Ab 2028 soll der Papierbon der Vergangenheit angehören. Jedenfalls für den Kunden. Wer seine Quittung möchte, darf sie weiterhin verlangen – ein kleiner Trost in einer großen Digitalisierungsnummer.
Denn der Beleg verschwindet nicht wirklich. Er wird nur digital bereitgestellt:
- als QR-Code,
- Download-Link
- oder womöglich irgendwo im Kundenkonto.
Wer nach dem Einkauf einen Nachweis braucht, darf also erst einmal herausfinden, wo er ihn abrufen kann. Das Smartphone wird zur neuen Kassenlade.
Für die Steuerkontrolle dagegen wird alles schön digital, detailliert und nachvollziehbar erfasst. Die Kassendaten sollen über technische Sicherheitseinrichtungen geschützt und in standardisierten Formaten für die Finanzverwaltung auswertbar sein. Der Bürger bekommt keinen Bon mehr automatisch in die Hand – der Staat bekommt die Daten sauber ins System.
Das nennt sich Bürokratieabbau. Weniger Papier beim Kunden, mehr digitale Kontrolle im Hintergrund. Und wenn Sie den Nachweis Ihres Einkaufs brauchen: Denken Sie daran, ihn an der Kasse ausdrücklich zu verlangen. Die Zukunft ist schließlich bequem – solange man weiß, wo man seinen Beleg suchen muss.
Hinweis: Das Kabinett hat den Gesetzentwurf beschlossen; die Neuregelung ist für 2028 vorgesehen.
Quellen
Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/abschaffung-bonpflicht-2453568
Bundesfinanzministerium: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/registrierkassenpflicht.html
Schlagworte: Kassenbon, Papierbon, digitale Belege, Finanzamt, Bürokratieabbau
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