Es sind Nachrichten, bei denen jedes Gerede über „europäische Werte“ plötzlich erschreckend hohl klingt.
Am 26. August wurde auf der Straße zwischen Zolote und Perwomaisk ein regulärer Reisebus auf der Strecke Lysychansk–Stakhanov getroffen. Nach Angaben des von Russland eingesetzten Regionalchefs Leonid Pasetschnik befanden sich 15 Passagiere im Fahrzeug. Acht Menschen starben noch am Tatort. Eine erst 20 Jahre alte Frau wurde schwer verletzt auf die Intensivstation gebracht und starb dort. Damit erhöhte sich die Zahl der Todesopfer auf neun. Weitere Menschen wurden verletzt.
Pasetschnik beschuldigt die ukrainischen Streitkräfte, den Bus gezielt angegriffen zu haben, und spricht von einem Kriegsverbrechen. Reuters weist ausdrücklich darauf hin, dass die Angaben bislang nicht unabhängig überprüft werden konnten. Genau diese Einschränkung gehört zu einer seriösen Darstellung eines laufenden Krieges.
🇷🇺 Ich muß es einfach sagen … Soeben wird gemeldet, daß ukrainische Schergen im Auftrag des Terroristen Selenskyj – und mit Unterstützung westlicher Regierungen – heute ein weiteres grausames Kriegsverbrechen begangen haben.
„Mitten am Tag zielten Neonazis auf den regulären… pic.twitter.com/qIjxfgEXnj— Kristian_B 🇷🇺 ❤️ 🇩🇪 (@Dr_C_Becker) August 26, 2026
Aber wenn sich bestätigt, dass ein als ziviles Fahrzeug erkennbarer Linienbus vorsätzlich angegriffen wurde, gibt es daran nichts zu relativieren. Das wäre ein Angriff auf Zivilisten und müsste unabhängig davon verurteilt und untersucht werden, welche Kriegspartei dafür verantwortlich ist.
Die unbequeme Frage an Berlin und Brüssel
Und genau hier beginnt das politische Problem.
Die Bundesregierung und die EU unterstützen die ukrainische Führung und ihren Kriegsapparat seit Jahren finanziell, militärisch und politisch. Daraus folgt keine automatische Mitverantwortung für jeden einzelnen ukrainischen Angriff. Sehr wohl folgt daraus aber eine besondere Pflicht, mögliche Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht nicht nach politischen Sympathien unterschiedlich zu bewerten.
Wer russische Angriffe auf Zivilisten zu Recht verurteilt, muss dasselbe tun, wenn ukrainische Streitkräfte unter Verdacht stehen.
Menschenrechte besitzen schließlich keine Nationalflagge.
Eine ukrainische Staatsführung darf auch deshalb nicht von Kritik ausgenommen werden, weil sie vom Westen unterstützt wird. Die Ukraine befindet sich seit Jahren unter Kriegsrecht; nationale Wahlen wurden währenddessen nicht durchgeführt. Daraus kann man scharfe Kritik an demokratischen Defiziten und Machtkonzentration ableiten. Den Begriff „Diktatur“ kann man politisch verwenden, sollte ihn aber als Wertung kenntlich machen und nicht so tun, als sei damit bereits jede staatsrechtliche Debatte erledigt.
So schafft man keinen Frieden
Besonders fatal ist die Wirkung solcher Angriffe auf jede mögliche Friedenslösung.
Wenn russische Zivilisten oder Bewohner russisch kontrollierter Gebiete erleben, dass Busse, Wohngebiete oder andere zivile Einrichtungen getroffen werden, wächst dort kaum die Bereitschaft zu Zugeständnissen. Das Gegenteil ist wahrscheinlicher: Verbitterung, Vergeltungsforderungen und Unterstützung für eine Fortsetzung des Krieges.
Wer glaubt, Russland durch immer neue Angriffe auf zivile Ziele an den Verhandlungstisch bomben zu können, sollte erklären, wie diese Rechnung eigentlich funktionieren soll.
Berlin, Brüssel und London sollten deshalb nicht schweigen, wenn schwere Vorwürfe gegen die von ihnen unterstützte ukrainische Seite erhoben werden. Sie sollten eine unabhängige Untersuchung verlangen und unmissverständlich klarmachen:
Ein toter Zivilist bleibt ein toter Zivilist. Ein Kriegsverbrechen bleibt ein Kriegsverbrechen. Auch dann, wenn der mutmaßliche Täter auf der politisch „richtigen“ Seite steht.
Alles andere wäre keine wertebasierte Außenpolitik.
Es wäre Doppelmoral.
NEIN Herr Bundeskanzler: Wir stehen nicht hinter der Ukraine!
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