Kommentar: Demokratische Verantwortung endet nicht am Rand einer Demonstration

Wenn demokratisch gewählte Bundestagsabgeordnete an Protesten gegen einen demokratisch zulässigen Bundesparteitag teilnehmen, stellt sich zwangsläufig eine politische Frage: Welche Verantwortung tragen sie für das Umfeld, in dem sie demonstrieren?

Der Bundesparteitag einer zugelassenen Partei ist ein zentraler Bestandteil der parlamentarischen Demokratie. Ob man die politischen Positionen dieser Partei unterstützt oder entschieden ablehnt, ist dabei unerheblich. Das Recht, einen Parteitag abzuhalten, gehört zu den Grundlagen des demokratischen Systems. Wer dieses Recht durch Blockaden oder Störungen beeinträchtigen will, greift nicht nur eine Partei an, sondern berührt einen demokratischen Grundsatz.

Vor diesem Hintergrund müssen sich insbesondere führende Politiker der Grünen kritischen Fragen stellen. Wenn Katrin Göring-Eckardt oder Franziska Brantner an Protesten teilnehmen oder diese öffentlich unterstützen, erwarten Bürger zu Recht eine eindeutige und unmissverständliche Abgrenzung von jeder Form politischer Gewalt, Einschüchterung oder rechtswidriger Blockade.

©  AUF1- Video

Gerade Bundestagsabgeordnete tragen eine besondere Verantwortung. Sie sind nicht lediglich Demonstrationsteilnehmer, sondern Repräsentanten des Staates und haben sich an Recht und Gesetz zu orientieren. Wer sich in einem Umfeld bewegt, in dem Journalisten angegriffen, Polizeibeamte attackiert oder Zufahrtswege blockiert werden, muss damit rechnen, dass Fragen nach der politischen Mitverantwortung gestellt werden.

Ebenso stellt sich die Frage, welche Beziehungen einzelne Politiker oder Parteien zu Gruppen unterhalten, die regelmäßig im Umfeld militanter Proteste auftreten. Diese Frage ist legitim und darf in einer Demokratie gestellt werden. Sie sollte allerdings auf überprüfbaren Tatsachen beruhen. Allein die Teilnahme an einer Demonstration belegt keine Zusammenarbeit oder Unterstützung gewaltbereiter Gruppen. Umgekehrt genügt eine pauschale Distanzierung nicht, wenn gleichzeitig Aktionen gelobt werden, bei denen es zu erheblichen Ausschreitungen gekommen ist.

Wenn Franziska Brantner die Proteste insgesamt als ein „Zeichen demokratischer Stärke“ bewertet, obwohl es Berichte über Angriffe auf Journalisten und gewaltsame Auseinandersetzungen gab, darf diese Einordnung kritisch hinterfragt werden. Demokratie misst sich nicht daran, wie laut gegen politische Gegner demonstriert wird, sondern daran, ob auch deren verfassungsmäßige Rechte respektiert werden.

Besonders problematisch wäre es, wenn gewählte Volksvertreter bewusst Aktionen unterstützen würden, die auf die Behinderung eines gesetzlich vorgesehenen Parteitages abzielen. Politische Parteien sind nach dem Grundgesetz ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Ordnung. Ihre Parteitage dienen der innerparteilichen Willensbildung. Wer deren Durchführung durch rechtswidrige Mittel verhindern möchte, stellt sich außerhalb des demokratischen Wettbewerbs.

Gerade deshalb erwarten viele Bürger von Bundestagsabgeordneten mehr als symbolische Distanzierungen. Sie erwarten ein klares Bekenntnis zum Rechtsstaat: Keine Gewalt gegen Journalisten. Keine Angriffe auf Polizeibeamte. Keine rechtswidrigen Blockaden. Keine Duldung extremistischer Gruppierungen, unabhängig davon, aus welchem politischen Lager sie stammen.

Demokratie beweist sich nicht dadurch, dass man nur die Rechte der eigenen politischen Seite verteidigt. Demokratie beweist sich vor allem dann, wenn man auch den politischen Gegner seine verfassungsmäßigen Rechte ausüben lässt. Wer diesen Maßstab an andere anlegt, sollte ihn auch an das eigene politische Handeln anlegen.

Spätestens an dieser Stelle drängt sich eine grundsätzliche Frage auf: Welchen Wert hat der Amtseid eigentlich noch? Jeder Bundesminister schwört, seine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden. Wer jedoch demokratische Prozesse behindert, die Mitwirkung demokratisch gewählter Parteien erschwert oder auch nur hinnimmt, dass mit zweierlei Maß gemessen wird, muss sich die Frage gefallen lassen, ob er diesem Eid tatsächlich gerecht wird. Dient ein solches Verhalten dem deutschen Volk oder beschädigt es vielmehr das Vertrauen der Bürger in Demokratie, Rechtsstaat und staatliche Institutionen? Wenn Millionen Wähler den Eindruck gewinnen, ihre Stimme werde politisch geringer bewertet als die anderer, dann entsteht ein Schaden, der weit über den Einzelfall hinausreicht. Genau darüber müsste öffentlich, politisch und gegebenenfalls auch juristisch diskutiert werden.

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