Kasachstan bleibt draußen, Australien darf mitsingen, und Deutschland zahlt als großer Beitragszahler selbstverständlich mit. Willkommen beim Eurovision Song Contest, jener Veranstaltung, bei der angeblich die Musik im Mittelpunkt steht und die Regeln spätestens dann erstaunlich biegsam werden, wenn es gerade praktisch erscheint.
Der jüngste Fall Kasachstan bringt die Absurdität dieses Systems wunderbar auf den Punkt.
Kasachstan erfüllt nach Auffassung der Europäischen Rundfunkunion die Voraussetzungen für eine EBU-Vollmitgliedschaft nicht. Das Land liege außerhalb des europäischen Rundfunkgebiets und erfülle auch die alternativen institutionellen Voraussetzungen nicht. Khabar bleibt deshalb lediglich assoziiertes Mitglied.
Formal kann man das begründen.
Nur sollte man dann besser nicht auf die Weltkarte schauen.
Denn seit Jahren nimmt Australien am Eurovision Song Contest teil. Australien liegt bekanntlich nicht unmittelbar hinter Österreich. Auch ein besonders beherzter Geograf wird Schwierigkeiten haben, Sydney irgendwo zwischen Paris und Warschau unterzubringen.
Wie funktioniert das trotzdem?
Ganz einfach: Es gibt Ausnahmen und Einladungsmöglichkeiten.
Und genau damit wird die Angelegenheit interessant. Denn plötzlich lautet die entscheidende Frage nicht mehr: Gehört dieses Land zum europäischen Rundfunkgebiet?
Sondern: Wem gestattet die EBU eine Ausnahme?
Regeln sind Regeln. Außer sie sind es nicht.
Genau darin liegt das Problem des modernen Eurovision Song Contest.
Kasachstan bekommt die formalen Voraussetzungen vorgehalten. Australien durfte dagegen als assoziiertes EBU-Mitglied eingeladen werden.
Damit ist die Behauptung, ein Land außerhalb des europäischen Rundfunkgebiets könne grundsätzlich nicht teilnehmen, schlicht nicht haltbar. Es kann. Man muss es nur wollen.
Und ausgerechnet Kasachstan ist beim Eurovision-System auch kein vollkommen unbekannter Exot. Das Land nahm zwischen 2018 und 2022 fünfmal am Junior Eurovision Song Contest teil und landete dabei zweimal auf Platz zwei.
Für die Kinderveranstaltung war Kasachstan offenbar europäisch genug. Beim großen ESC wird plötzlich wieder der institutionelle Atlas hervorgeholt.
Das kann man erklären. Überzeugend wirkt es trotzdem nicht.
Und Deutschland? Natürlich mittendrin
Deutschland gehört gemeinsam mit Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien zu den sogenannten „Big Five“. Diese Sender leisten besonders hohe finanzielle Beiträge und erhalten dafür einen garantierten Platz im Finale.
Deutschland finanziert den ESC allerdings nicht allein und auch nicht nachweislich „im Wesentlichen“. Das wäre eine schöne Schlagzeile, nur leider eine schlechte Tatsachenbehauptung.
Die Finanzierung verteilt sich auf die teilnehmenden Rundfunkanstalten, den jeweiligen Gastgeber, Sponsoren und weitere Einnahmen. Die EBU selbst beschreibt den Eurovision Song Contest als Projekt, dessen Kosten unter den Teilnehmern aufgeteilt werden.
Aber Deutschland gehört eben zu den großen Zahlern.
Und damit sind wir bei einer inzwischen geradezu traditionellen deutschen Spezialdisziplin:
kräftig einzahlen und anschließend hoffen, dass wenigstens irgendjemand Danke sagt.
Beim ESC bekommt man dafür immerhin einen garantierten Finalplatz. Das ist vermutlich auch notwendig, denn sportlich, Verzeihung, musikalisch, wäre die direkte Qualifikation in manchen Jahren ein durchaus ambitioniertes Unterfangen.
Vom Musikwettbewerb zum gesellschaftspolitischen Großereignis
Der eigentliche Gedanke des Eurovision Song Contest war einmal großartig: Menschen aus unterschiedlichen Ländern treffen sich, präsentieren Musik und stimmen über Lieder ab.
Das hätte sogar funktionieren können.
Dann kamen Menschen auf die Idee, daraus immer mehr ein gigantisches Fernsehspektakel zu machen, das regelmäßig von politischen Kontroversen, Identitätsdebatten, Boykottforderungen und Diskussionen über zugelassene oder ausgeschlossene Teilnehmer begleitet wird.
Und anschließend versichert man dem Publikum mit bewundernswerter Ernsthaftigkeit:
Hier geht es ausschließlich um Musik.
Natürlich.
Und beim Oktoberfest geht es hauptsächlich um Architektur.
Gerade die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie schwierig es geworden ist, den ESC glaubwürdig als vollkommen unpolitische Veranstaltung zu verkaufen. Die EBU selbst beschloss Ende 2025 zusätzliche Regeln, mit denen Vertrauen, Transparenz und ausdrücklich die Neutralität des Wettbewerbs gestärkt werden sollten. Wenn eine Organisation eigens neue Maßnahmen benötigt, um ihre politische Neutralität glaubwürdiger erscheinen zu lassen, darf das Publikum zumindest fragen, wie unpolitisch die Veranstaltung zuvor wahrgenommen wurde.
Kasachstan zeigt das Grundproblem
Man muss Kasachstan weder politisch mögen noch seine Regierung verteidigen, um eine einfache Forderung zu stellen:
Gleiche Regeln für alle.
Entweder die Zugehörigkeit zum europäischen Rundfunkgebiet ist zwingende Voraussetzung. Dann sollte man konsequent sein.
Oder Ausnahmen sind möglich. Dann sollte transparent erklärt werden, nach welchen objektiven Kriterien diese Ausnahmen vergeben werden.
Genau an diesem Punkt wird aus einer scheinbar langweiligen Mitgliedschaftsfrage eine Grundsatzfrage.
Denn sobald eine Organisation selbst entscheiden kann, welchem assoziierten Mitglied sie die große Bühne öffnet und welchem nicht, genügt der Verweis auf Geografie allein nicht mehr.
Dann braucht es nachvollziehbare Kriterien.
Vielleicht sollte Deutschland einfach einmal zuschauen
Und damit kommen wir zum deutschen Beitrag.
Jahr für Jahr fließen Gelder des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in dieses Spektakel. Man produziert Vorentscheide, Delegationen, Shows, Studios, Moderationen und Begleitprogramme für einen Wettbewerb, dessen kultureller Mehrwert zumindest diskutabel geworden ist.
Niemand muss den ESC abschaffen.
Wer ihn liebt, soll drei Abende lang Glitzeranzüge, Windmaschinen und Tonartenwechsel genießen. Die Menschheit hat schon wesentlich seltsamere Freizeitbeschäftigungen erfunden.
Aber die Frage muss erlaubt sein:
Warum muss ein öffentlich-rechtlicher Sender mit beträchtlichem finanziellem Aufwand zwingend an jeder Runde dieses Zirkus teilnehmen?
Deutschland könnte tatsächlich einmal ein Jahr aussetzen.
Nicht aus Trotz.
Nicht gegen Europa.
Sondern als schlichte Kosten-Nutzen-Frage.
Vielleicht würde man dabei sogar feststellen, dass Europa am nächsten Morgen noch existiert.
Eurovision: Europa nach dem Baukastenprinzip
Der Fall Kasachstan offenbart jedenfalls eine herrliche Ironie.
Ein Land, von dem ein Teil geografisch in Europa liegt, bleibt draußen.
Australien darf teilnehmen.
Israel darf teilnehmen.
Deutschland gehört zu den großen Beitragszahlern.
Und über allem steht weiterhin das Wort „Eurovision“.
Vielleicht sollte man wenigstens beim Namen konsequent sein.
Worldvision wäre ehrlicher.
Oder noch besser:
„EBU Song Contest – Teilnahme nach Geschäftsordnung und Einladung.“
Nicht besonders sexy.
Aber wenigstens wüsste dann jeder, woran er ist.
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