Sachsen-Anhalt und die gefährliche Frage, wie viel ein Wahlergebnis noch wert ist
Deutschland bezeichnet sich gern als „wehrhafte Demokratie“. Das ist grundsätzlich richtig. Eine Demokratie muss sich gegen diejenigen verteidigen können, die ihre Freiheit benutzen wollen, um die freiheitliche Ordnung anschließend abzuschaffen.
Doch vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt stellt sich eine andere, mindestens ebenso unangenehme Frage:
Wer schützt eigentlich die Demokratie vor denen, die ein demokratisches Wahlergebnis nur dann akzeptieren wollen, wenn ihnen der Sieger gefällt?
Die zugespitzte Behauptung, die „Antifa wolle gewaltsam putschen“, ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht belegt. Es gibt keinen belastbaren Nachweis für einen organisierten Plan, nach einem möglichen AfD-Wahlsieg die Regierung zu stürzen oder die Staatsgewalt zu übernehmen.
Das sollte man klar sagen.
Aber ebenso klar muss man über das sprechen, was tatsächlich dokumentiert ist.
Wenn plötzlich von „gewaltförmigem“ Widerstand gesprochen wird
Im politischen Umfeld der bevorstehenden Wahl werden große Protestaktionen gegen die AfD vorbereitet. Das gehört zunächst zur Demokratie. Demonstrationen gegen eine Partei sind genauso legitim wie Demonstrationen für sie.
Problematisch wird es an einem anderen Punkt.
In einem Beitrag der taz wurde angesichts einer möglichen AfD-Regierungsübernahme darüber gesprochen, sich mit unterschiedlichen Widerstandsformen auseinanderzusetzen, „notfalls auch gewaltförmiger Natur“.
Dieser Satz verdient Aufmerksamkeit.
Denn hier geht es nicht um eine bereits errichtete Diktatur. Es geht um die Möglichkeit, dass eine zugelassene Partei bei einer freien, geheimen und gleichen Wahl so viele Stimmen erhält, dass sie anschließend politischen Einfluss oder sogar Regierungsverantwortung übernehmen könnte.
Man kann die AfD ablehnen.
Man kann vor ihr warnen.
Man kann gegen sie demonstrieren.
Man kann ihre Politik für gefährlich halten.
Aber eines kann eine Demokratie nicht zulassen: dass Gewalt als mögliche Antwort auf ein unerwünschtes Wahlergebnis gesellschaftsfähig wird.
Ein Wahlschein ist kein Wunschzettel
Demokratie besitzt eine manchmal ausgesprochen lästige Eigenschaft: Andere Menschen dürfen anders wählen.
Das klingt banal. Offenbar muss man es inzwischen trotzdem wieder erklären.
Der demokratische Wert einer Wahl zeigt sich nämlich nicht daran, wie begeistert die Verlierer vom Ergebnis sind. Er zeigt sich daran, ob sie ihre Niederlage akzeptieren.
Wer Demokratie nur dann verteidigt, wenn das Ergebnis seinen eigenen politischen Vorstellungen entspricht, verteidigt keine Demokratie.
Er verteidigt politische Macht.
Das gilt für rechts genauso wie für links.
Ein Wahlergebnis darf kritisiert werden. Eine Regierung darf bekämpft werden. Gegen Gesetze kann geklagt werden. Regierungen können durch Misstrauensvoten, parlamentarische Mehrheiten oder die nächste Wahl wieder aus dem Amt gebracht werden.
Genau dafür gibt es demokratische Institutionen.
Was es nicht geben darf, ist ein politisches Sonderrecht nach dem Motto:
Wenn die Falschen gewinnen, gelten plötzlich andere Regeln.
Das Widerstandsrecht ist kein Freibrief gegen Wahlergebnisse
Besonders gefährlich wird es, wenn in solchen Debatten Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes bemüht wird.
Dort heißt es:
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Das ist eine der äußersten Sicherungen unserer Verfassungsordnung.
Aber dieses Widerstandsrecht bedeutet gerade nicht, dass Bürger Gewalt anwenden dürfen, weil ihnen das Ergebnis einer Landtagswahl nicht gefällt.
Es setzt den Versuch voraus, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, und zusätzlich, dass andere Abhilfe nicht möglich ist.
Ein Wahlsieg ist kein Staatsstreich.
Eine Regierungsbildung ist keine Abschaffung des Grundgesetzes.
Und eine Partei wird auch nicht dadurch zur illegalen Staatsgewalt, dass ihre politischen Gegner sie für gefährlich halten.
Solange eine Partei zugelassen ist, an Wahlen teilnimmt und ihre Mandate und Regierungsämter auf dem vorgesehenen verfassungsmäßigen Weg erhält, gelten die demokratischen Regeln.
Alles andere wäre eine bemerkenswerte Umkehrung des Demokratiebegriffs
.
Auch die Diskussion um die Polizei wirft Fragen auf
Parallel dazu wurde diskutiert, wie sich Polizei und andere staatliche Institutionen im Falle einer AfD-geführten Regierung verhalten müssten.
Natürlich müssen Beamte keine rechtswidrigen Befehle ausführen. Ihre Bindung gilt nicht einer Partei, sondern Recht und Gesetz.
Das ist elementar.
Doch gerade deshalb muss man zwischen zwei Dingen unterscheiden:
Eine Regierung, deren Politik man ablehnt, ist nicht automatisch eine verfassungswidrige Regierung.
Sollten staatliche Stellen irgendwann anfangen, demokratisch gewählte Regierungen bereits aufgrund ihrer politischen Zusammensetzung als grundsätzlich illegitim zu behandeln, hätten wir ein erhebliches demokratisches Problem.
Der Beamtenapparat darf keine Parallelwahl veranstalten.
Die Bürger wählen das Parlament. Daraus entstehen nach den Regeln der jeweiligen Landesverfassung parlamentarische Mehrheiten und Regierungen.
Nicht Journalisten entscheiden darüber.
Nicht Demonstranten.
Nicht Gewerkschaften.
Nicht NGOs.
Nicht die Polizei.
Und selbstverständlich auch nicht irgendwelche vermummten Gruppen auf der Straße.
Die gefährliche Verschiebung des Demokratiebegriffs
Genau hier liegt ein grundsätzliches Problem der gegenwärtigen politischen Kultur.
Seit Jahren wird immer häufiger nicht mehr nur über konkrete politische Entscheidungen gestritten. Stattdessen wird dem politischen Gegner seine demokratische Legitimität abgesprochen.
Das ist bequem.
Wer den anderen zum Feind der Demokratie erklärt, muss sich mit dessen Argumenten schließlich kaum noch beschäftigen.
Doch dieses Verfahren hat einen Preis.
Wenn Millionen Bürger erleben, dass ihnen zunächst gesagt wird:
„Geht wählen!“
und anschließend:
„Aber wenn ihr falsch wählt, müssen wir überlegen, wie wir das Ergebnis verhindern“,
dann entsteht zwangsläufig Misstrauen gegenüber dem gesamten demokratischen System.
Eine Demokratie kann auf Dauer nicht gleichzeitig behaupten, jede Stimme sei gleich viel wert, und anschließend suggerieren, bestimmte Wahlergebnisse seien politisch eigentlich nicht hinnehmbar.
Wehrhafte Demokratie darf nicht zur dehnbaren Formel werden
Deutschland braucht eine wehrhafte Demokratie.
Aber „wehrhaft“ darf nicht bedeuten:
wehrhaft gegen den Wähler.
Die Instrumente des Rechtsstaates sind vorhanden. Parteien können unter den hohen Voraussetzungen des Grundgesetzes verboten werden. Verfassungsfeindliche Handlungen können strafrechtlich verfolgt werden. Gerichte können Regierungsentscheidungen aufheben. Parlamente können Regierungen kontrollieren.
Das alles unterscheidet einen Rechtsstaat vom politischen Straßenkampf.
Wer glaubt, eine Partei sei tatsächlich verfassungswidrig, muss dafür die vorgesehenen rechtsstaatlichen Verfahren nutzen.
Man kann nicht jahrelang von Rechtsstaatlichkeit sprechen und anschließend beim unerwünschten Wahlausgang feststellen, dass Pflastersteine vielleicht doch das schnellere Verfassungsgericht sind.
Sachsen-Anhalt könnte zum demokratischen Stresstest werden
Deshalb sollte man die Lage weder verharmlosen noch hysterisch aufblasen.
Ein konkret vorbereiteter „Antifa-Putsch“ ist bislang nicht belegt.
Die Diskussion über möglicherweise „gewaltförmigen“ Widerstand gegen eine denkbare AfD-Regierung ist dagegen real und sollte nicht einfach als bedeutungsloses Gerede abgetan werden.
Gerade Menschen, die sich selbst als Verteidiger der Demokratie verstehen, müssten hier besonders deutlich sein:
Keine Gewalt gegen ein demokratisches Wahlergebnis.
Wer eine Regierung verhindern möchte, muss Wähler überzeugen.
Wer eine Regierung ablösen möchte, muss Mehrheiten gewinnen.
Wer Rechtsverstöße vermutet, muss Gerichte anrufen.
So mühsam funktioniert Demokratie nun einmal. Sie wurde bedauerlicherweise nicht dafür erfunden, dass immer diejenigen gewinnen, die sich selbst für die Guten halten.
Demokratie beweist sich nach der Wahl
Der eigentliche Test für die demokratische Kultur Sachsen-Anhalts beginnt deshalb möglicherweise nicht am Morgen der Wahl.
Er beginnt am Abend.
Wenn das Ergebnis feststeht.
Sollte die AfD verlieren, müssen ihre Anhänger das akzeptieren.
Sollte sie gewinnen, müssen ihre Gegner das ebenfalls akzeptieren.
Danach gelten Verfassung, Parlament und Rechtsstaat.
Wer friedlich demonstrieren möchte, soll demonstrieren.
Wer politische Opposition organisieren möchte, soll Opposition organisieren.
Wer die nächste Wahl gewinnen möchte, soll bessere Argumente und bessere Politik anbieten.
Aber wer meint, ein unerwünschtes Wahlergebnis könne ein Anlass für politische Gewalt sein, verteidigt damit nicht die Demokratie.
Er stellt eines ihrer fundamentalsten Prinzipien infrage: dass am Ende nicht die Straße entscheidet, wer regiert, sondern der Wähler.
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