Söder verlangt keine konkrete Zensurmaßnahme. Aber seine Rede über „Fake News“ in WhatsApp-Gruppen zeigt, wie schnell der Ruf nach Schutz der Demokratie in den Ruf nach Kontrolle politischer Kommunikation kippen kann.
Markus Söder hat auf dem CSU-Parteitag von „digitaler Kriegsführung“ gesprochen. Er stellte russische Blogger und amerikanische Algorithmen in den Zusammenhang mit dem Erfolg politischer Kräfte, die der Union zu schaffen machen. Dann griff er zu einem Bild, das aufhorchen lässt: Es werde „Gift“ in das „Grundwasser der Bevölkerung“ eingestreut. Und es müsse klar sein, dass es „keine Fake News in den WhatsApp-Gruppen“ gebe, die das Land vergifteten. NIUS
Das ist zunächst politische Rhetorik. Söder hat auf dem Parteitag kein konkretes Gesetz angekündigt, keine Kontrolle privater Chats gefordert und keine bestimmte Maßnahme gegen WhatsApp-Gruppen vorgestellt. Wer ihm das unterstellt, geht über das hinaus, was bislang belegt ist.
Aber die Wortwahl ist trotzdem bemerkenswert. Wer politische Informationen als Gift beschreibt und anschließend erklärt, sie dürften in privaten Gruppen nicht vorkommen, verschiebt die Debatte: Weg von der Frage, ob eine Aussage wahr oder falsch ist – hin zu der Frage, wer darüber entscheiden soll, was Bürger einander sagen dürfen.
Wer bestimmt, was „Fake News“ sind?
Falschmeldungen können Schaden anrichten. Auch ausländische Einflussnahme und gezielte Desinformation sind reale Probleme. Doch „Fake News“ ist kein präziser Rechtsbegriff. Er kann eine nachweislich erfundene Behauptung meinen – oder schlicht eine politische Darstellung, die eine Regierung, eine Partei oder einen Ministerpräsidenten für falsch, schädlich oder unerwünscht hält.
Gerade vor Wahlen muss deshalb gelten: Die Antwort auf falsche Behauptungen ist zunächst Widerspruch, Belege und öffentliche Auseinandersetzung. Sobald staatliche Stellen oder Plattformen Inhalte aufgrund einer politischen Einschätzung einschränken sollen, stellt sich die entscheidende Frage: Wer kontrolliert die Kontrolleure?
Der Digital Services Act verpflichtet sehr große Plattformen, systemische Risiken zu untersuchen und zu mindern. Dazu gehören auch Risiken für Wahlprozesse und die Verbreitung koordinierter Desinformation. Das ist jedoch kein allgemeines Verbot falscher politischer Aussagen und kein Auftrag an den Staat, eine verbindliche Wahrheit für den Wahlkampf festzulegen. Die EU-Kommission betont selbst, dass die DSA-Regeln unter Wahrung der Meinungsfreiheit gelten. digital-strategy.ec.europa.eu
Auch die WhatsApp-Frage verlangt Genauigkeit: Seit Januar 2026 ist WhatsApp wegen seiner Channels als sehr große Online-Plattform eingestuft. Die Benennung betrifft diese Kanalfunktion; private Nachrichten und Gruppen-Chats sind davon nicht pauschal erfasst. Söder sprach aber ausdrücklich von WhatsApp-Gruppen. Die DSA-Einstufung macht seine Bemerkung daher politisch brisanter, belegt aber nicht, dass der DSA nun private Gruppen überwachen soll. digital-strategy.ec.europa.eu
Kleine Schritte, große Verschiebung
Die Sorge richtet sich deshalb weniger auf eine fertige Zensurmaßnahme als auf eine politische Gewöhnung: Erst wird vor „Gift“ gewarnt, dann werden „Fake News“ als Gefahr für das Land markiert, schließlich soll „etwas dagegen getan werden“. Was dieses „Etwas“ konkret bedeutet, bleibt offen. Genau diese Unbestimmtheit ist der Anlass zur Kritik.
In der Union taucht immer wieder die Vorstellung auf, gesellschaftliche Konflikte ließen sich durch zusätzliche Regeln, Verbote oder staatliche Eingriffe entschärfen. Jeder einzelne Vorstoß mag für sich begrenzt erscheinen. Doch wenn politische Rede zunehmend als Sicherheitsproblem behandelt wird, wächst der Druck, die Grenzen zulässiger Meinungsäußerung immer enger zu ziehen.
Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung schützt nicht nur gut belegte und angenehm formulierte Ansichten. Es schützt auch scharfe Kritik, unbequeme Deutungen und Irrtümer – solange die geltenden Gesetze eingehalten werden. Wer Falschbehauptungen widerlegen will, kann das tun. Wer aber verlangt, dass es in privaten politischen Gesprächen „keine Fake News“ geben dürfe, muss erklären, wer den Begriff definiert und wie verhindert wird, dass aus dem Schutz vor Desinformation eine politische Sortierung unerwünschter Meinungen wird.
Söders Rede ist noch kein konkreter Angriff auf das Grundrecht. Sie ist aber ein Beispiel dafür, wie schnell der Ruf nach Ordnung im Netz mit dem Anspruch verbunden wird, politische Kommunikation zu bewerten und einzudämmen. Gerade von der Union, die sich gern als Hüterin von Freiheit und Rechtsstaat präsentiert, darf man erwarten, dass sie diese Grenze nicht verwischt.
Quellen
- Rede und Berichterstattung zum CSU-Parteitag, tagesschau.de: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/csu-soeder-parteitag-100.html
- EU-Kommission: Benennung von WhatsApp als VLOP, 26. Januar 2026: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/commission-designates-whatsapp-very-large-online-platform-under-digital-services-act
- EU-Kommission: Digital Services Act – Fragen und Antworten: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/digital-services-act-questions-and-answers
- EU-Kommission: Demokratie im digitalen Zeitalter: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/democracy-digital
Schlagworte: Markus Söder, CSU, CDU, Meinungsfreiheit, WhatsApp, Digital Services Act, Desinformation, Wahlen
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