Man muss diesen Satz zweimal lesen.
Das ist Michael Martens. (FAZ). Er fragte in einer Pressekonferenz Präsident Selenskyj: „Können Sie uns Europäern sagen, was wir konkret tun können, um Ihnen zu helfen, mehr Russen zu töten?“
2011 publizierte Martens das Buch "Heldensuche – Die Geschichte des Soldaten, der nicht… pic.twitter.com/Uihz2iDDQa
— Alexander Wallasch (@AlexWallasch) August 9, 2026
Ein deutscher Journalist sitzt auf einer internationalen Pressekonferenz und fragt den ukrainischen Präsidenten sinngemäß:
Was können wir Europäer konkret tun, damit Sie mehr Russen töten können?Nicht: Wie können wir den Krieg beenden?
Nicht: Wie verhindern wir weitere Tote auf beiden Seiten?
Nicht: Welche diplomatischen Möglichkeiten bestehen noch?
Sondern: Wie helfen wir dabei, mehr Menschen auf der anderen Seite zu töten?
Das soll Journalismus sein?
Michael Martens ist kein anonymer Schreihals in irgendeiner Kommentarspalte.
Er ist Korrespondent der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Gerade deshalb ist die Formulierung bemerkenswert.
Von einem professionellen Journalisten darf man erwarten, zwischen der nüchternen Frage nach militärischer Unterstützung der Ukraine und der geradezu saloppen Formulierung über das Töten „mehr Russen“ unterscheiden zu können.
Und nein:
Die Kritik daran benötigt überhaupt keine russische Propaganda.
Der Satz ist aus sich heraus verstörend genug.
Die entscheidende Frage: Warum „Russen“?
Genau hier liegt der eigentliche Skandal.
Ein Journalist hätte fragen können:
„Welche zusätzlichen Waffen benötigt die Ukraine, um die russischen Streitkräfte zurückzudrängen?“
Oder:
„Welche militärische Unterstützung erwarten Sie von Europa?“
Das wäre hart, eindeutig und journalistisch völlig legitim gewesen.
Aber „mehr Russen töten“?
Sprache ist nicht nebensächlich. Schon gar nicht bei einem Journalisten.
Denn „Russen“ bezeichnet zunächst einmal eine Nationalität beziehungsweise ein Volk. Russische Soldaten sind Russen. Aber Russen sind eben nicht automatisch Soldaten.
Wer über einen Krieg berichtet, sollte diesen Unterschied kennen.
Gerade ein deutscher Journalist sollte außerdem wissen, welche historische Last entsteht, wenn aus Deutschland heraus Menschen nicht mehr als Soldaten eines gegnerischen Staates, sondern schlicht als Angehörige eines Volkes bezeichnet werden, deren Tod offenbar zum Maßstab erfolgreicher Unterstützung wird.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass Michael Martens deshalb für die NS-Vergangenheit seines Großvaters verantwortlich wäre. Niemand erbt die Schuld seiner Vorfahren. Sippenhaft wäre genauso geschichtsvergessen wie die Rhetorik, die man kritisiert.
Deshalb halte ich auch wenig davon, Martens die Biographie seines Großvaters persönlich anzulasten.
Seine eigenen Worte reichen vollkommen aus.
🇩🇪 Bekanntlich fragte der Korrespondent der #faz für Südosteuropa, #MichaelMartens, den Kriegsverbrecher Selenskyj auf der Pressekonferenz in Belgrad: „Was genau können wir Europäer konkret tun, um Ihnen zu helfen, mehr Russen zu töten ? “
🇷🇺 Die Wirtschaftszeitung «Взгляд»… pic.twitter.com/w7sm7JxtiG— Kristian_B 🇷🇺 ❤️ 🇩🇪 (@Dr_C_Becker) August 9, 2026
Und nun zum Strafrecht
Die interessante Frage lautet nämlich:
Wäre eine solche Aussage in Deutschland strafbar?
Hier muss man trotz aller Empörung vorsichtig sein.
§ 111 StGB – Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
§ 111 StGB bestraft die öffentliche Aufforderung zu einer rechtswidrigen Tat.
Auf den ersten Blick könnte man deshalb fragen, ob die Aufforderung, beim Töten weiterer Menschen zu helfen, darunter fällt.
Das Problem: Im bewaffneten Konflikt ist die Tötung gegnerischer Kombattanten nicht automatisch Mord oder Totschlag im Sinne des deutschen Strafrechts. Das humanitäre Völkerrecht unterscheidet fundamental zwischen militärischen Zielen und geschützten Zivilpersonen.
Außerdem fragt Martens, was Europa tun könne, um der Ukraine dabei zu helfen. Das ist sprachlich aggressiv, aber noch nicht zwangsläufig die hinreichend bestimmte Aufforderung:
„Begeht jetzt diese konkrete Straftat.“
Eine Verurteilung nach § 111 StGB halte ich deshalb aufgrund des bislang bekannten Wortlauts für eher unwahrscheinlich.
§ 130 StGB – Volksverhetzung
Juristisch interessanter ist § 130 StGB.
Die Vorschrift erfasst unter bestimmten Voraussetzungen öffentliche Äußerungen, mit denen gegen eine nationale Gruppe zum Hass aufgestachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert wird.
Und Russen sind selbstverständlich eine nationale Gruppe.
Damit stellt sich eine ziemlich unangenehme Frage:
Was wäre eigentlich, wenn jemand öffentlich fragen würde, wie man einem Staat helfen könne, „mehr Deutsche“, „mehr Franzosen“, „mehr Israelis“ oder „mehr Polen“ zu töten?
Würde man dann ebenfalls großzügig erklären, es seien selbstverständlich ausschließlich Soldaten gemeint?
Genau hier liegt allerdings auch das juristische Gegenargument zugunsten von Martens:
Aus dem Kontext einer Pressekonferenz über den Ukrainekrieg dürfte sich ergeben, dass mit „Russen“ russische Soldaten beziehungsweise russische Streitkräfte gemeint waren.
Damit fehlt wahrscheinlich gerade der notwendige Angriff auf Russen wegen ihrer Zugehörigkeit zur russischen Nationalität.
Deshalb wäre auch eine Verurteilung wegen Volksverhetzung keineswegs selbstverständlich.
Aber eine staatsanwaltschaftliche Prüfung der Äußerung wäre zumindest juristisch diskutierbar.
§ 140 StGB – Billigung von Straftaten
Auch § 140 StGB dürfte kaum passen.
Die Vorschrift betrifft die öffentliche Billigung bestimmter bereits begangener rechtswidriger Straftaten und verlangt zusätzliche Voraussetzungen.
Martens hat aber nach zukünftiger militärischer Unterstützung gefragt. Eine konkrete bereits begangene rechtswidrige Tötung hat er mit diesem Satz nicht ausdrücklich gebilligt.
Auch dieser Tatbestand erscheint daher eher fernliegend.
Strafrechtlich wahrscheinlich dünn – journalistisch trotzdem erschreckend
Und genau das sollte man auseinanderhalten.
Nicht alles, was widerwärtig, geschmacklos oder verantwortungslos formuliert ist, ist automatisch eine Straftat.
Das ist in einem Rechtsstaat auch richtig so.
Aber gerade deshalb darf man fragen:
Was ist eigentlich aus der journalistischen Distanz geworden?
Seit wann besteht die Aufgabe eines deutschen Korrespondenten darin, einen Staatspräsidenten zu fragen, wie „wir Europäer“ dazu beitragen können, dass noch mehr Angehörige der gegnerischen Seite sterben?
Dieses kleine Wort „wir“ ist mindestens genauso bemerkenswert wie der Rest des Satzes.
Denn ein Journalist hätte fragen können:
„Was können europäische Staaten tun?“
Martens macht daraus offenbar:
Was können wir Europäer tun?
Damit verlässt Sprache zumindest rhetorisch die Position des Beobachters und begibt sich auf die Seite eines Konfliktakteurs.
Das kann man politisch vertreten.
Aber dann darf sich der Bürger auch fragen, wo Journalismus endet und Aktivismus beginnt.
Die Familiengeschichte ist dafür völlig überflüssig
Russische Medien verweisen inzwischen ausführlich auf die NSDAP- und Wehrmachtsvergangenheit des Großvaters von Martens.
Das mag historisch interessant sein.
Für die Beurteilung Michael Martens‘ ist es irrelevant.
Ein Enkel trägt keine Verantwortung für die politischen Überzeugungen oder Handlungen seines Großvaters.
Gerade wer die deutsche Geschichte ernst nimmt, sollte sich von Vorstellungen vererbter Schuld fernhalten.
Viel interessanter ist etwas anderes:
Wie konnte sich unsere politische Sprache derart verändern, dass ein deutscher Journalist im Jahr 2026 öffentlich über die Frage spricht, wie Europa helfen könne, „mehr Russen zu töten“, und offenbar selbst keinen sprachlichen Abgrund darin erkennt?
Dafür braucht man keinen Großvater.
Dafür braucht man nur ein Mikrofon.
Man stelle sich die umgekehrte Situation vor
Ein russischer Journalist sitzt auf einer Pressekonferenz in Moskau.
Vor ihm sitzt Putin.
Der Journalist fragt:
„Was können wir tun, damit Sie mehr Deutsche töten können?“
Die Schlagzeilen in Deutschland kann sich jeder selbst ausmalen.
Es gäbe Sondersendungen.
Politiker würden von menschenverachtender russischer Propaganda sprechen.
Experten würden erklären, die Aussage dokumentiere die zunehmende Radikalisierung Russlands.
Und vermutlich hätten sie damit sogar einen Punkt.
Deshalb kann der Maßstab nicht davon abhängen, welche Nationalität gerade hinter dem Wort „mehr“ steht.
Menschenleben sind kein journalistischer Punktestand.
Mein Fazit
Nach dem derzeit bekannten Wortlaut sehe ich keinen klar erfüllten Straftatbestand. Insbesondere § 111 und § 130 StGB hätten erhebliche rechtliche Hürden, weil der Kriegskontext stark dafür spricht, dass Martens russische Soldaten und nicht die russische Bevölkerung gemeint hat.
Aber strafrechtliche Zulässigkeit ist keine journalistische Qualitätsauszeichnung.
Die Formulierung „mehr Russen töten“ bleibt eine erschreckende Enthemmung der Sprache.
Ein Journalist darf die Ukraine unterstützen. Er darf Waffenlieferungen befürworten. Er darf Russland scharf kritisieren. Er darf sogar die militärische Niederlage Russlands wünschen.
Aber wer anfängt, den Tod von Menschen sprachlich wie eine Leistungskennzahl zu behandeln, sollte sich nicht wundern, wenn irgendwann die Frage gestellt wird:
Berichtet dieser Mensch noch über einen Krieg oder hat er längst begonnen, sprachlich an ihm teilzunehmen?
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