Wenn eine demokratisch zugelassene Partei ihren Bundesparteitag abhält, dann gehört das zum Kern einer freiheitlichen Demokratie. Wer das verhindern will, greift nicht nur eine Partei an. Er greift das demokratische System selbst an.
Genau das droht nun wieder. Zehntausende Demonstranten werden erwartet. Ein Teil der Proteste richtet sich nicht nur gegen die Inhalte der AfD, sondern verfolgt ausdrücklich das Ziel, den Parteitag durch Blockaden zu verhindern. Das ist ein entscheidender Unterschied. Gegen eine Partei zu demonstrieren ist ein Grundrecht. Ihr die Ausübung ihrer demokratischen Rechte unmöglich machen zu wollen, ist etwas völlig anderes.
Besonders bemerkenswert ist dabei die Verdrehung der Begriffe. Ausgerechnet diejenigen, die ständig von Demokratie, Vielfalt und Toleranz sprechen, wollen einer Partei das Recht nehmen, ihren Parteitag abzuhalten. Man muss die AfD nicht mögen. Man muss ihre Positionen nicht teilen. Aber solange sie nicht verboten ist, genießt sie dieselben Rechte wie jede andere Partei in Deutschland. Das ist keine Gefälligkeit, sondern die Konsequenz unseres Grundgesetzes.
Wer entscheidet eigentlich künftig, welche Partei tagen darf und welche nicht? Heute trifft es die AfD. Morgen vielleicht CDU, SPD, Grüne oder Linke. Wer akzeptiert, dass lautstarke Gruppen politische Veranstaltungen durch körperliche Blockaden verhindern dürfen, ersetzt den Rechtsstaat durch das Faustrecht der Straße.
Selbst Thüringens SPD-Innenminister Georg Maier warnte ausdrücklich davor, den Parteitag blockieren zu wollen. Solche Aktionen würden der AfD am Ende sogar nutzen. Er machte deutlich, dass Protest selbstverständlich möglich sei, die Verhinderung demokratischer Rechte jedoch eine andere Qualität habe.
Das Grundgesetz schützt nicht nur die Meinungsfreiheit der Demonstranten. Es schützt ebenso die Betätigungsfreiheit politischer Parteien nach Artikel 21. Juristen weisen seit Langem darauf hin, dass gezielte Verhinderungsblockaden, die einen Parteitag unmöglich machen sollen, die Grenze legitimen Protests überschreiten können und den demokratischen Wettbewerb selbst beeinträchtigen.
Demokratie bedeutet eben nicht, dass nur die eigene Meinung gehört wird. Demokratie bedeutet gerade, auch den politischen Gegner auszuhalten. Wer glaubt, politische Auseinandersetzungen durch Sitzblockaden, Einschüchterung oder das Abschneiden von Zufahrtswegen gewinnen zu können, hat den Sinn einer freiheitlichen Ordnung nicht verstanden.
Eine starke Demokratie braucht keine Blockierer. Sie braucht Argumente. Wer überzeugt ist, die besseren Ideen zu haben, sollte sie an der Wahlurne durchsetzen und nicht auf der Straße erzwingen.
Der eigentliche Prüfstein einer Demokratie ist deshalb nicht der Umgang mit den eigenen Anhängern, sondern der Umgang mit den politischen Gegnern. Wer ihnen ihre gesetzlich garantierten Rechte nehmen möchte, stellt sich außerhalb des Geistes der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Der Rechtsstaat lebt davon, dass Rechte für alle gelten. Nicht nur für diejenigen, deren Meinung gerade politisch erwünscht ist.











