Es ist schon bemerkenswert, wie schnell aus einer politischen Diagnose ein Verfassungshammer wird. Eine neue Studie der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung kommt zu dem Ergebnis, die AfD wende sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und verhalte sich verfassungsfeindlich. Als Beleg nennt sie unter anderem ein angebliches Mehrheitsverständnis ohne ausreichende Rücksicht auf Grundrechte und unabhängige Institutionen. t-online.de
Und dann fällt auch das Schlagwort von den „Systemmedien“. Wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk so nennt, kann damit polemisch, überzogen oder schlicht falsch liegen. Aber seit wann ist die Kritik an einem mächtigen, gebührenfinanzierten Mediensystem automatisch ein Angriff auf die Verfassung? Darf man über Ausgewogenheit, politische Schlagseite und Reformbedarf nicht mehr streiten, ohne dass daraus gleich ein Beleg für Verfassungsfeindlichkeit wird?
Die Pointe ist kaum zu übersehen:
- Die Stiftung, die diese Bewertung veröffentlicht, steht der CDU nahe – jener Partei, die gerade erlebt, wie ihr einstiger Volksparteistatus bröckelt und die AfD in mehreren Ländern an ihr vorbeizieht. Die Studie war laut Süddeutscher Zeitung zwar schon lange vor den jüngsten Wahlen in Auftrag gegeben worden. Das nimmt der politischen Konstellation aber nicht ihre Wirkung: Eine parteinahe Stiftung beurteilt ausgerechnet den wichtigsten Konkurrenten ihrer politischen Familie. SZ.de
Das macht die Untersuchung nicht automatisch falsch. Es macht aber eine Frage zwingend:
- Wird hier sauber zwischen scharfer Regierungskritik, medienpolitischer Polemik und tatsächlichen Angriffen auf die Verfassungsordnung unterschieden?
- Oder wird eine missliebige Sicht auf Institutionen schon deshalb zur Gefahr erklärt, weil sie das Vertrauen in diese Institutionen erschüttern könnte?
Eine Studie ist kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Ihre Schlussfolgerungen können eine Debatte anstoßen; sie ersetzen aber nicht die rechtliche Prüfung, die bei einem Parteiverbot allein zählt.
Wer das alles in einer Schlagzeile zu „Experten stellen Verfassungsfeindlichkeit fest“ verdichtet, verkauft politische Bewertung schnell als juristische Gewissheit. t-online.de
Und wenn tatsächlich neun von zehn Bürgern den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kritisch oder als Teil eines politischen Systems betrachten sollten, wären sie dann ebenfalls verfassungsfeindlich? Eine solche Zahl ist hier nicht belegt. Der Gedanke zeigt trotzdem, wie absurd es wird, sobald Kritik an Institutionen nicht mehr beantwortet, sondern als Verdachtsmoment etikettiert wird.
Wer die Verfassung verteidigen will, sollte mit belastbaren Belegen arbeiten und Gegenargumente aushalten. Mit großen Etiketten und parteinahen Gutachten allein überzeugt man die Skeptiker nicht. Man bestätigt vielmehr ihren Verdacht, dass im politischen Betrieb inzwischen schon derjenige zum Verfassungsproblem erklärt werden kann, der die falschen Fragen stellt.
Ob es wirklich ein Zeichen wahrhaft guter Demokratie ist, wenn man nicht einmal mehr eine Fernsehsendung kritisieren darf, ohne gleich unter Verfassungsverdacht zu geraten, darf jeder selbst beurteilen.
Quellen
- t-online: „Experten stellen bei AfD Verfassungsfeindlichkeit fest“
- Süddeutsche Zeitung: „Die AfD verhält sich verfassungsfeindlich“
Schlagworte: AfD, Konrad-Adenauer-Stiftung, CDU, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Verfassungsfeindlichkeit, Meinungsfreiheit, Parteiverbot, politische Studie
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