Ein Windrad kostet zehn Millionen Euro und bringt über seine Laufzeit vierzig Millionen Euro ein.
Das klingt nach einer Vervierfachung des Einsatzes. Doch zwischen Umsatz und Gewinn liegen zwanzig Jahre Betrieb, erhebliche Kosten und ein Fördersystem, dessen Zahlungen nicht mit dem gesamten Stromerlös gleichzusetzen sind.
Investitionen müssen sich lohnen. Wer Kapital, Planung und unternehmerisches Risiko einsetzt, darf einen Gewinn erwarten. Gerade deshalb muss eine Renditerechnung vollständig sein. Wartung, Pacht, Finanzierung, Netzanbindung, Versicherung und Rückbau gehören dazu. Eine Anlage kann einschließlich ihrer Nebenkosten in die Größenordnung von zehn Millionen Euro kommen. Der Betrag hängt aber von Leistung, Standort und Projektumfang ab.
Die Rechnung „zehn Millionen Einsatz, vierzig Millionen Subvention“ wirft deshalb eine einfache Frage auf: Was genau sind die vierzig Millionen? Umsatz aus dem Stromverkauf? Förderzahlungen? Oder Gewinn nach Abzug sämtlicher Kosten? Das sind drei verschiedene Größen.
Die EEG-Marktprämie ersetzt nicht den gesamten Verkaufserlös. Sie gleicht grundsätzlich die Differenz zwischen einem festgelegten Förderwert und dem Marktwert des Stroms aus. Der Zuschlagswert ist deshalb nicht mit der staatlichen Zahlung für jede Kilowattstunde gleichzusetzen. Bei der Ausschreibung im August 2026 lag der durchschnittliche Zuschlagswert für Wind an Land bei 4,79 Cent je Kilowattstunde.
Ein Rechenbeispiel zeigt, was die Größenordnung bedeutet: Eine Windkraftanlage mit sechs Megawatt Leistung und 3.200 Volllaststunden erzeugt rechnerisch 19,2 Millionen Kilowattstunden jährlich. Über 20 Jahre wären das 384 Millionen Kilowattstunden. Bewertet man diese Strommenge pauschal mit fünf Cent je Kilowattstunde, ergibt sich ein rechnerischer Bruttowert von 19,2 Millionen Euro. Das ist weder der tatsächliche Gewinn noch die Fördersumme. Betriebskosten, Finanzierung und andere Aufwendungen sind dabei noch nicht abgezogen.
Vierzig Millionen Euro Bruttoerlös wären also nicht automatisch eine vierfache Rendite auf zehn Millionen Euro Investition. Eine solche Rechnung muss erklären, wie viel Strom die Anlage tatsächlich liefert, welche Erlöse am Markt erzielt werden, wie hoch die Förderung ausfällt und welche Kosten über die Laufzeit entstehen. Ohne diese Angaben ist die Zahl eindrucksvoll, aber wirtschaftlich nicht aussagekräftig.
Das heißt nicht, dass die Förderung keiner Kritik bedarf. Im Gegenteil: Wenn der Staat private Investitionen unterstützt, muss klar sein, welche Risiken er übernimmt und welchen Nutzen die Allgemeinheit dafür erhält. Förderung darf kein Freibrief für garantierte Renditen sein. Sie muss transparent, begrenzt und regelmäßig überprüft werden.
Auch die Folgen für Natur und Landschaft verdienen eine ernsthafte Debatte. Windräder können Vögel und Fledermäuse töten; die Risiken hängen vom Standort ab. Eine DLR-Modellrechnung zu möglichen Insektenverlusten hat Fragen aufgeworfen. Das DLR hält zugleich fest, dass die Berechnung weder belegt, Windkraft sei eine Hauptursache des Insektenschwunds, noch, dass sie dabei keine Rolle spiele. Dafür seien weitere empirische Untersuchungen nötig.
Für den Rückbau gibt es gesetzliche Vorgaben. Anlagen müssen nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung zurückgebaut und Bodenversiegelungen beseitigt werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt, Flachgründungen vollständig zu entfernen; bei tiefen Pfahlgründungen können Teile unter bestimmten Umständen im Boden verbleiben. Rotorblätter aus Verbundwerkstoffen stellen beim Recycling eine Herausforderung dar. Die pauschale Behauptung, Windräder würden bei ihrer Auflösung unkontrolliert giftigen Feinstaub freisetzen, ist damit jedoch nicht belegt. Das Umweltbundesamt beschreibt Maßnahmen zur Begrenzung von Staub und Kühlwasser und gibt an, dass mehr als 90 Prozent der Anlagenmasse eine hohe Recyclingfähigkeit besitzen.
Ebenso wenig lässt sich sagen, die Stromversorgung sei bereits zerstört. Wind und Sonne sind wetterabhängig; Netze, Speicher und gesicherte Kraftwerksleistung bleiben zentrale Aufgaben. Zugleich betrug die durchschnittliche Versorgungsunterbrechung in Deutschland 2024 laut Bundesnetzagentur 11,7 Minuten je Letztverbraucher. Das deutsche Stromnetz zählt im europäischen Vergleich weiterhin zu den zuverlässigsten. Diese Kennzahl beantwortet nicht jede Frage zur künftigen Versorgungssicherheit, sie passt aber nicht zur Behauptung eines bereits zusammengebrochenen Systems.
Eine sachliche Kritik an der Windkraft braucht keine überzogenen Zahlen. Sie braucht eine vollständige Bilanz: Investitionskosten, Stromproduktion, Marktumsätze, Förderzahlungen, Betrieb und Rückbau. Investitionen sollen Gewinn bringen. Doch erst wenn alle Kosten abgezogen und die Risiken berücksichtigt sind, lässt sich beurteilen, ob aus zehn Millionen tatsächlich ein gutes Geschäft wird – und ob die behauptete Vervierfachung mehr ist als eine Rechnung mit fehlenden Posten.
Quellen
- Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und Fördersätze
- Bundesnetzagentur: Ausschreibung Wind an Land, August 2026
- Bundesnetzagentur: Versorgungsunterbrechungen Strom 2024
- DLR: Studie zu Fluginsekten und Windparks
- Baugesetzbuch, § 35: Rückbauverpflichtung
- Umweltbundesamt: Rückbau und Recycling von Windenergieanlagen
Schlagworte: Windkraft, EEG-Förderung, Rendite, Investitionen, Rückbau, Naturschutz
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