir sprechen also über Menschen, die 45 Jahre oder länger im Versicherungssystem verbracht haben und mit 65 statt mit 67 Jahren aufhören wollen.
Das als großzügiges „Frührentenprivileg“ erscheinen zu lassen, ist zumindest eine bemerkenswert kreative Verwendung des Wortes Privileg.
Wer 45 Jahre gearbeitet hat, hat Planungssicherheit verdient
Deutschland wird sein Rentensystem reformieren müssen. Darüber kann kaum ernsthaft gestritten werden.
Aber Reformen benötigen Grenzen.
Eine davon muss der Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge sein.
Wer heute 30 oder 40 Jahre alt ist, kann sich auf veränderte Bedingungen einstellen. Wer dagegen 45 Versicherungsjahre nahezu vollständig hinter sich hat und seinen Ruhestand bereits konkret geplant hat, kann nicht einfach noch einmal zehn Jahre Altersvorsorge neu erfinden.
Eine Regierung, die diesen Menschen kurz vor dem Ziel erklärt, dass die jahrzehntelang geltenden Bedingungen nun leider nicht mehr passen, darf sich anschließend nicht wundern, wenn das Vertrauen in die Verlässlichkeit staatlicher Zusagen weiter schwindet.
Denn am Ende geht es um mehr als ein paar Prozent Rentenabschlag.
Es geht um einen simplen Grundsatz:
Wer jahrzehntelang seinen Teil des Vertrages erfüllt hat, sollte erwarten dürfen, dass der Staat nicht kurz vor Schluss die Vertragsbedingungen zu seinen Lasten verändert.
Ob die Bundesregierung diesen Grundsatz respektiert, wird sich vor allem daran zeigen, wie großzügig und wie langfristig der Vertrauensschutz im tatsächlichen Gesetz ausgestaltet wird.
Bis dahin ist die Abschaffung noch eine Empfehlung beziehungsweise ein Reformvorhaben und keine bereits geltende Kürzung. Gerade diese Unterscheidung ist wichtig. Sonst machen wir es der Politik am Ende noch leichter, indem wir sie für Dinge kritisieren, die sie noch gar nicht beschlossen hat.
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