Der Fall Hanaa S. zeigt, wie ein angeblicher Ehrbegriff zur Rechtfertigung tödlicher Gewalt wird. Der Staat muss Frauen schützen und Täter konsequent zur Verantwortung ziehen. Eine ganze Religionsgemeinschaft für die Verbrechen Einzelner verantwortlich zu machen, hilft dabei nicht.
Ein Mann, der als Jugendlicher an der Ermordung seiner Mutter beteiligt war, muss Deutschland verlassen: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat seine Ausweisung bestätigt. Nach den Berichten über das Urteil hält das Gericht ihn weiterhin für eine Gefahr, obwohl er die 11jährige Haftstrafe abgesessen hat. Es sah außerdem, dass er sich nicht ausreichend mit der Tat auseinandergesetzt und sich nicht von seinem konservativen jesidischen Familienumfeld gelöst habe. Die Mutter, Hanaa S., war eine Jesidin aus dem Irak. Sie hatte Schutz in einem Frauenhaus gesucht; die Familie beschloss nach den Feststellungen des Landgerichts, sie wegen einer vermeintlich verletzten Familienehre zu töten.
Der Fall macht ein reales Problem sichtbar: Frauen werden in manchen patriarchal geprägten Familien kontrolliert, bedroht und bestraft, wenn sie sich den Vorstellungen männlicher Angehöriger widersetzen. Wer eine Frau wegen ihrer Partnerwahl, einer Trennung oder eines selbstbestimmten Lebens angreift, kann sich nicht auf Tradition oder Religion berufen. Eine angebliche Familienehre wiegt weniger als das Leben und die Freiheit der Betroffenen.
Der Staat muss solche Gewalt ernst nehmen, bevor sie tödlich endet: mit Schutz für bedrohte Frauen, konsequenter Strafverfolgung und klaren Folgen für Täter. Wenn ein verurteilter Täter nach verbüßter Strafe weiterhin als Gefahr gilt, muss das Aufenthaltsrecht diese Gefahr berücksichtigen. Im Fall Hanaa S. hat das Verwaltungsgericht die Ausweisung bestätigt; die Berichte nennen noch die Möglichkeit, die Zulassung einer Berufung zu beantragen.
Dabei ist Genauigkeit nötig. Die Jesiden sind eine eigenständige Religionsgemeinschaft mit traditionellen Siedlungsgebieten vor allem im Nordirak, außerdem in Teilen Syriens und der Türkei. Viele Jesidinnen und Jesiden flohen vor Verfolgung; besonders der Völkermord des sogenannten Islamischen Staates im Jahr 2014 prägt die Schutzdebatte bis heute. Deutschland beherbergt eine große jesidische Diaspora.
Jesidische Herkunft allein bedeutet jedoch nicht automatisch Asyl oder ein dauerhaftes Bleiberecht. Das BAMF prüft Schutzanträge individuell. Die Schutzpraxis hat sich verändert: Die frühere Annahme einer allgemeinen Gruppenverfolgung irakischer Jesiden wurde 2017 zurückgenommen; Herkunftsregion, persönliche Umstände und aktuelle Gefahren spielen bei der Entscheidung eine Rolle. Schutz vor Verfolgung und Konsequenzen für schwere Straftaten sind zwei getrennte Fragen.
Die notwendige Kritik richtet sich gegen konkrete Täter, patriarchale Kontrolle und ein Umfeld, das Gewalt deckt oder rechtfertigt. Sie darf nicht pauschal auf alle Jesiden übertragen werden – zumal viele selbst vor Verfolgung geflohen sind und jesidische Frauen zu den Opfern solcher Ehrgewalt gehören. Wer Frauen schützen will, muss die Täter benennen, ihre Taten verfolgen und bedrohten Frauen wirksamen Schutz geben. Wegsehen wäre genauso falsch wie eine ganze Gemeinschaft unter Generalverdacht zu stellen.
Quellen
- WDR, „Fall Hanaa S.: Verurteilter Mörder wird endgültig ausgewiesen“: https://www1.wdr.de/nrw/bergisches-land/solingen/sohn-von-hanaa-s-klagt-gegen-ausweisung-100.html
- n-tv/dpa, „Mutter ermordet – 28-Jähriger muss Deutschland verlassen“: https://www.n-tv.de/regionales/nordrhein-westfalen/Mutter-ermordet-28-Jaehriger-muss-Deutschland-verlassen-id31489133.html
- Bundeszentrale für politische Bildung, „2014: Völkermord an Jesidinnen und Jesiden“: https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/550977/2014-voelkermord-an-jesidinnen-und-jesiden/
- Mediendienst Integration, „Wie ist die Situation von Jesiden in Deutschland?“: https://mediendienst-integration.de/news/wie-ist-die-situation-von-jesiden-in-deutschland/
Schlagworte: Jesiden, Ehrengewalt, Hanaa S., Frauenrechte, Ausweisung, Asylschutz, Integration
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