Manchmal bekommt man beim Blick auf die europäische Migrationspolitik das Gefühl, versehentlich eine Wiederholung aus dem Jahr 2015 eingeschaltet zu haben.
Die Bilder ändern sich. Die Orte ändern sich. Die politischen Schlagworte werden ausgetauscht. Aber das Prinzip?
Es kommt einem verdammt bekannt vor.
Aus Ceuta werden minderjährige Migranten auf das spanische Festland gebracht. Und schon bei dem Wort „minderjährig“ beginnt eine Frage, die Europa seit mehr als zehn Jahren zuverlässig begleitet:
Woher wissen wir eigentlich, wie alt diese Menschen tatsächlich sind?
Wenn Identitätsdokumente fehlen oder Angaben nicht zweifelsfrei überprüft werden können, darf ein moderner Rechtsstaat nicht einfach so tun, als sei die Frage nebensächlich. Gerade die Einstufung als Minderjähriger hat erhebliche rechtliche Konsequenzen: Unterbringung, Betreuung, Schutzrechte und die weitere Behandlung durch die Behörden hängen davon ab.
Und nein: Ein Bart beweist selbstverständlich nicht, dass jemand volljährig ist. Genauso wenig beweist ein aufgeschriebenes Geburtsdatum, dass jemand minderjährig ist.
Genau deshalb braucht man verlässliche Verfahren zur Identitäts- und Altersfeststellung.
Haben wir 2015 wirklich vergessen?
Damals hörten wir ständig dieselben beruhigenden Sätze.
Alles sei unter Kontrolle.
Die Menschen würden registriert.
Identitäten würden überprüft.
Missbrauch werde verhindert.
Die Migration werde geordnet.
Elf Jahre später stellt sich eine ziemlich unangenehme Frage:
Was davon funktioniert heute tatsächlich besser?
Wenn Menschen ohne zuverlässig nachgewiesene Identität nach Europa gelangen und anschließend innerhalb Europas weitertransportiert werden, muss eine demokratische Öffentlichkeit erfahren dürfen, nach welchen Kriterien das geschieht.
"Minderjährige Jugendliche" werden von #Ceuta nach #Madrid transportiert.
Ich kann das alles nicht mehr sehen! pic.twitter.com/a3Apw53KjB
— Lexa 🇩🇪 (@rebew_lexa) August 7, 2026
- Wer wurde registriert?
- Welche Identität wurde festgestellt?
- Wie wurde das Alter überprüft?
- Welche Dokumente liegen vor?
- Wer übernimmt die Kosten?
- Wer übernimmt anschließend die Betreuung?
- Wie lange bleiben die Betroffenen?
- Und was geschieht, wenn sich später herausstellt, dass Angaben zu Identität, Herkunft oder Alter falsch waren?
Das sind keine „rechten Fragen“.
Das sind Verwaltungsfragen.
Und eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass ein Staat sie beantworten kann.
Aus „Wir schaffen das“ wurde „Wir verteilen das“
Das politische Problem besteht nicht darin, dass Minderjährige geschützt werden. Selbstverständlich müssen Kinder und tatsächlich minderjährige Jugendliche besonders geschützt werden.
Das Problem beginnt dort, wo Schutzbedürftigkeit behauptet, aber nicht ausreichend überprüft wird.
Denn damit beschädigt man am Ende ausgerechnet das Schutzsystem, das wirkliche Minderjährige benötigt.
Wer jede kritische Nachfrage nach Alter und Identität reflexartig moralisch abwehrt, sorgt nicht für Humanität. Er sorgt dafür, dass Vertrauen verloren geht.
Und Vertrauen ist in der europäischen Migrationspolitik inzwischen ungefähr so reichlich vorhanden wie freie Sitzplätze in einem überbuchten Ferienflieger.
Und wo endet die Reise?
Ceuta liegt geografisch in Afrika, gehört politisch aber zu Spanien. Wer von dort auf das spanische Festland gebracht wird, wird also nicht erst dadurch „nach Europa“ gebracht, sondern innerhalb spanischen Staatsgebiets verlegt.
Doch genau danach beginnt die politisch entscheidende Frage:
Was passiert anschließend?
Bleiben die Menschen in Spanien?
Werden sie später auf andere EU-Staaten verteilt?
Bestehen familiäre Bindungen in anderen Mitgliedstaaten?
Welche Rückführungsmöglichkeiten bestehen bei Personen ohne Aufenthaltsrecht?
Und wie verhindert Europa, dass aus einer humanitären Ausnahmeregelung erneut ein dauerhaftes Wanderungssystem entsteht?
Darüber muss gesprochen werden dürfen.
2015 sollte sich niemals wiederholen
Seit 2015 haben europäische Regierungen unzählige Gipfel veranstaltet, Migrationspakete beschlossen, Grenzverfahren angekündigt, Rückführungsabkommen verhandelt und immer wieder versprochen, nun werde Migration endlich „geordnet und gesteuert“.
Elf Jahre später müsste die entscheidende Frage deshalb eigentlich kinderleicht zu beantworten sein:
Was kann Europa heute, was Europa 2015 nicht konnte?
Identitäten zweifelsfrei feststellen?
Alter zuverlässig überprüfen?
Außengrenzen kontrollieren?
Menschen ohne Aufenthaltsrecht konsequent zurückführen?
Sekundärmigration innerhalb Europas verhindern?
Der Bevölkerung transparent erklären, wie viele Menschen kommen, bleiben oder wieder ausreisen?
Wenn darauf erneut nur politische Floskeln folgen, lautet die ernüchternde Antwort:
Offenbar haben wir vor allem eines perfektioniert:
die Verpackung.
2015 hieß es „Wir schaffen das“.
Danach hieß es „europäische Lösung“.
Dann „Solidaritätsmechanismus“.
Dann „Migrationspakt“.
Und irgendwann findet sich garantiert noch ein schöneres Wort dafür.
Nur die entscheidende Frage bleibt:
Was hat sich seit 2015 tatsächlich geändert?
Europa hatte mehr als zehn Jahre Zeit, aus seinen Fehlern zu lernen.
Wenn Identitäten weiterhin ungeklärt bleiben, Altersangaben nicht zuverlässig überprüft werden können, Menschen weiterverteilt werden und die Öffentlichkeit anschließend erfahren soll, dass selbstverständlich alles unter Kontrolle sei, dann lautet die bitterste Antwort möglicherweise:
Nicht genug.
Und genau das ist der eigentliche Skandal.
Nicht, dass Europa Minderjährige schützt.
Sondern dass seine Regierungen nach mehr als einem Jahrzehnt Migrationskrise noch immer den Eindruck erwecken können, als hätten sie bei den elementarsten Fragen von Identität, Kontrolle, Zuständigkeit und Rückführung keinen überzeugenden Plan.
Wer 2015 nichts gelernt hat, sollte 2026 wenigstens aufhören, den Bürgern zu erzählen, diesmal werde alles ganz anders.
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