Jahrelang wurde uns erzählt, Zuwanderung sei ein Gewinn für Deutschland. Man könnte die politische Werbebotschaft auch so zuspitzen: „Was die Zuwanderer uns bringen, ist wertvoller als Gold.“ Ein Blick in die bundesweite Kriminalstatistik zeigt, wie bitter diese Versprechen für viele Bürger klingen.
Für 2024 weist das Bundeskriminalamt 331.308 aufgeklärte Straftaten der Allgemeinkriminalität aus, an denen mindestens ein Tatverdächtiger beteiligt war, der nach der BKA-Definition als „Zuwanderer“ erfasst wurde. Das waren 10,7 Prozent aller aufgeklärten Straftaten in diesem Bereich. Ausländerrechtliche Verstöße sind dabei herausgerechnet. augsburglive.com
| Deliktsbereich | Fälle | Anteil an diesen 331.308 Fällen |
|---|---|---|
| Diebstahl | 94.943 | 28,7 % |
| Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit | 83.865 | 25,3 % |
| Vermögens- und Fälschungsdelikte | 67.246 | 20,3 % |
| Sonstige Straftatbestände nach dem StGB | 47.328 | 14,3 % |
| Rauschgiftdelikte | 24.399 | 7,4 % |
| Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung | 8.460 | 2,6 % |
| Sonstige strafrechtliche Nebengesetze, ohne ausländerrechtliche Verstöße | 4.688 | 1,4 % |
| Straftaten gegen das Leben | 379 | 0,1 % |
Die Prozentanteile sind aus den Fallzahlen berechnet; Rundungen können zu kleinen Abweichungen führen. augsburglive.com
Das sind keine bloßen Zahlenspielereien. Hinter den 83.865 Rohheitsdelikten stehen unter anderem Körperverletzungen, Raub, Bedrohungen und Nötigungen. Hinzu kommen 8.460 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Und 379 Fälle erfasste das BKA im Bereich der Straftaten gegen das Leben, darunter Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung. augsburglive.com
Besonders aufschlussreich ist der Blick auf Mehrfachtatverdächtige: 54.765 Personen, also 31,8 Prozent der tatverdächtigen Zuwanderer, wurden mehr als einer Straftat verdächtigt. Laut BKA waren diese Personen an 77 Prozent der aufgeklärten Straftaten mit tatverdächtigen Zuwanderern beteiligt. Das macht die Frage nach konsequenten Ermittlungen, Strafverfolgung und dem Umgang mit Wiederholungstätern umso dringlicher. Auch hier gilt: „tatverdächtig“ bedeutet nicht „verurteilt“.
Wer diese Zahlen mit der Arbeitsmigration früherer Jahrzehnte gleichsetzt, lenkt von dem ab, was tatsächlich erfasst wird. Das BKA zählt in dieser Auswertung Menschen mit den Aufenthaltsanlässen Asylbewerber, Schutz- oder Asylberechtigte, Duldung oder unerlaubter Aufenthalt. Das ist eine andere Kategorie als reguläre Arbeitsmigration. Die Statistik weist allerdings nicht für jeden Tatverdächtigen das Einreisejahr aus. Daher lässt sich aus ihr nicht belegen, dass ausnahmslos alle Betroffenen seit 2015 eingereist sind.
Allerdings soll nochmals deutlich gemacht werden, dass dies keine pauschale Verunglimpfung von Menschen mit Migrationshintergrund sein soll, sondern bewusst die Probleme ansprechen soll. Man kann das eine sehr wohl vom anderen trennen.
- Die politische Empörung sollte sich deshalb vor allem an jene richten, die jahrelang die Folgen einer ungesteuerten Politik kleingeredet und jede Sicherheitsfrage als unzulässig abgetan haben.
- Bürger haben ein Recht darauf, zu erfahren, welche Straftaten begangen werden, wie oft dieselben Personen auffällig werden und ob der Staat seine Schutzpflicht ernst nimmt.
- Wer Deutschland eine solche Bilanz zumutet, kann sich nicht mit Werbesätzen über den angeblichen Wert der Zuwanderung aus der Verantwortung stehlen.
Quellen
https://augsburglive.com/wp-content/uploads/2025/12/kriminalitaetimkontextvonzuwanderung_2024.pdf
Schlagworte
Zuwanderung, Kriminalstatistik, BKA, Tatverdächtige, Sicherheit, Mehrfachtatverdächtige
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