Wer seine Steuererklärung elektronisch einreicht, soll den Bescheid künftig grundsätzlich digital bekommen. Für Menschen, die lieber Papierpost möchten, wird daraus ein bürokratischer Slalom.
Ab 2027 soll der digitale Steuerbescheid zum Regelfall werden, wenn die Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt eingeht. Wer weiterhin einen Brief im Briefkasten haben möchte, muss aktiv werden. Und genau hier zeigt sich der Widersinn der neuen Regel: Der digitale Weg soll offenbar auch dann der Schlüssel sein, wenn man gerade keine digitale Kommunikation will.
Man stelle sich die Situation vor: Ein Bürger reicht seine Erklärung mit einer Steuersoftware elektronisch ein. Einen Steuerbescheid auf Papier hätte er trotzdem gern, weil er sein digitales Postfach nicht regelmäßig kontrolliert. Also muss er die postalische Zustellung beantragen – je nach Fall über „Mein ELSTER“ oder über den digitalen Zugang seines Steuerberaters. Wer digital eingereicht hat, soll also den digitalen Weg nutzen, um wieder Papier zu bekommen. Das ist Verwaltung mit eingebautem Kuriositätenkabinett.
Dabei ist die Lage nicht für alle gleich: Wer kein aktives ELSTER-Konto hat und die Erklärung weiterhin auf Papier abgibt, soll auch künftig einen Papierbescheid erhalten. Viele Arbeitnehmer und Ruheständler ohne weitere betriebliche oder selbstständige Einkünfte dürfen ihre Steuererklärung grundsätzlich noch in Papierform einreichen. Wer dagegen elektronisch übermittelt – etwa über eine Steuersoftware oder einen Bevollmächtigten –, kann in die digitale Bekanntgabe geraten. Die Einzelheiten hängen davon ab, wie die Erklärung eingereicht wird und ob ein ELSTER-Konto oder eine elektronische Vollmacht beteiligt ist.
Der eigentliche Unsinn liegt deshalb in der Logik:
Wer mit der digitalen Zustellung nichts anfangen kann oder sie nicht möchte, muss sich erst durch digitale Verfahren arbeiten, um die vertraute Papierpost zu behalten.
Und wer eine digitale Benachrichtigung übersieht, kann trotzdem Fristen versäumen. Die Finanzverwaltung verschickt zwar eine E-Mail, doch entscheidend ist die Bereitstellung des Bescheids im digitalen Postfach. Nach den geltenden Regeln gilt er grundsätzlich am vierten Tag danach als bekanntgegeben.
Die im Titel des Ausgangsbeitrags angekündigten „monatlichen Strafgebühren“ treffen allerdings nicht automatisch jeden, der eine E-Mail übersieht. Säumniszuschläge können entstehen, wenn eine fällige Steuernachzahlung nicht rechtzeitig bezahlt wird.
Das macht die digitale Zustellung nicht weniger heikel:
- Wer den Bescheid nicht sieht, kann auch die Zahlungsfrist verpassen. Beispielsweise wenn man im Urlaub oder im Krankenhaus ist.
Man kann den Menschen also durchaus raten, ihre Steuererklärung – soweit das für sie zulässig ist – schön auf Papier abzugeben. Dann bleibt auch der Bescheid auf dem vertrauten Postweg. Dass Bürger diesen Umweg womöglich wählen, um einem digitalen Verfahren zu entgehen, das sie gar nicht wollen, sagt genug über die sogenannte Bürgerfreundlichkeit dieser Digitalisierung.
Quellen
Inside Digital, „Neue Steuer-Regel ab 2027: Wer sie ignoriert, zahlt monatlich Strafgebühren“:
https://www.inside-digital.de/news/neue-steuer-regel-ab-2027-wer-sie-ignoriert-zahlt-monatlich-stafgebuehren
Hessische Steuerverwaltung, „Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden“:
https://finanzamt.hessen.de/steuern/bekanntgabe-von-steuerbescheiden
Hessische Steuerverwaltung, „Elektronisch oder in Papierform abgeben?“:
https://finanzamt.hessen.de/Steuern/Infomaterial-Vordrucke/Elektronisch-oder-in-Papierform-abgeben
Schlagworte: Steuererklärung, ELSTER, Steuerbescheid, Digitalisierung, Finanzamt
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