Deutschland 2026.
Wir haben offenbar ein neues Problem entdeckt: Menschen könnten politisch denken.
Und noch schlimmer: Sie könnten Veranstaltungen besuchen, Menschen kennen, politische Kontakte haben oder sogar aus Familien stammen, deren politische Ansichten staatlichen Behörden ausgesprochen wenig gefallen.
Da muss der Staat natürlich ganz genau hinschauen.
Schließlich möchte eine junge Frau Lehrerin werden.
Erst zugelassen. Dann kam der Verfassungsschutz.
Der konkrete Fall ist bemerkenswert.
Eine Bewerberin für das Lehramtsreferendariat in Sachsen war zunächst zum Vorbereitungsdienst zugelassen worden. Danach wurde der Verfassungsschutz eingeschaltet.
Dieser berichtete, die Frau habe zwischen 2022 und 2025 mehrfach Veranstaltungen des inzwischen aufgelösten Instituts für Staatspolitik besucht. Das Landesamt für Schule und Bildung nahm daraufhin die bereits erteilte Zulassung zurück.
Die Bewerberin erklärte, ihre Anwesenheit sei „rein familiär“ bedingt gewesen.
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht ließ diese Erklärung nicht ausreichen. Es bestätigte im Eilverfahren die Entscheidung und sah die Zweifel an ihrer Verfassungstreue als berechtigt an. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Und damit sind wir bei einem Deutschland angekommen, in dem bei einer angehenden Lehrerin offenbar nicht nur Zeugnisse und Examina interessant sein können.
Sondern auch:
- Wo waren Sie?
- Wie oft waren Sie dort?
- Mit wem waren Sie dort?
- Warum waren Sie dort?
Und vielleicht demnächst:
- Was haben Sie sich dabei gedacht?
Willkommen beim deutschen Gesinnungs-TÜV.
Sippenhaft? Nein. Aber die Frage nach der Kontaktschuld bleibt
Man muss an dieser Stelle sauber bleiben.
Das Gericht hat keine Sippenhaft verhängt.Es hat auch nicht entschieden: „Ihr Vater heißt Kubitschek, deshalb dürfen Sie keine Lehrerin werden.“ Grundlage waren nach der offiziellen Gerichtsmitteilung ihre eigenen wiederholten Besuche von Veranstaltungen des IfS und die Bewertung, damit einen Personenzusammenschluss unterstützt zu haben, der nach Einschätzung des Verfassungsschutzes verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt habe. Das ist ein wesentlicher Unterschied.
Aber gerade deshalb beginnt jetzt die interessante Frage:
- Wo endet die notwendige Prüfung der Verfassungstreue und wo beginnt politische Kontaktschuld?
Denn in der Gerichtsmitteilung geht es nicht um eine strafrechtliche Verurteilung der Bewerberin. Entscheidend sind ihre Veranstaltungsbesuche und deren Bewertung durch den Verfassungsschutz. Man muss sich diese Entwicklung einmal weiterdenken. Heute lautet die Frage:
- „Haben Sie Veranstaltungen besucht?“
Morgen vielleicht:
- „Mit wem hatten Sie dort Kontakt?“
Übermorgen:
- „Welche politischen Bücher lesen Sie eigentlich?“
Und irgendwann bekommt die Personalakte noch eine praktische Anlage:
Politischer Unbedenklichkeitsnachweis
Vater politisch auffällig?
Mutter politisch auffällig?
Ehepartner politisch auffällig?
Freunde politisch auffällig?
Politische Veranstaltungen besucht?
Falschen Leuten zugehört?
Problematische Bücher im Regal?
Bei mehr als zwei Kreuzen bitte beim zuständigen Demokratiebeauftragten vorsprechen. Den Ariernachweis haben wir selbstverständlich nicht wieder eingeführt. Der historische Vergleich wäre als Tatsachenbehauptung absurd. Aber vielleicht erfinden wir irgendwann etwas viel Moderneres:
- den politischen Abstammungs- und Kontaktbaum.
Natürlich vollkommen demokratisch. Mit Datenschutzbelehrung.
Und dann schauen wir einmal nach links
Nun wird die Angelegenheit erst richtig unterhaltsam.
Denn dieselbe Bundesrepublik hat offensichtlich erheblichen Interpretationsspielraum, sobald das Wort „Antifa“ fällt.
- Saskia Esken schrieb 2020 öffentlich: „58 und Antifa. Selbstverständlich.“
- Der SPD-Parteivorstand legte sogar nach: „157 und Antifa. Selbstverständlich.“
Esken erklärte anschließend, sie verstehe „Antifa“ als Kurzform für Antifaschismus. Von Gewalttaten linker Gruppen distanzierte sie sich ausdrücklich. Das muss zur vollständigen Darstellung dazugehören. Aber die politische Pointe bleibt bemerkenswert:
- Eine damalige SPD-Vorsitzende konnte öffentlich erklären, sie sei „Antifa“, und anschließend weiter eine der bedeutendsten Parteien Deutschlands führen.
Keine Fragebögen über ihre politische Zuverlässigkeit. Kein öffentlich bekanntes Berufsverbot. Kein politischer TÜV-Stempel auf der Stirn.
Und dann wäre da noch Lars Klingbeil
Auch der heutige Vizekanzler Lars Klingbeil hatte früher über seine politische Vergangenheit gesagt, er sei „in der Antifa mit aktiv gewesen“.
Heute stellt er das genauer dar.
Er sei nicht Mitglied einer organisierten Antifa-Gruppe gewesen. Er habe Proteste gegen ein rechtsextremes Zentrum in Hetendorf mitorganisiert und die damalige Formulierung nur „salopp dahergesagt“. Auch diese Einordnung gehört zwingend dazu. Nur bleibt anschließend eine interessante Gedankenübung:
- Politische Aktivitäten gegen Rechts?
- —Bundesminister: möglich.
- —–Vizekanzler: möglich.
- ——-SPD-Vorsitz: möglich.
Aber eine angehende Lehrerin besucht mehrfach Veranstaltungen eines vom Verfassungsschutz als rechtsextrem und verfassungsfeindlich eingestuften Instituts?Dann wird plötzlich sehr genau gefragt, was diese Anwesenheit über ihre Verfassungstreue aussagt.
Und genau an diesem Punkt sollte eine Demokratie eine unangenehme Frage aushalten:
Gelten dieselben Maßstäbe eigentlich in alle politischen Richtungen?
Nicht: Ist rechts dasselbe wie links?
Das wäre Unsinn.
Nicht: Ist jede Antifa-Aktivität extremistisch?
Ebenfalls Unsinn.
Und auch nicht:
Sind die Fälle von Esken, Klingbeil und der sächsischen Lehramtsbewerberin juristisch identisch?
Sind sie ausdrücklich nicht.
Die viel interessantere Frage lautet:
Nach welchen objektiven Kriterien entscheidet der Staat, wann politische Betätigung Ausdruck demokratischen Engagements und wann sie Anlass für Zweifel an der Verfassungstreue ist?
Denn genau hier darf es keine politische Farbenlehre geben.
Links engagiert? Rechts verdächtig?
Ein Rechtsstaat darf von Beamten Verfassungstreue verlangen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat sogar entschieden, dass ein Mindestmaß an Verfassungstreue auch in bestimmten öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnissen verlangt werden kann. Das OVG Sachsen hat ausdrücklich darauf Bezug genommen. Das Problem beginnt deshalb nicht mit der Verfassungstreue. Das Problem beginnt mit der Frage, woran sie gemessen wird. Konkrete verfassungsfeindliche Äußerungen?
- Gewalt?
- Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation?
- Aktive Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen?
- Oder reicht irgendwann bereits die Anwesenheit auf Veranstaltungen?
- Und wenn Anwesenheit reicht: Gilt dieser Maßstab für alle?
Denn der Rechtsstaat darf politisches Engagement unterschiedlich bewerten, wenn die zugrunde liegenden Tatsachen unterschiedlich sind.
Was er nicht tun darf, ist einen politischen Kompass über die Personalakte zu legen und anschließend zu entscheiden:
Links: gesellschaftliches Engagement.
Rechts: Verfassungsschutzakte.
Sollte dieser Eindruck entstehen, hätten wir tatsächlich ein gewaltiges Problem.
Grundrechte sind leider für alle da
Das ist nämlich das Ärgerliche an einem Rechtsstaat. Grundrechte gelten nicht nur für Menschen, deren politische Ansichten man sympathisch findet. Sie gelten auch für Menschen, bei denen man innerlich die Augen verdreht. Und gerade dort beweist sich, was sie wert sind. Die Frage darf deshalb niemals lauten:
Gefällt uns die politische Richtung dieser Person?
Sie muss lauten: Was hat diese Person konkret getan?
Welche belastbaren Erkenntnisse gibt es? Welche tatsächlichen verfassungsfeindlichen Bestrebungen werden ihr persönlich zugerechnet? Und reicht das wirklich aus, um ihr einen beruflichen Lebensweg zu versperren?
Vielleicht brauchen wir einfach ein neues Formular
Deutschland liebt schließlich Formulare.
Warum also nicht endlich ehrlich sein?
Antrag auf politische Zuverlässigkeitsbescheinigung
Frage 1: Waren Sie jemals politisch aktiv?
☐ Nein
☐ Ja
☐ Weiß nicht mehr
☐ Nur demokratisch genehmigt
Frage 2: Haben Sie Veranstaltungen besucht, auf denen möglicherweise problematische Menschen gesprochen haben?
☐ Nein
☐ Ja
☐ Ich war nur wegen meiner Familie dort
Hinweis: Die letzte Antwort schützt möglicherweise nicht vor weiteren Nachfragen.
Frage 3: Bezeichnen Sie sich als Antifa?
☐ Nein
☐ Ja
☐ Nur im Sinne von Antifaschismus
☐ Bitte fragen Sie Saskia Esken
Frage 4: Waren Sie „in der Antifa mit aktiv“?
☐ Nein
☐ Ja
☐ Nur salopp formuliert
☐ Bitte fragen Sie den Vizekanzler
Frage 5: Möchten Sie Bundesminister werden?
☐ Ja
Frage 6: Möchten Sie Lehrerin werden?
☐ Ja
ACHTUNG: Erweiterte Sicherheitsüberprüfung erforderlich.
Das wäre wenigstens transparent.
Die entscheidende Frage
Man kann die politischen Ansichten des Instituts für Staatspolitik ablehnen. Man kann Götz Kubitschek ablehnen. Man kann die Antifa ablehnen. Man kann Esken oder Klingbeil ablehnen. Das alles ist für die rechtsstaatliche Kernfrage vollkommen irrelevant.
Denn die lautet:
Gelten für Menschen unterschiedlicher politischer Richtungen dieselben rechtsstaatlichen Kriterien?
Wenn die Antwort Ja lautet, muss sich das auch in der Praxis zeigen.
Nicht durch identische Ergebnisse bei unterschiedlichen Sachverhalten.
Sondern durch identische Maßstäbe.
Sonst wird aus der Prüfung der Verfassungstreue irgendwann tatsächlich ein Gesinnungstest. Und dann wäre der Weg nicht weit zu einem Staat, der seinen Bürgern nicht mehr nur auf die Finger schaut. Sondern in die Köpfe. Natürlich ausschließlich zum Schutz der Demokratie.
Wie praktisch.
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