147 Menschen wurden zum Stichtag 30. Juni in Deutschland mit einer elektronischen Fußfessel überwacht.
128 davon waren verurteilte Straftäter im Rahmen der Führungsaufsicht. 18 trugen die Fußfessel auf Grundlage der Polizeigesetze der Länder, eine weitere Person aufgrund des Aufenthaltsgesetzes.
Die Politik verkauft dieses System gern als modernen Sicherheitsgewinn. Gefährliche Straftäter, Stalker oder Gewalttäter sollen überwacht, gefährdete Menschen besser geschützt und Verstöße sofort erkannt werden.
Das klingt beruhigend.
Doch genau darin liegt das Problem: Es klingt vor allem beruhigend.
Denn eine elektronische Fußfessel verhindert keine Straftat. Sie hält niemanden fest. Sie setzt keinen Täter außer Gefecht. Sie schlägt lediglich Alarm.
Nicht mehr.
Nicht weniger.
Verlässt ein Gefährder seinen vorgeschriebenen Bereich, nähert er sich einem Opfer oder manipuliert er das Gerät, springt nicht plötzlich ein Polizeiwagen aus dem Boden. Zunächst wird bei der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder eine Meldung registriert.
Dort muss jemand den Vorgang prüfen, bewerten, die zuständige Stelle feststellen, telefonieren und gegebenenfalls die örtliche Polizei informieren.
Erst danach beginnt überhaupt die praktische Reaktion.
Die Fußfessel meldet. Handeln müssen andere
Auf dem Papier wirkt das System beeindruckend.
In der Realität beginnt nach dem Alarm aber erst die eigentliche Kette: Wer ist betroffen? Wo befindet sich die Person? Ist die Meldung technisch bedingt? Liegt eine Manipulation vor? Ist der Täter auf dem Weg zu einem verbotenen Ort? Muss die Polizei verständigt werden? Welche Dienststelle ist zuständig?
Und dann kommt die entscheidende Frage:
Ist überhaupt jemand verfügbar, der sofort eingreifen kann?
Gerade im ländlichen Raum kann die Antwort ernüchternd ausfallen.
Dort ist für einen großen Zuständigkeitsbereich möglicherweise nur ein Streifenwagen unterwegs. Steht dieser gerade zwei Stunden bei einem schweren Verkehrsunfall, einer häuslichen Gewalt, einer Vermisstensuche oder einem anderen dringenden Einsatz, kann nicht plötzlich eine zweite Streife aus einer Schublade gezogen werden.
Dann ruft die Überwachungsstelle bei der zuständigen Polizeidienststelle an. Dort nimmt man die Meldung auf und verspricht, sich darum zu kümmern, sobald Kräfte frei werden.
Für das potenzielle Opfer ist das keine beruhigende Nachricht.
Denn die Fußfessel hält den Täter nicht auf.
Sie schützt keine Wohnungstür.
Sie verhindert keinen Angriff.
Sie teilt lediglich mit, dass möglicherweise gerade etwas passiert.
35 Jahre Polizeierfahrung sagen mehr als jede Pressemitteilung
Aus jahrzehntelanger Polizeierfahrung weiß man, wie groß der Unterschied zwischen einem theoretischen Einsatzkonzept und der tatsächlichen Lage sein kann.
In der Theorie wird ein Alarm ausgelöst, eine Streife verständigt und der Täter kontrolliert.
In der Praxis kann die einzige verfügbare Streife längst gebunden sein. Eine benachbarte Dienststelle liegt möglicherweise viele Kilometer entfernt. Nachts und am Wochenende wird die Personaldecke noch dünner.
Die technische Meldung mag innerhalb von Sekunden eintreffen.
Die polizeiliche Reaktion richtet sich trotzdem nach Entfernung, Einsatzlage und verfügbaren Kräften.
Und genau das wird in den politischen Verlautbarungen gern verschwiegen.
72 Stellen bedeuten nicht 72 Überwacher gleichzeitig
Mit der Reform des Gewaltschutzgesetzes soll die Überwachungsstelle ausgebaut werden. Bislang gibt es rund 30 Stellen. Künftig sollen es insgesamt 72 sein.
Auch diese Zahl klingt zunächst beeindruckend.
Doch 72 Stellen bedeuten nicht, dass 72 Beschäftigte gleichzeitig in einem Kontrollraum sitzen und Deutschland überwachen.
Ein durchgehender 24-Stunden-Betrieb an sieben Tagen in der Woche muss in mehreren Schichten organisiert werden. Dazu kommen Leitung, Verwaltung, Urlaub, Krankheit, Fortbildungen, Teilzeit, Schichtübergaben und sonstige Ausfälle.
Zieht man von den 72 Stellen zunächst eine Dienststellenleitung, eine stellvertretende Leitung und eine Kraft für das Geschäftszimmer ab, verbleiben 69 Stellen für den operativen Betrieb.
Bei einer 40-Stunden-Woche können diese 69 Vollzeitstellen im kontinuierlichen Rund-um-die-Uhr-Dienst theoretisch nur rund 16 Arbeitsplätze gleichzeitig abdecken.
Die Rechnung ist einfach:
69 Beschäftigte arbeiten jeweils 40 Stunden pro Woche. Eine Woche hat 168 Stunden.
69 mal 40, geteilt durch 168, ergibt rund 16,4 gleichzeitig besetzbare Arbeitsplätze.
Doch selbst diese Zahl ist noch geschönt.
Urlaub und Krankheit reduzieren die Besetzung deutlich
Bei einer realistischen Betrachtung muss mit etwa 30 Urlaubstagen und durchschnittlich rund 15 Krankheitstagen pro Beschäftigtem gerechnet werden.
30 Urlaubstage entsprechen etwa sechs Arbeitswochen. 15 Krankheitstage entsprechen weiteren drei Wochen.
Von 52 Wochen bleiben damit rechnerisch rund 43 tatsächlich verfügbare Arbeitswochen.
Das entspricht einer Anwesenheitsquote von etwa 82,7 Prozent.
Wendet man diese Quote auf die theoretisch möglichen 16,4 gleichzeitig besetzten Arbeitsplätze an, bleiben durchschnittlich nur noch rund 13,6 Beschäftigte.
Realistisch bedeutet das:
Etwa 13 bis 14 Personen könnten gleichzeitig für die bundesweite Überwachung zur Verfügung stehen.
Und auch dabei sind Fortbildungen, Personalratsarbeit, Sonderurlaub, Rehabilitationsmaßnahmen, Elternzeit, Teilzeit, längere Erkrankungen und unbesetzte Stellen noch nicht berücksichtigt.
In der praktischen Realität dürften daher häufig nur etwa elf bis dreizehn Beschäftigte gleichzeitig für ganz Deutschland verfügbar sein.
In einzelnen Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsschichten können es noch weniger sein.
Elf bis dreizehn Menschen für ganz Deutschland
Diese kleine Mannschaft soll bundesweit Alarmmeldungen prüfen, Aufenthaltsverstöße bewerten, technische Störungen einordnen, mögliche Manipulationen erkennen, überwachte Personen kontaktieren, gefährdete Opfer informieren, zuständige Behörden ermitteln und Polizeidienststellen verständigen.
Im Jahr 2025 wurden rund 25.700 Meldungen bearbeitet.
Dazu gehörten mögliche Verstöße gegen räumliche Vorgaben, niedrige Ladezustände, Geräteausfälle und Manipulationshinweise.
Lediglich bei rund 1,5 Prozent der fachlich bearbeiteten Ereignismeldungen war nach Angaben des Ministeriums ein Polizeieinsatz erforderlich.
Das mag zunächst nach einer geringen Zahl klingen.
Doch selbst ein einzelner echter Alarm kann entscheidend sein.
Gerade bei häuslicher Gewalt oder Stalking geht es nicht um statistische Durchschnittswerte. Es geht um konkrete Menschen, konkrete Bedrohungen und im schlimmsten Fall um wenige Minuten.
Das sogenannte spanische Modell klingt besser, als es schützt
Hessen setzt bereits auf das sogenannte spanische Modell. Dabei trägt nicht nur der Gewalttäter eine elektronische Fußfessel. Auch die gefährdete Person kann freiwillig ein Ortungsgerät erhalten.
Nähern sich Täter und Opfer einander, wird ein mehrstufiger Alarm ausgelöst. Zusätzlich verfügt das Opfergerät über einen Panikknopf.
Das klingt modern und fürsorglich.
Doch auch hier bleibt das Grundproblem bestehen:
Ein Alarm verhindert keine Annäherung.
Ein Tracker stoppt keinen Täter.
Ein Panikknopf erzeugt noch keine Polizeistreife.
Zwischen der Warnung und dem tatsächlichen Eintreffen von Einsatzkräften können Minuten oder deutlich längere Zeiträume liegen.
Wer sich auf einer Landstraße, in einem Dorf oder in einer abgelegenen Region befindet, hat wenig davon, dass die Technik präzise dokumentiert, wo die Gefahr gerade stattfindet, wenn die nächste freie Streife zwanzig oder dreißig Kilometer entfernt ist.
Technik ersetzt keine Polizei
Die elektronische Fußfessel kann durchaus ein sinnvolles zusätzliches Instrument sein.
Sie kann Bewegungen dokumentieren.
Sie kann Verstöße erkennen.
Sie kann Warnungen auslösen.
Sie kann Beweise sichern.
Sie kann Behörden Hinweise geben.
Aber sie ersetzt keine Polizeipräsenz.
Sie ersetzt keine freien Streifenwagen.
Sie ersetzt keine konsequente Strafverfolgung.
Und sie ersetzt keinen Staat, der personell in der Lage ist, auf eine akute Gefahr unmittelbar zu reagieren.
Eine Fußfessel ist kein Gefängnis.
Sie ist kein Polizeibeamter.
Sie ist kein Schutzschild.
Sie ist ein elektronischer Sender.
Mehr nicht.
Ein sehr dünnes Sicherheitsnetz
Die politische Botschaft lautet: Gefährliche Personen werden rund um die Uhr überwacht.
Die praktische Realität lautet: Nach dem geplanten Ausbau könnten häufig lediglich elf bis dreizehn tatsächlich verfügbare Beschäftigte gleichzeitig die Meldungen aus ganz Deutschland bearbeiten.
Anschließend müssen sie die zuständige Polizeidienststelle erreichen.
Dort muss wiederum eine freie Streife vorhanden sein.
Und diese Streife muss den Täter rechtzeitig finden.
Die Technik meldet zuverlässig, dass Gefahr besteht.
Ob anschließend rechtzeitig jemand handeln kann, steht auf einem völlig anderen Blatt.
Wer den Bürgern vermittelt, eine elektronische Fußfessel bedeute lückenlose Sicherheit, verkauft deshalb vor allem ein gutes Gefühl.
Im besten Fall ist die Fußfessel ein zusätzliches Warnsystem.
Im schlechtesten Fall dokumentiert sie nur sehr präzise, dass der Schutz versagt hat.
Das ist kein dichtes Sicherheitsnetz. Es ist eine personell äußerst dünne Beruhigungspille für die Bevölkerung.
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