Nein, natürlich haben wir keine politische Justiz. Aber wundern darf man sich vielleicht noch.
Deutschland ist ein Rechtsstaat. Das wird uns zuverlässig mitgeteilt, sobald irgendwo Zweifel aufkommen. Und weil wir ein besonders gründlicher Rechtsstaat sind, beschäftigen sich inzwischen Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte und ein Amtsgericht mit einem Betrag von 296,26 Euro.
Das Ergebnis: Gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah wurde nach übereinstimmenden Medienberichten ein Haftbefehl erlassen.
Nun könnte man natürlich auf die verrückte Idee kommen und fragen: Wegen knapp 300 Euro ein Haftbefehl?
Keine Sorge. Dafür gibt es selbstverständlich eine juristisch korrekte Antwort.
Es geht eben nicht „nur um 300 Euro“
Der entscheidende Punkt wird in manchen Schlagzeilen ziemlich wirkungsvoll verkürzt: Krah soll nicht deshalb in Haft genommen werden, weil der Staat bei 296,26 Euro plötzlich die Kavallerie losschickt.
Nach den Berichten war für Mitte Juli ein Termin zur Abgabe einer Vermögensauskunft angesetzt worden. Krah erschien dort nach eigener Darstellung nicht, weil er von dem Termin keine Kenntnis gehabt habe. Daraufhin beantragte die Gerichtsvollzieherin den Haftbefehl. Genau für solche Fälle sieht das deutsche Zwangsvollstreckungsrecht einen Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft vor.
Juristisch also erklärbar.
Und damit könnten wir eigentlich alle zufrieden nach Hause gehen.
Könnten wir.
Denn politisch und gesellschaftlich bleibt die Angelegenheit bemerkenswert.
Ein Bundestagsabgeordneter, 296 Euro und die ganz große Maschine
Der Ursprung der Geschichte liegt im Rechtsstreit zwischen Krah und Jan Böhmermann. Krah hatte gegen eine Äußerung geklagt, die Böhmermann in seinem Podcast als Hörerzuschrift wiedergegeben hatte. Krah verlor das Verfahren und musste die Kosten tragen. Rund 5.000 Euro wurden laut Medienberichten bereits im Wege der Vollstreckung beigetrieben beziehungsweise anschließend bezahlt. Nun sollen weitere 296,26 Euro offen sein.
Krah wiederum sagt sinngemäß, ständig würden neue Forderungen nachgeschoben. Sein Anwalt werde prüfen, was tatsächlich noch offen sei, anschließend werde im Zweifel gezahlt.
Man kann Krahs Verhalten dabei durchaus kritisieren. Wer eine rechtskräftige Forderung bezahlen muss, sollte sie bezahlen. Und wer einen Termin beim Gerichtsvollzieher bekommt, sollte dort erscheinen oder rechtzeitig reagieren.
Das ist keine besonders revolutionäre Erkenntnis.
Trotzdem darf man sich über die Dimension wundern.
296,26 Euro.
Das ist kein Millionenbetrug. Keine Fluchtgefahr. Kein internationaler Finanzskandal.
Das ist ein Betrag, den ein durchschnittlicher Arbeitnehmer bezahlen kann und den selbst viele Bürgergeldempfänger irgendwie zusammenbekommen würden, wenn es darauf ankommt.
Und dafür steht nun das Wort „Haftbefehl“ über den Schlagzeilen.
Formal korrekt?
Offenbar.
Verhältnismäßig in seiner öffentlichen Wirkung?
Darüber darf man durchaus diskutieren.
Aber politische Justiz? Niemals!
Natürlich würde niemand behaupten wollen, deutsche Richter entschieden nach Parteibuch. Für eine solche Behauptung bräuchte es konkrete Belege, und die liefert dieser Fall nicht.
Das sollte man sauber auseinanderhalten.
Aber genauso wenig sollte ein demokratischer Staat beleidigt reagieren, wenn Bürger anfangen, Muster und Verhältnismäßigkeiten zu hinterfragen.
Denn Vertrauen in die Justiz entsteht nicht dadurch, dass man jeden Zweifel mit dem Satz „Deutschland ist ein Rechtsstaat“ beendet.
Vertrauen entsteht dadurch, dass staatliches Handeln nachvollziehbar, gleichmäßig und angemessen erscheint.
Und genau deshalb wirkt diese Geschichte so grotesk.
Ein prominenter AfD-Abgeordneter streitet mit einem der bekanntesten politischen Satiriker des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Am Ende stehen knapp 300 Euro Restforderung im Raum. Ein Termin zur Vermögensauskunft wird versäumt. Und plötzlich produziert die Angelegenheit das maximal dramatische deutsche Behördenwort:
HAFTBEFEHL.
Fehlt eigentlich nur noch das SEK.
Der Rechtsstaat kann offenbar auch Kleingeld
Böhmermanns Anwalt wird mit den Worten zitiert, Deutschland sei ein Rechtsstaat und auch ein Bundestagsabgeordneter und Volljurist könne sich seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht entziehen.
Stimmt.
Nur wäre es ausgesprochen beruhigend, wenn Bürger diesen entschlossenen Rechtsstaat überall mit derselben Konsequenz erleben würden.
Bei monatelangen Verfahren.
Bei jahrelangen Gerichtsprozessen.
Bei nicht vollstreckten Forderungen.
Bei überlasteten Behörden.
Bei Bürgern, die auf Bescheide warten.
Bei Menschen, die versuchen, berechtigte Ansprüche durchzusetzen und irgendwann feststellen, dass der deutsche Staat durchaus Geduld besitzen kann. Manchmal erstaunlich viel davon.
Aber bei Maximilian Krah und 296,26 Euro funktioniert das Getriebe offenbar bis zur letzten Nachkommastelle.
Das ist wahrscheinlich einfach Zufall.
Deutschland ist schließlich ein Rechtsstaat.
Man kann das gar nicht oft genug erwähnen.
„Das beste Deutschland, das es jemals gegeben hat“
Frank-Walter Steinmeiers berühmte Formulierung vom „besten Deutschland, das es jemals gegeben hat“ bekommt bei solchen Geschichten jedenfalls einen ganz eigenen Klang.
Vielleicht stimmt sie aus dem Blickwinkel des Bundespräsidenten sogar.
Andere Bürger schauen auf ein Land mit explodierender Bürokratie, hohen Abgaben, maroder Infrastruktur, überforderten Verwaltungen und einer politischen Kultur, in der das Vertrauen in Institutionen zunehmend schwindet, und kommen möglicherweise zu einem anderen Ergebnis.
Und dann lesen sie:
Haftbefehl gegen Bundestagsabgeordneten.
Das klingt zunächst nach Staatsaffäre.
Spionage? Bestechung? Millionen unterschlagen?
Nein.
296,26 Euro Prozesskosten und ein versäumter Termin zur Vermögensauskunft.
Man muss dieses Land manchmal einfach lieben.
Sonst hält man es vermutlich nicht mehr aus.
Vielleicht liegt genau darin das eigentliche Problem
Der Fall beweist keine politische Justiz.
Aber er illustriert hervorragend, warum immer mehr Menschen staatliche Institutionen mit Misstrauen betrachten.
Denn Recht muss nicht nur formal korrekt angewendet werden. Ein Rechtsstaat lebt auch davon, dass seine Bürger das Handeln seiner Institutionen als berechenbar, verhältnismäßig und für alle gleichermaßen konsequent erleben.
Wenn bei 296,26 Euro gegen einen Oppositionspolitiker das Wort „Haftbefehl“ durch sämtliche Nachrichtenspalten rauscht, darf deshalb eine Frage gestellt werden:
Hätte derselbe Vorgang bei einem völlig unbekannten Bürger dieselbe mediale und politische Wucht entwickelt?
Juristisch mag die Antwort auf diesen Fall ziemlich langweilig sein.
Politisch ist er es überhaupt nicht.
Und nein, ich würde deshalb nicht behaupten, Deutschland habe eine politische Justiz.
Aber dieses merkwürdige Gefühl, dass in diesem Land inzwischen manches aus den Fugen geraten ist, wird durch solche Geschichten bestimmt nicht kleiner.
296,26 Euro.
Willkommen im besten Deutschland, das es jemals gegeben hat.
Zumindest solange die Rechnung bezahlt ist.
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Ich jedenfalls freue mich, wenn dieser Mummenschanz mit dieser Regierung bald vorbei ist, in der man wegen 296 e einen Haftbefehl erlößt aber einen syrischen Massenmörder oder einen Kriegsverbrecher mit Haftbefehl aus Israel oder einen Betrüger aus Kiew, mit militärischen Ehren empfängt.
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