Warum die Wahlprüfung für den Kanzler politisch zum Glücksfall werden könnte
Friedrich Merz könnte ein Problem bekommen, das sich für ihn persönlich als erstaunlich komfortabler Ausweg erweisen würde.
Denn während über seine Politik, seine Koalition und seine Führungsfähigkeit gestritten wird, beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht weiterhin mit der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025. Das BSW scheiterte damals mit 4,981 Prozent denkbar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde. Nach dem amtlichen Ergebnis fehlten gerade einmal 9.529 Stimmen für den Einzug in den Bundestag.
Das klingt zunächst nach einer juristischen Randnotiz. Politisch könnte daraus jedoch Dynamit werden.
Und ausgerechnet für Friedrich Merz könnte dieses Dynamit zu einem Rettungsanker werden.
Karlsruhe hat die Sache noch auf dem Tisch
Zunächst muss man sauber trennen zwischen Tatsachen und Spekulation.
Das BSW hat bislang keine Neuauszählung durchgesetzt. Frühere Versuche vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterten beziehungsweise wurden auf das reguläre Wahlprüfungsverfahren verwiesen.
Der Bundestag lehnte die Forderung nach einer Neuauszählung schließlich ab. Das BSW zog daraufhin erneut nach Karlsruhe.
Und die Angelegenheit ist keineswegs erledigt. Das Bundesverfassungsgericht führt die entsprechenden Wahlprüfungsbeschwerden unter seinen geplanten Entscheidungen. Dabei geht es ausdrücklich um Einsprüche gegen die Stimmenauszählung sowie die Ergebnisfeststellung und -dokumentation der Bundestagswahl 2025.
Die Ausgangslage ist also real. Was daraus folgt, ist dagegen offen.
Was passiert, wenn das BSW doch über fünf Prozent kommt?
Genau hier wird es politisch interessant.
Sollte Karlsruhe eine weitergehende Überprüfung oder Neuauszählung veranlassen und sollte sich anschließend herausstellen, dass das BSW tatsächlich genügend zusätzliche Stimmen erhalten hat, würde sich die Sitzverteilung des Bundestages verändern.
Das wäre keine kleine statistische Korrektur irgendwo hinter dem Komma.
Die gesamte parlamentarische Arithmetik würde neu berechnet.
Bereits bei der Feststellung des endgültigen Ergebnisses zeigte sich übrigens, dass Korrekturen keineswegs nur theoretischer Natur waren: Gegenüber dem vorläufigen Ergebnis erhielt das BSW 4.277 zusätzliche Zweitstimmen.
Das beweist selbstverständlich nicht, dass weitere 9.529 Stimmen vorhanden sind. Es zeigt aber, warum die Partei überhaupt so hartnäckig auf einer Überprüfung beharrt.
Und plötzlich wäre Merz nicht einfach „gescheitert“
Hier beginnt die für Friedrich Merz bemerkenswerte politische Konstellation.
Angenommen, die Mehrheitsverhältnisse würden infolge einer erfolgreichen Wahlprüfungsbeschwerde tatsächlich verändert. Dann wäre eine daraus entstehende Regierungskrise eben nicht dasselbe wie eine klassische Abwahl des Kanzlers aufgrund politischen Scheiterns.
Merz könnte dann argumentieren:
Nicht meine eigene Fraktion hat mich gestürzt.
Nicht mein Koalitionspartner hat mich aus dem Amt gejagt.
Nicht eine Revolte innerhalb der Union hat meine Kanzlerschaft beendet.
Nicht einmal ein politischer Gegner hätte mich im klassischen Sinne besiegt.
Stattdessen hätte sich nachträglich die Grundlage verändert, auf der die parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse berechnet worden waren.
Für einen angeschlagenen Regierungschef wäre das kommunikativ beinahe ein Geschenk.
Der perfekte politische Notausgang
Denn Politiker denken nicht nur darüber nach, ob sie ein Amt verlieren. Mindestens ebenso wichtig ist die Frage, wie die Geschichte dieses Verlustes erzählt wird.
Ein Kanzler, der nach wenigen Jahren oder gar Monaten von der eigenen Mehrheit fallengelassen wird, trägt einen Makel davon.
Ein Kanzler dagegen, dessen Regierungsgrundlage durch eine nachträgliche Änderung des Wahlergebnisses erschüttert wird, kann eine völlig andere Erzählung anbieten:
Ich wurde nicht abgewählt. Die parlamentarischen Voraussetzungen haben sich nachträglich verändert.
Das wäre ein gewaltiger Unterschied.
Merz könnte sich sogar als Opfer außergewöhnlicher Umstände darstellen.
Er müsste weder eingestehen, dass sein politischer Kurs gescheitert sei, noch dass die Union mit seiner Kanzlerschaft einen Fehler gemacht habe. Seine Anhänger könnten erklären, er sei nicht an der Politik, sondern an einer historischen wahlrechtlichen Ausnahmesituation gescheitert.
Für politische Biografien gibt es unangenehmere Schlusskapitel.
Kein Rücktritt, keine Revolte, kein Gesichtsverlust
Genau deshalb könnte die Wahlprüfung für Merz zu einem Strohhalm werden.
Nicht unbedingt, weil sie seine Kanzlerschaft verlängert.
Sondern weil sie ihm einen politisch wesentlich eleganteren Ausgang ermöglichen könnte als ein innerparteilicher Aufstand, ein Koalitionsbruch oder ein verlorenes konstruktives Misstrauensvotum.
Das wäre die bemerkenswerte Ironie dieser Geschichte:
Eine erfolgreiche Wahlanfechtung könnte die Regierung in größte Schwierigkeiten bringen und gleichzeitig Friedrich Merz persönlich einen Teil der politischen Verantwortung für ihr Ende abnehmen.
Er könnte schließlich darauf verweisen, dass er auf Grundlage des damals amtlich festgestellten Wahlergebnisses zum Kanzler gewählt worden sei.
Was danach Gerichte und Wahlprüfung feststellen, läge außerhalb seines Einflusses.
Politisch lässt sich daraus ein ausgesprochen bequemes Narrativ bauen.
Allerdings verschwindet ein Kanzler nicht automatisch
Einen entscheidenden Punkt sollte man bei aller Zuspitzung nicht unterschlagen: Selbst eine nachträgliche Veränderung der Sitzverteilung würde Friedrich Merz nicht automatisch in derselben Minute aus dem Kanzleramt katapultieren.
Das Grundgesetz kennt keinen Mechanismus, nach dem ein Bundeskanzler sein Amt automatisch verliert, nur weil sich die Zusammensetzung des Bundestages nachträglich verändert.
Für seine Ablösung wäre insbesondere das konstruktive Misstrauensvotum nach Artikel 67 Grundgesetz relevant: Der Bundestag kann einen Kanzler nur dadurch abwählen, dass er gleichzeitig mit absoluter Mehrheit einen Nachfolger wählt.
Das macht die Sache sogar noch spannender.
Denn plötzlich müsste sich zeigen, welche neuen Mehrheiten in einem veränderten Bundestag überhaupt möglich wären.
Ausgerechnet Wagenknecht könnte Merz die Legende liefern
Die politische Pointe könnte kaum schöner konstruiert werden, wenn irgendein Drehbuchautor im Kanzleramt dafür bezahlt würde:
Ausgerechnet das BSW könnte durch seinen Kampf um die Bundestagswahl jene Situation herbeiführen, die Friedrich Merz irgendwann erlaubt zu sagen:
„Ich bin nicht an meiner Politik gescheitert. Die Wahlprüfung hat die politischen Mehrheiten verändert.“
Ob es jemals dazu kommt, weiß derzeit niemand.
Das Bundesverfassungsgericht hat bislang weder festgestellt, dass das Ergebnis falsch war, noch eine bundesweite Neuauszählung angeordnet. Wer heute behauptet, die Bundestagswahl sei bereits als falsch erwiesen, geht deutlich weiter als die bekannten Fakten hergeben.
Aber die juristische Angelegenheit existiert. Sie ist noch nicht abgeschlossen. Und angesichts eines Abstandes von lediglich 9.529 Stimmen besitzt sie eine politische Brisanz, die weit über das BSW hinausgeht.
Der Strohhalm heißt Karlsruhe
Deshalb lohnt sich ein Perspektivwechsel.
Die entscheidende Frage lautet nicht nur:
Kommt das BSW nachträglich in den Bundestag?
Mindestens ebenso spannend ist:
Was würde eine solche Entwicklung für Friedrich Merz bedeuten?
Für seine Regierung möglicherweise eine Katastrophe.
Für seine persönliche politische Erzählung dagegen womöglich die eleganteste denkbare Fluchttür.
Denn sollte seine Kanzlerschaft irgendwann an veränderten Mehrheitsverhältnissen infolge der Wahlprüfung zerbrechen, könnte Merz einen Satz vermeiden, den Politiker ausgesprochen ungern sagen:
„Ich habe es nicht geschafft.“
Stattdessen könnte er erklären:
„Die Voraussetzungen haben sich verändert.“
Manchmal ist in der Politik der Unterschied zwischen Niederlage und Schicksal lediglich die Frage, wer die Geschichte hinterher erzählen darf.
Und deshalb könnte ausgerechnet die Bundestagswahl 2025 für Friedrich Merz noch zum rettenden Strohhalm werden.
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