Die amerikanischen Angriffe auf Iran zusammen mit Israel können als völkerrechtswidrige, unprovozierte Angriffe gelten, sofern weder ein Mandat des UN-Sicherheitsrats noch eine tragfähige Rechtfertigung durch Selbstverteidigung vorlag. Die UN-Charta verbietet grundsätzlich den Einsatz von Gewalt gegen einen anderen Staat; Selbstverteidigung ist an Voraussetzungen gebunden. Das Etikett „defensiv“ allein klärt diese Frage nicht. United Nations
Das „wertegeleitete Deutschland“ unterstützt im Übrigen diesen völkerrechtswidrigen Krieg.
Nun wird der jüngste US-Schlag als Reaktion auf iranisches Feuer auf amerikanische Flugzeuge oder Anlagen dargestellt. So entsteht eine Kette aus Angriff, Gegenreaktion und Gegenreaktion auf die Gegenreaktion – und jede Seite erklärt den eigenen nächsten Schlag zur notwendigen Antwort. Der Bericht über Qeschm schildert genau diese Spirale: Washington spricht von begrenzten Verteidigungsmaßnahmen, während Teheran mit weiteren Vergeltungsschritten droht. www.euronews.com
Die einfachste Möglichkeit, diese Spirale zu durchbrechen, wäre, dass die USA und Israel ihre Angriffe beenden, sich zurückziehen und Iran in Ruhe lassen. Der Gedanke, Trump werde anschließend vor dem „UN-Gerichtshof“ als Kriegsverbrecher verurteilt und ins Gefängnis gebracht, ist allerdings satirische Zuspitzung: Der Internationale Gerichtshof verhandelt Streitfälle zwischen Staaten. Für Strafverfahren gegen Einzelpersonen ist der Internationale Strafgerichtshof zuständig – und auch dort wäre Haft keine automatische Folge politischer Verurteilung. api.icj-cij.org
Quellen
- Euronews, „Iran warns of ‘new battlefield’ after reported US strike on Qeshm“: https://www.euronews.com/2026/11/03/iran-warns-of-new-battlefield-after-reported-us-strike-on-qeshm
- UN-Charta, Artikel 2 und 51: https://www.un.org/en/about-us/un-charter/full-text
- Internationaler Gerichtshof, Überblick: https://api.icj-cij.org/sites/default/files/documents/the-court-at-a-glance-en.pdf
- Internationaler Strafgerichtshof, Fälle und Zuständigkeit: https://www.icc-cpi.int/cases
Schlagworte: Iran, USA, Israel, Qeschm, Vergeltung, Völkerrecht, Eskalation
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