Das erschreckende Rechtsverständnis der Gewaltverharmloser

Es ist völlig gleichgültig, wie sehr man sich provoziert fühlt. Es spielt keine Rolle, welche politische Meinung das Gegenüber vertritt. Und es ist vollkommen unerheblich, welches Medium berichtet.

Wer auf einen flüchtenden Menschen eintritt oder einen solchen Angriff nachträglich relativiert, verlässt den Boden des Rechtsstaats.

Punkt. Aus. Ende.

Die inzwischen veröffentlichten Videos zeigen, dass Journalisten verfolgt und angegriffen wurden. Darüber haben nun Polizei und Staatsanwaltschaft zu ermitteln. Statt einer unmissverständlichen Distanzierung waren aus Teilen des Protestbündnisses Rechtfertigungen zu hören, wonach die Betroffenen selbst provoziert hätten. Genau dieses Denken ist das eigentliche Problem.

Seit wann entscheidet ein Demonstrationszug darüber, wer Pressefreiheit verdient?

Seit wann gilt: „Wer provoziert, ist selbst schuld“?

Dieses Rechtsverständnis kennt man sonst nur aus den düstersten Kapiteln politischer Gewalt. Der Rechtsstaat funktioniert gerade deshalb, weil er keine Selbstjustiz zulässt. Wer glaubt, politische Gegner oder missliebige Journalisten körperlich angreifen zu dürfen, stellt sich außerhalb dieses Grundsatzes.

Jeder Bürger darf demonstrieren.

Jeder Bürger darf protestieren.

Jeder Bürger darf widersprechen.

Niemand hat das Recht, Menschen anzugreifen.

Wer körperliche Gewalt relativiert, weil ihm das Opfer politisch nicht passt, misst mit zweierlei Maß. Das ist keine Verteidigung der Demokratie. Das ist die Aushöhlung rechtsstaatlicher Prinzipien.

Eine Demokratie lebt davon, dass politische Konflikte mit Worten ausgetragen werden. Wer stattdessen Gewalt anwendet oder sie nachträglich entschuldigt, beschädigt genau die Freiheit, die er angeblich verteidigen will.

Gewalt bleibt Gewalt. Unabhängig davon, gegen wen sie sich richtet.

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