Eine etwas ketzerische Frage über Bischöfe, Kardinäle, Kirchenhierarchien und den Steuerzahler
Wer sich mit Religion beschäftigt, stößt auf ein bemerkenswertes Phänomen: An Texten mangelt es wahrlich nicht.
Es gibt die Bibel mit ihren Evangelien, den Koran, den Talmud und zahlreiche weitere religiöse Schriften, Kommentare und Überlieferungen. Seit Jahrhunderten beschäftigen sich Menschen damit, was Gott verlangt, was richtig oder falsch ist und wie ein anständiges Leben aussehen könnte.
Und trotzdem hat die Menschheit offenbar beschlossen, dass zwischen Gott und dem gewöhnlichen Menschen noch eine beträchtliche Verwaltungsstruktur gehört.
Bischöfe, Erzbischöfe, Kardinäle, Kirchenleitungen, Ordinariate, Synoden, Räte und Behörden.
Da darf man eine ziemlich einfache Frage stellen:
Wozu eigentlich?
Wenn die Botschaft geschrieben steht, warum braucht sie einen Chef?
Nehmen wir das Christentum.
Die zentralen Aussagen Jesu sind überliefert. Man kann sie lesen. Man kann darüber diskutieren. Man kann Theologen fragen, historische Quellen untersuchen und sich selbst eine Meinung bilden.
Warum benötigt der Gläubige dafür einen Bischof?
Braucht der Satz „Liebe deinen Nächsten“ wirklich eine mehrstufige Verwaltungshierarchie?
Muss jemand mit Mitra, Bischofsstab und Dienstsitz erklären, was Nächstenliebe bedeutet?
Natürlich werden Kirchenvertreter antworten: Bischöfe haben Leitungsaufgaben. Sie bewahren Traditionen, vertreten die Kirche, beaufsichtigen Gemeinden und Geistliche und entscheiden theologische und organisatorische Fragen.
Das stimmt.
Aber damit verschiebt sich die Frage lediglich:
Braucht Religion diese Hierarchie oder braucht die Organisation Kirche diese Hierarchie?
Das ist ein gewaltiger Unterschied.
Glaube und Kirche sind nicht dasselbe
Ein Mensch kann an Gott glauben, ohne jemals einem Bischof zu begegnen.
Er kann beten, die Bibel lesen, anderen Menschen helfen, sich mit moralischen Fragen beschäftigen und versuchen, nach christlichen Grundsätzen zu leben.
Dafür braucht er weder einen Kardinal noch einen Dienstwagen noch ein Ordinariat.
Religion ist zunächst eine persönliche Überzeugung.
Kirche dagegen ist eine Institution.
Und Institutionen entwickeln eine bemerkenswerte Eigenschaft: Sobald sie groß genug geworden sind, benötigen sie Personal, Gebäude, Verwaltungen und Führungsebenen, um die Strukturen zu verwalten, die entstanden sind, weil man Personal, Gebäude, Verwaltungen und Führungsebenen besitzt.
Der Mensch hat damit eines seiner größten Talente auch auf die Religion übertragen: die Bürokratie.
657 Millionen Euro im Jahr – und das außerhalb der Kirchensteuer
An diesem Punkt wird aus einer philosophischen Frage eine ziemlich handfeste finanzpolitische.
Nach den Haushaltsansätzen der Bundesländer beliefen sich die sogenannten Staatsleistungen an die Kirchen 2025 auf rund 657 Millionen Euro.
Das sind rechnerisch ungefähr:
54,8 Millionen Euro im Monat.
12,6 Millionen Euro pro Woche.
1,8 Millionen Euro am Tag.
Und ungefähr 75.000 Euro pro Stunde.
Wichtig ist allerdings: Diese 657 Millionen Euro sind nicht einfach die Gehälter deutscher Bischöfe und Kardinäle.
Staatliche Staatsleistungen an Kirchen: mögliche jährliche Entlastung
657 Millionen Euro pro Jahr

Noch interessanter ist die Abgrenzung: Kindergärten, Krankenhäuser, Schulen, Pflegeeinricht
Es handelt sich um historische Staatsleistungen der Länder an die evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümer. Sie beruhen im Wesentlichen auf Entschädigungsverpflichtungen, deren historische Wurzeln bis zur Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts reichen.
Mit anderen Worten:
Napoleon war noch eine ziemlich aktuelle Erscheinung, als die Vorgeschichte dieser Zahlungen entstand.
Und der deutsche Steuerzahler beschäftigt sich damit noch heute.
Bemerkenswert ist außerdem, dass bereits die Weimarer Reichsverfassung von 1919 vorsah, diese Staatsleistungen abzulösen. Über Artikel 140 des Grundgesetzes gilt diese Verfassungsbestimmung bis heute fort.
Mehr als ein Jahrhundert später ist die Ablösung noch immer nicht abgeschlossen.
Man muss Deutschland lassen: Wenn wir etwas als langfristige Aufgabe definieren, meinen wir das offenbar ernst.
Was würde eine Beendigung tatsächlich sparen?
Würden die laufenden Staatsleistungen vollständig beendet, entfiele nach heutigem Niveau grundsätzlich ein jährlicher Zahlungsstrom von rund:
657.000.000 EURO
Allerdings wäre es unseriös zu behaupten, der Finanzminister hätte vom nächsten Morgen an einfach 657 Millionen Euro mehr in der Kasse.
Denn das Grundgesetz verlangt eine Ablösung dieser historischen Verpflichtungen. Eine solche Ablösung dürfte zunächst Entschädigungs- beziehungsweise Ausgleichszahlungen an die Kirchen erforderlich machen.
Kurzfristig könnte die Trennung deshalb sogar erhebliche Kosten verursachen.
Langfristig wäre der entscheidende Effekt jedoch eindeutig:
Die jährlich wiederkehrenden Staatsleistungen würden verschwinden.
Bei unverändert angenommenen 657 Millionen Euro wären das rein rechnerisch in zehn Jahren 6,57 Milliarden Euro, in 20 Jahren 13,14 Milliarden Euro und in 30 Jahren 19,71 Milliarden Euro an nicht mehr jährlich wiederkehrenden Zahlungen.
Das sind keine Prognosen über die tatsächliche Ersparnis, weil Inflation, künftige Haushalte und die Kosten einer Ablösung berücksichtigt werden müssten.
Aber die Größenordnung zeigt, worüber wir eigentlich sprechen.
Warum sollte ein Nichtgläubiger diese Strukturen mitfinanzieren?
Das ist die entscheidende politische Frage.
Wenn Katholiken einen Kardinal möchten, spricht überhaupt nichts dagegen.
Wenn eine Kirche Bischöfe, Weihbischöfe, Generalvikare und eine umfangreiche Verwaltung für notwendig hält, kann sie diese selbstverständlich unterhalten.
Aber warum sollte jemand, der mit dieser Religion nichts zu tun hat, über allgemeine Steuermittel weiterhin an historischen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Kirchen beteiligt sein?
Der Muslim ebenso wie der Atheist.
Der Buddhist ebenso wie der Protestant, der mit der katholischen Kirche nichts anfangen kann.
Und selbstverständlich auch der Katholik, der aus seiner Kirche ausgetreten ist.
Religionsfreiheit bedeutet schließlich nicht nur Freiheit zur Religion. Sie bedeutet ebenso Freiheit von Religion.
Was ist mit Kindergärten, Krankenhäusern und Pflegeheimen?
Hier muss man einen verbreiteten Denkfehler vermeiden.
Die rund 657 Millionen Euro Staatsleistungen sind nicht einfach die staatliche Finanzierung kirchlicher Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen oder Pflegeeinrichtungen.
Öffentliche Gelder für solche Einrichtungen werden überwiegend aufgrund der gesellschaftlichen Leistungen gezahlt, die diese Einrichtungen erbringen. Ein Krankenhaus erhält nicht deshalb öffentliche Mittel, weil über der Eingangstür ein Kreuz hängt, sondern weil es Patienten behandelt.
Das ist eine völlig andere Debatte.
Man kann also sehr wohl sagen:
Der Staat soll soziale Leistungen finanzieren, wenn sie öffentlich benötigt werden.
Gleichzeitig kann man fragen:
Warum muss er daneben historische Zahlungsverpflichtungen gegenüber Kirchen aufrechterhalten, deren Ablösung bereits seit mehr als 100 Jahren Verfassungsauftrag ist?
Könnte man Bischöfe und Kardinäle abschaffen?
Nein, jedenfalls nicht durch den Staat.
Und das sollte der Staat auch gar nicht versuchen.
Die katholische Kirche entscheidet selbst, ob sie Kardinäle und Bischöfe benötigt. Ebenso bestimmen evangelische Kirchen ihre eigenen Leitungsstrukturen.
Das gehört zur Religionsfreiheit.
Die wesentlich interessantere Frage lautet deshalb:
Warum sollte der Staat diese Strukturen finanziell mittragen?
Wenn eine Kirche einen Bischof benötigt, soll sie einen beschäftigen.
Wenn sie zehn benötigt, soll sie zehn beschäftigen.
Wenn sie hundert benötigt, darf sie auch hundert beschäftigen.
Aber dann wäre ein konsequentes Modell:
Wer eine religiöse Organisation möchte, finanziert sie freiwillig selbst.
Kirchenmitglieder finanzieren ihre Kirche, Fußballfans ihren Verein, Gewerkschaftsmitglieder ihre Gewerkschaft und Kaninchenzüchter ihren Kaninchenzuchtverein.
Niemand käme ernsthaft auf die Idee, dem Vorsitzenden des Kaninchenzuchtvereins aufgrund eines Ereignisses aus dem Jahr 1803 auf unbegrenzte Zeit einen Anspruch gegenüber dem Landeshaushalt einzuräumen.
Bei den Kirchen diskutieren wir über die Ablösung entsprechender historischer Verpflichtungen dagegen noch im Jahr 2026.
Vielleicht liegt genau darin das eigentliche Problem
Bischöfe und Kardinäle sind nicht automatisch überflüssig.
Für ihre Kirchen können sie durchaus wichtig sein.
Sie leiten Organisationen, vertreten Glaubensgemeinschaften, entscheiden Personalfragen und übernehmen religiöse Funktionen.
Aber daraus folgt nicht, dass sie für den Staat notwendig sind.
Und schon gar nicht folgt daraus automatisch, dass der allgemeine Steuerzahler historische kirchliche Finanzierungsstrukturen auf unbegrenzte Zeit fortführen muss.
Vielleicht sollten Staat und Religion deshalb endlich konsequenter getrennt werden.
Der Staat garantiert jedem Menschen das Recht zu glauben.
Er schützt Kirchen, Moscheen, Synagogen und andere Religionsgemeinschaften im Rahmen der Rechtsordnung.
Er garantiert ebenso das Recht, überhaupt nichts zu glauben.
Aber er muss nicht entscheiden, welcher religiöse Würdenträger besonders wichtig ist.
Das können die Gläubigen hervorragend selbst tun.
Und wenn ihnen ein Bischof wichtig genug ist, werden sie vermutlich auch bereit sein, ihn zu finanzieren.
Gott dürfte auch ohne Staatsleistung zurechtkommen
Am Ende bleibt eine erstaunlich einfache Überlegung.
Wenn Gott allmächtig ist, benötigt er vermutlich keine Finanzierung aus einem hessischen, bayerischen oder nordrhein-westfälischen Landeshaushalt.
Und wenn eine Religionsgemeinschaft ihre eigenen Würdenträger benötigt, darf sie diese selbstverständlich beschäftigen.
Aber zwischen Religionsfreiheit und staatlicher Finanzierung religiöser Institutionen besteht ein Unterschied.
Deshalb wäre es durchaus zeitgemäß, die seit über einem Jahrhundert vorgesehene Ablösung der historischen Staatsleistungen endlich zu vollziehen.
Nicht weil Religion verboten oder verdrängt werden sollte.
Sondern gerade weil Religion Privatsache sein darf.
Glauben soll jeder, was er möchte.
Beten soll jeder, zu wem er möchte.
Bischöfe und Kardinäle soll jede Kirche beschäftigen, die sie für notwendig hält.
Aber irgendwann darf man nach mehr als hundert Jahren auch dem Steuerzahler die frohe Botschaft verkünden:
Diese Rechnung musst du nicht mehr bezahlen.
#Kirche #Kirchensteuer #Staatsleistungen #Bischöfe #Kardinäle #Steuergeld #Steuerzahler #Religion #Religionsfreiheit #TrennungVonKircheUndStaat #Kirchenfinanzierung #Staatskirchenrecht #Grundgesetz #Steuerverschwendung #Deutschland #Säkularisierung #Glaube #Kirchen