Köln – In unserer satirischen Fantasie steht der rot-goldene Roboter mit gesenktem Kopf vor dem Richter. Die Anklage lautet auf Beleidigung auf sexueller Grundlage – zumindest wird nach dem Vorfall gegen Menschen ermittelt, die das Gerät gesteuert und gefilmt haben sollen.
Der Richter blättert in der Akte. Der Roboter senkt die Augen. Reue? Vielleicht. Oder der Akku ist fast leer.

Als Strafe kommen Sozialstunden in Betracht. Der Roboter soll öffentliche Plätze reinigen, Müll sammeln und sich bei Jugendlichen entschuldigen. Doch schon bei der Urteilsverkündung meldet die Maschine: Ladestand 8 Prozent. Für gemeinnützige Arbeit brauche sie erst eine Steckdose – und danach eine Ladepause.
Der Richter seufzt. „Dann eben vier Stunden Dienst, mit Netzteil.“
Der Roboter nickt traurig. Sein Anwalt beantragt, die Pausen als Arbeitszeit anzurechnen.
Im wirklichen Verfahren ist der Roboter kein strafmündiger Angeklagter, sondern ein ungewöhnliches Beweismittel. Die Verantwortung liegt bei den Menschen, die ihn gesteuert haben sollen. Die Polizei hat das Gerät sichergestellt und ermittelt gegen den Besitzer und einen Begleiter.
Quellen: Polizei Köln, „Mutmaßlich ferngesteuerter Roboter fasst 16‑Jähriger ans Gesäß“
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