Wenn Proteste kippen, zeigt sich, ob der Staat noch handlungsfähig ist
„Die Geister, die ich rief, werd ich nun nicht wieder los“: Goethes Zauberlehrling drängt sich auf, wenn man die Warnungen vor den für den 31. Oktober angekündigten Protesten liest. In 21 Städten sollen Demonstrationen unter dem Motto „Gen Z regelt“ stattfinden. Die Forderungen reichen von mehr Geld für Bildung und Gesundheit bis zum Stopp der Aufrüstung und zur Ablehnung der Wehrpflicht. Zugleich berichten Medien von Aufrufen zu Zerstörungen und Angriffen. Die Gewerkschaft der Polizei warnt vor möglichen gewaltbereiten Gruppen, die sich an die Proteste anhängen könnten. BILD.de
Das ist zunächst eine Warnung, noch keine Gewissheit über den Verlauf. Auch der Bericht hält fest, dass sich die Initiatoren offiziell von Gewalt abgrenzen. Genau deshalb muss die Polizei unterscheiden: Wer friedlich demonstriert, hat Anspruch auf Schutz. Wer Steine wirft, Brände legt oder Polizisten angreift, muss mit einem entschlossenen Rechtsstaat rechnen.
Doch die entscheidende Frage lautet: Kann der Staat das noch leisten? Wenn Sicherheitsbehörden schon vorab von möglicher Eskalation, dezentraler Mobilisierung und einem „sehr robusten“ Vorgehen sprechen, dann ist das kein Grund für martialische Parolen. Es ist ein Auftrag, die Lage ernst zu nehmen und die Einsatzkräfte ausreichend vorzubereiten. Eine Demonstration darf nicht unter Generalverdacht geraten. Aber ebenso wenig darf Gewalt aus Sorge vor politischer Kritik verharmlost oder geduldet werden.
Die Bilder aus Frankreich haben viele Menschen alarmiert. Wer dort Szenen von brennenden Barrikaden und Angriffen auf Einsatzkräfte sieht, fragt sich zwangsläufig, ob sich Ähnliches wiederholen könnte. In der öffentlichen Debatte wird dabei auch über mögliche Beteiligung gewaltbereiter Gruppen mit Migrationshintergrund gesprochen. Das ist ein Thema, das man sachlich untersuchen und benennen können muss. Aus Hautfarbe oder Bart lässt sich allerdings weder Herkunft noch Tatbereitschaft zuverlässig ablesen. Entscheidend sind konkrete Hinweise und konkretes Verhalten. Wer ganze Gruppen pauschal zu Tätern erklärt, ersetzt Aufklärung durch Zuschreibung – und macht es am Ende schwerer, tatsächliche Gewalttäter gezielt zu erkennen.
Trotzdem wäre es naiv, jede Warnung als bloße Panikmache abzutun. Wenn in sozialen Netzwerken zu Angriffen oder Brandstiftungen aufgerufen wird, muss die Polizei solchen Hinweisen nachgehen. Der Rechtsstaat darf nicht erst dann reagieren, wenn Geschäfte geplündert und Einsatzkräfte verletzt sind. Er muss aber auch rechtsstaatlich bleiben: klare Regeln, verhältnismäßiges Handeln und konsequente Strafverfolgung statt pauschaler Verdächtigungen.
Die Politik kann sich nicht darauf beschränken, am Tag danach Betroffenheit zu äußern. Wenn Proteste regelmäßig von Gewalttätern gekapert werden, wenn Polizisten angegriffen und ganze Stadtviertel in Atem gehalten werden, dann ist die Frage nach Prävention und Durchsetzung des Rechts längst überfällig. Der Staat muss zeigen, dass er friedlichen Protest schützt und Gewalt unterbindet. Beides gehört zusammen.
Der Zauberlehrling wusste, was er angerichtet hatte – nur bekam er die Geister nicht mehr unter Kontrolle. Der Staat darf nicht in dieselbe Lage geraten: erst jahrelang Probleme kleinreden, dann vor der Eskalation warnen und schließlich hoffen, dass es schon nicht so schlimm wird. Am 31. Oktober wird sich zeigen, ob aus den Warnungen Vorbereitung geworden ist – oder ob die Bürger wieder einmal nur dabei zusehen, wie die Lage außer Kontrolle gerät.
Quellen
BILD, „Proteste wie in Frankreich: ‚Unberechenbarkeit macht Polizei Sorgen‘“
https://www.bild.de/news/inland/proteste-wie-in-frankreich-unberechenbarkeit-macht-polizei-sorgen-6ad786a62352c608d83cfbb5
BILD, „Gen-Z-Proteste: Behörden rüsten sich gegen mögliche Krawalle“
https://www.bild.de/politik/gen-z-proteste-behoerden-ruesten-sich-gegen-moegliche-krawalle-6ad723662352c608d83cf093
Schlagworte: Jugendproteste, Gen Z, Polizei, öffentliche Sicherheit, Demonstrationsrecht, Frankreich
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