Kommentar
Die Demokratie hat offenbar sehr unterschiedliche Öffnungszeiten. In den palästinensischen Gebieten soll sie am 28. November wieder öffnen – einschließlich des verwüsteten Gazastreifens. In der Ukraine bleibt der Wahlbetrieb unter Verweis auf den Krieg ausgesetzt. Dieser Gegensatz verdient mehr als ein diplomatisches Schulterzucken.
Mahmud Abbas hat angekündigt, am 28. November 2026 Parlamentswahlen abzuhalten. Sein Erlass sieht eine Abstimmung in Ostjerusalem, im Westjordanland und im Gazastreifen vor. Nach zwanzig Jahren ohne Parlamentswahl wäre das ein überfälliger Schritt. Allerdings: Noch ist ein Termin verkündet, keine erfolgreiche Wahl durchgeführt. Ob die Abstimmung tatsächlich stattfindet, bleibt ausdrücklich ungewiss.
Politisch bemerkenswert ist deshalb zunächst etwas anderes: Von der palästinensischen Führung wird verlangt, demokratische Erneuerung auch unter katastrophalen Bedingungen konkret vorzubereiten.
Frankreich drängt Abbas darauf, seine Wahlzusage einzuhalten, unterstützt die Vorbereitung und setzt sich für europäische Wahlbeobachter ein. Außenminister Jean-Noël Barrot begründet dies mit dem Recht der Palästinenser, ihre Stimme hörbar zu machen und über ihre Zukunft mitzubestimmen.
Ein richtiger Gedanke. Ein ausgesprochen richtiger sogar. Man möchte ihn gern einmal mit derselben Entschlossenheit auf die Ukraine angewandt sehen.
Dort warnte Wolodymyr Selenskyj im August, eine Wahl während des Krieges könne das Land spalten und „zerstören“. Das ukrainische Recht untersagt Wahlen unter Kriegsrecht; hinzu kommen erhebliche Sicherheitsprobleme und die schwierige Beteiligung von Soldaten, Geflüchteten und Menschen unter russischer Besatzung. Das sind ernsthafte Hindernisse.
Aber zwischen der Anerkennung solcher Hindernisse und dem politischen Verstummen liegt ein beträchtlicher Unterschied.
Ein gesetzliches Wahlverbot erklärt, weshalb gegenwärtig nicht gewählt wird. Es beantwortet noch nicht die Frage, wie eine Rückkehr zu Wahlen vorbereitet werden soll. Wer demokratische Legitimation ernst nimmt, muss über überprüfbare Voraussetzungen sprechen: Sicherheit für Wahllokale, Beteiligung der Vertriebenen, Stimmabgabe für Soldaten, unabhängige Beobachtung und faire Bedingungen für politische Konkurrenz.
Man darf von einer Regierung verlangen, daran zu arbeiten, ohne eine leichtfertige Abstimmung unter Beschuss zu fordern.
Genau hier wird der Vergleich unbequem. Im palästinensischen Fall lautet die politische Forderung: Schafft trotz der Hindernisse eine Perspektive demokratischer Erneuerung. Für die Ukraine muss dieselbe Frage zulässig sein: Welche konkreten Schritte führen aus dem Ausnahmezustand zurück zu einer erneuerten Entscheidung der Wähler?
Wer darauf ausschließlich mit dem Wort „Krieg“ antwortet, beschreibt die Ursache des Problems. Eine demokratische Perspektive hat er damit noch nicht geliefert.
Natürlich macht Abbas’ Ankündigung ihn nicht zum demokratischen Musterschüler. Wer seit zwei Jahrzehnten keine Parlamentswahl zustande gebracht hat, verdient für einen neuen Kalendertermin keinen politischen Heiligenschein. Auch seine eigene Präsidentschaft steht am 28. November nicht zur Abstimmung; eine Präsidentenwahl ist für 2027 angekündigt, bislang ohne konkretes Datum.
Gerade deshalb sollte der Maßstab für beide Führungen anspruchsvoll sein. Abbas muss sich an der Durchführung freier Wahlen messen lassen. Selenskyj muss sich fragen lassen, welche Bedingungen und Vorbereitungen eine Rückkehr zu Wahlen ermöglichen. Eine bloße Ankündigung reicht dem einen ebenso wenig wie ein auf Dauer wiederholter Verweis auf Hindernisse dem anderen.
Dabei wäre der Satz „In Gaza geht es doch auch“ heute voreilig. Ob die angekündigte palästinensische Parlamentswahl gelingt, ist noch offen. Der belegbare Gegensatz besteht gegenwärtig zwischen einem festgesetzten Wahltermin unter schwierigsten Bedingungen und einer ukrainischen Führung, die vor Wahlen während des Krieges warnt.
Das ist bereits Anlass genug für kritische Fragen. Dafür braucht es weder eine geschönte Darstellung der palästinensischen Verhältnisse noch das Kleinreden ukrainischer Sicherheitsprobleme.
Und es braucht vor allem einen Westen, der seine demokratischen Ansprüche nachvollziehbar erklärt. Unterschiedliche Bedingungen können unterschiedliche Zeitpläne rechtfertigen. Sie dürfen aber nicht dazu führen, dass die Frage nach neuer Legitimation beim einen als notwendige Reform gilt und beim anderen als ungehörige Zumutung behandelt wird.
Wer Palästinensern erklärt, ihre Stimme dürfe trotz Zerstörung und Unsicherheit nicht dauerhaft ungehört bleiben, sollte denselben Anspruch auch Ukrainern zugestehen.
Demokratie verteidigt man nicht allein dadurch, dass man ihren Namen auf jede politische Forderung schreibt. Man verteidigt sie auch dadurch, dass man den Regierenden die Frage zumutet, wann und unter welchen Bedingungen die Regierten wieder entscheiden dürfen.
Quellen
- WAFA: Erlass zu den Parlamentswahlen am 28. November 2026, 9. Juli 2026
- Reuters: Abbas bekräftigt Wahlpläne – erhebliche Zweifel bleiben, 24. September 2026
- Reuters: Selenskyj warnt vor Wahlen während des Krieges, 23. August 2026
#Palästina #Ukraine #Demokratie #Wahlen #Abbas #Selenskyj #Kriegsrecht #DoppelteStandards