Die Länder wollen sozialen Netzwerken künftig Vorgaben für ihre Empfehlungssysteme machen. Nach einem Entwurf zum Digitalen Medien-Staatsvertrag soll mindestens ein Fünftel der empfohlenen Inhalte aus einem Pool journalistischer Angebote mit „vielfaltsförderndem Mehraufwand“ stammen. Dazu könnten auch ARD, ZDF und Deutschlandradio gehören. Noch ist das ein Diskussionsentwurf, kein geltendes Recht. Aber die Richtung ist bemerkenswert: Der Staat will nicht nur Medienregeln setzen, sondern auch mitbestimmen, welche Beiträge Plattformen ihren Nutzern bevorzugt zeigen.
Das wird mit mehr Vielfalt begründet. Doch wer entscheidet, welche Angebote diesen besonderen Status erhalten? Und wie soll eine staatlich festgelegte Quote die Meinungsvielfalt sichern, wenn sie bestimmten Medien automatisch mehr Sichtbarkeit verschafft? Das Problem liegt nicht darin, dass öffentlich-rechtliche Beiträge auf TikTok, YouTube oder Instagram erscheinen.
- Es liegt darin, dass der Staat den Plattformen eine bestimmte Verteilung von Empfehlungen vorschreiben könnte.
- Eine offene Debatte lebt davon, dass Menschen selbst auswählen können – und nicht davon, dass politische Gremien ihre Feeds vorsortieren.
Dazu kommt die Kritik an der Programmpraxis des ZDF unter Intendant Norbert Himmler. Sie entzündete sich zuletzt an einem satirischen Einspieler, in dem ein Mopedfahrer von einem Lastwagen überrollt wird. Kritiker sehen darin eine Anspielung auf den AfD-Politiker Ulrich Siegmund; das ZDF erklärte, das Motiv habe keinen Bezug zu einer bestimmten Person. Die Szene hat Beschwerden ausgelöst und eine Rücktrittsforderung gegen Himmler nach sich gezogen. Dahinter steht eine grundsätzliche Frage:
- Wie weit darf öffentlich-rechtliche Satire bei der Darstellung politischer Gegner gehen
- – und wie ernst nimmt die Leitung des Senders ihre Verantwortung dafür?
Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk zugleich mehr Sichtbarkeit in sozialen Netzwerken erhalten soll, wächst auch die Bedeutung dieser Fragen. Vertrauen lässt sich nicht per Quote verordnen. Es entsteht durch nachvollziehbare Regeln, faire Berichterstattung und einen verantwortungsvollen Umgang mit politischer Satire.
Quellen
- Rundfunkkommission der Länder, Diskussionsentwurf DMStV: https://rundfunkkommission.rlp.de/digitale-medien-staatsvertrag-2
- Landesvertretung Rheinland-Pfalz, Beginn der Anhörung: https://landesvertretung.rlp.de/landesvertretung/pressemitteilungen/detail/staatssekretaer-welling-der-start-der-anhoerung-zum-digitale-medien-staatsvertrag-ist-ein-weiterer-meilenstein-fuer-unsere-digitale-medienwelt
- t-online, ZDF-Stellungnahme zur Böhmermann-Szene: https://www.t-online.de/unterhaltung/tv/id_101482210/zdf-und-boehmermann-reagieren-auf-beschwerdeflut-wegen-der-simson-szene.html
Schlagworte: Medienpolitik, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, soziale Medien, Meinungsfreiheit, ZDF, Norbert Himmler
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