Gesundheitsministerin Nina Warken und die Bundesregierung wollen die GKV-Finanzen stabilisieren. Bei der Psychotherapie könnte ausgerechnet das Gegenteil einer vernünftigen Gesundheitspolitik herauskommen.
Manchmal muss man politische Verantwortung auch klar benennen.
Nicht „das Gesundheitssystem“ beschließt Gesetze. Nicht irgendeine anonyme Bürokratie in einem Hinterzimmer entscheidet über die Rahmenbedingungen der ambulanten Psychotherapie.
Verantwortlich ist die Bundesregierung.
Und mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat die Bundesregierung unter Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eine gesundheitspolitische Weichenstellung vorgenommen, deren Folgen gerade für ländliche Regionen erheblich sein könnten.
Das Bundesgesundheitsministerium verkauft das Gesetz als Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das klingt wunderbar.
Die entscheidende Frage lautet allerdings:
Was nützt eine stabilisierte Kassenbilanz, wenn Patienten anschließend noch länger auf eine notwendige Behandlung warten?
In Waldeck-Frankenberg ist der Mangel längst Realität
Wie weit Theorie und Wirklichkeit auseinanderliegen, zeigt sich unmittelbar vor unserer Haustür.
Psychotherapeuten aus Waldeck-Frankenberg berichten von Wartezeiten von bis zu einem Jahr.
Bis zu einem Jahr!
Menschen mit Depressionen, Angststörungen oder anderen psychischen Erkrankungen brauchen Hilfe und bekommen zunächst einen Platz auf der Warteliste.
Und ausgerechnet in dieser Situation greift die Bundesregierung in die Finanzierung der ambulanten Psychotherapie ein.
Psychotherapeutische Leistungen, die bislang überwiegend außerhalb des gedeckelten Budgets vergütet wurden, sollen größtenteils wieder in die sogenannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt werden.
Vereinfacht gesagt: Es steht ein begrenzter Topf zur Verfügung, aus dem Leistungen bezahlt werden müssen.
Das schafft Unsicherheit bei den Praxen und kann dazu führen, dass zusätzliche Arbeit wirtschaftlich weniger attraktiv wird.
Eine bemerkenswerte Antwort auf einen bestehenden Versorgungsmangel.
Berlin kennt die Warnungen
Besonders ärgerlich ist: Niemand kann später behaupten, man habe von den möglichen Folgen nichts gewusst.
Die Warnungen liegen auf dem Tisch.
Die Bundespsychotherapeutenkammer hat im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages ausdrücklich vor einer Verschlechterung der Versorgung durch Honorarkürzungen und Deckelungen gewarnt.
Besonders gefährdet seien ländliche und strukturschwache Regionen.
Das ist keine theoretische Diskussion.
Waldeck-Frankenberg ist genau eine jener Regionen, in denen ohnehin nicht an jeder Straßenecke eine psychotherapeutische Praxis wartet.
Trotzdem hält die Bundesregierung an ihrem Sparkurs fest.
Nina Warkens Ministerium will die Beiträge stabilisieren
Die politische Zielsetzung ist bekannt.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und die Bundesregierung wollen die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren und einen weiteren Anstieg der Beiträge begrenzen.
Dieses Ziel ist grundsätzlich legitim.
Aber gute Gesundheitspolitik besteht nicht darin, irgendeine Zahl in einer Excel-Tabelle kleiner zu bekommen.
Entscheidend ist, welche Folgen eine Einsparung verursacht.
Und genau hier beginnt das Problem.
Wenn ambulante Psychotherapie finanziell weniger attraktiv wird, Therapieplätze reduziert werden oder Nachwuchskräfte von einer Niederlassung abgeschreckt werden, spart man möglicherweise an der billigsten Stelle und produziert anschließend Kosten an einer wesentlich teureren.
Der Patient verschwindet durch die Einsparung nämlich nicht
Eine Depression löst sich nicht auf, weil die Bundesregierung einen Ausgabendeckel beschlossen hat.
Eine Angststörung liest nicht das Bundesgesetzblatt und beschließt anschließend, freundlicherweise zu verschwinden.
Ein psychisch erkrankter Mensch bleibt krank.
Wird er frühzeitig ambulant behandelt, kann möglicherweise verhindert werden, dass seine Erkrankung chronisch wird.
Wird er nicht behandelt, können längere Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld, stationäre Behandlung und schlimmstenfalls dauerhafte Erwerbsunfähigkeit folgen.
Dann bezahlt die Gesellschaft trotzdem.
Nur wesentlich mehr.
Das ist der fundamentale Denkfehler dieser Gesundheitspolitik: Eine nicht finanzierte Behandlung ist nicht automatisch eine eingesparte Behandlung.
Die Kosten können lediglich an eine andere Stelle verschoben werden.
Besonders widersinnig für den ländlichen Raum
Für Waldeck-Frankenberg könnte diese Politik besonders problematisch werden.
Die örtlichen Psychotherapeuten warnen nicht nur vor bereits bestehenden Wartezeiten. Hinzu kommt ein Generationenproblem: In den kommenden Jahren soll ein erheblicher Teil der niedergelassenen Therapeuten in den Ruhestand gehen.
Was müsste eine Bundesregierung in einer solchen Situation eigentlich tun?
Niederlassungen attraktiver machen.
Nachwuchs gewinnen.
Versorgungskapazitäten schaffen.
Planungssicherheit herstellen.
Stattdessen schafft die Bundesregierung zusätzliche wirtschaftliche Unsicherheit.
Und anschließend wundert man sich vermutlich wieder in einigen Jahren über den „überraschenden Fachkräftemangel“.
Politik kann gelegentlich erstaunlich komplizierte Wege gehen, um ein vorhersehbares Ergebnis zu produzieren.
Wer soll die Praxen übernehmen?
Auch diese Frage muss Bundesgesundheitsministerin Nina Warken beantworten:
Warum sollte sich ein junger Psychotherapeut auf dem Land niederlassen, eine Praxis übernehmen, Personal beschäftigen, Räume finanzieren und das wirtschaftliche Risiko tragen, wenn gleichzeitig die Vergütungsbedingungen unsicherer werden?
Eine Festanstellung bietet geregeltes Einkommen, Urlaub, weniger wirtschaftliches Risiko und keine eigene Praxisverwaltung.
Wenn die Bundesregierung möchte, dass sich junge Therapeuten trotzdem niederlassen, muss sie ihnen einen überzeugenden Grund dafür liefern.
Finanzielle Unsicherheit dürfte kaum dazugehören.
Und wer trägt die Folgen? Nicht Berlin.
Die unmittelbaren Folgen tragen andere.
Der psychisch erkrankte Patient in Frankenberg.
Die Familie eines Erkrankten in Battenberg.
Der Hausarzt, der keinen Therapieplatz findet.
Der Arbeitgeber, dessen Mitarbeiter monatelang ausfällt.
Der Landkreis, der versucht, regionale Versorgungsstrukturen zusammenzuhalten.
Und irgendwann möglicherweise die Rentenversicherung, wenn aus einer behandelbaren Erkrankung eine dauerhafte Erwerbsminderung geworden ist.
Berlin beschließt. Vor Ort wird ausgebadet.
Genau deshalb ist die Kritik der Psychotherapeuten aus Waldeck-Frankenberg so wichtig.
Das ist keine abstrakte Honorarstreitigkeit
Man sollte die Auseinandersetzung auch nicht auf die Frage reduzieren, ob Psychotherapeuten nun einige Prozent mehr oder weniger verdienen.
Das wäre viel zu kurz gedacht.
Es geht um die Frage, wie viele Behandlungen tatsächlich angeboten werden und wie attraktiv die Niederlassung künftig noch ist.
Wenn eine Therapeutin aufgrund veränderter wirtschaftlicher Bedingungen beispielsweise statt 22 oder 23 nur noch 18 Sitzungen für gesetzlich Versicherte anbietet, fehlen jede Woche mehrere Behandlungsmöglichkeiten.
Auf ein Jahr hochgerechnet summiert sich das.
Geschieht das in vielen Praxen gleichzeitig, entsteht aus einer haushaltspolitischen Entscheidung ein handfestes Versorgungsproblem.
Und das in einem Landkreis, in dem Patienten bereits heute teilweise bis zu einem Jahr warten.
Bundesregierung muss ihren Kurs korrigieren
Deshalb muss die Verantwortung klar benannt werden.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und die Bundesregierung müssen erklären, wie ihre Sparpolitik mit dem Anspruch einer flächendeckenden psychotherapeutischen Versorgung zusammenpassen soll.
Es genügt nicht, anschließend einen Entschließungsantrag zu verabschieden und mögliche Korrekturen anzukündigen.
Wenn man erkennt, dass ein Gesetz unerwünschte Folgen für die Versorgung haben könnte, muss man diese Folgen verhindern, bevor Praxen reagieren und Therapieplätze verschwinden.
Waldeck-Frankenberg braucht keine gesundheitspolitischen Rechenspiele aus Berlin.
Der Landkreis braucht Therapeuten.
Und die Patienten brauchen Termine.
Sparen kann verdammt teuer werden
Natürlich muss über die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gesprochen werden.
Aber intelligente Sparpolitik untersucht nicht nur, wo heute Geld ausgegeben wird. Sie fragt auch, welche Kosten morgen entstehen, wenn heute nicht behandelt wird.
Genau daran muss sich die Gesundheitspolitik der Bundesregierung messen lassen.
Wenn Menschen mit psychischen Erkrankungen länger auf Therapie warten, Erkrankungen dadurch schwerer oder chronisch werden und am Ende teurere stationäre Behandlungen notwendig werden, hat niemand etwas gespart.
Dann wurde lediglich eine Rechnung von heute auf morgen verschoben.
Und möglicherweise vervielfacht.
Die Bundesregierung darf die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung nicht auf dem Rücken der Patienten lösen.
Gerade in einem Landkreis wie Waldeck-Frankenberg, in dem Therapieplätze schon heute knapp sind und Wartezeiten bis zu einem Jahr betragen, ist eine Politik, die zusätzliche Unsicherheit für psychotherapeutische Praxen schafft, der falsche Weg.
Nina Warken und die Bundesregierung müssen deshalb nachbessern.
Nicht irgendwann.
Sondern bevor aus einer bereits bestehenden Mangelversorgung eine noch größere wird.
Denn am Ende ist Gesundheitspolitik erstaunlich einfach zu beurteilen:
Ein Gesundheitssystem ist nicht dann erfolgreich, wenn sein Budget auf dem Papier stimmt. Es ist erfolgreich, wenn ein kranker Mensch die Behandlung bekommt, die er benötigt.
Und wer bei Wartezeiten von bis zu einem Jahr ausgerechnet die Bedingungen der ambulanten Psychotherapie verschlechtert, sollte sich nicht wundern, wenn die Betroffenen diese Politik nicht „Beitragssatzstabilisierung“ nennen.
Sie nennen sie Mangelverwaltung.
Nachsatz: Wenn der Kassenpatient zum wirtschaftlichen Risiko wird
Wie real diese Entwicklung bereits heute wahrgenommen wird, zeigte uns auch ein persönliches Gespräch mit einem Psychotherapeuten aus Bad Arolsen. Er schilderte sehr drastisch, wie viele Patienten beziehungsweise Behandlungsstunden er bereits heute benötigt, um überhaupt die laufenden Kosten seiner Praxis zu decken.
Seine Schilderung brachte das eigentliche Problem auf einen erschreckend einfachen Punkt: Unter zunehmendem wirtschaftlichem Druck gehe es für eine Praxis irgendwann nicht mehr allein darum, wie viele Menschen dringend eine Therapie benötigen, sondern immer stärker darum, wie viele Privatpatienten gewonnen werden können, damit sich die Praxis überhaupt noch rechnet.
Und genau hier wird aus einer vermeintlichen Honorar- und Budgetdebatte eine gesellschaftspolitische Frage.
Denn wenn ein niedergelassener Psychotherapeut wirtschaftlich darauf angewiesen ist, einen möglichst hohen Anteil an Privatpatienten zu behandeln, während gesetzlich Versicherte schon heute monatelang auf einen Therapieplatz warten, entwickelt sich unser Gesundheitssystem in die völlig falsche Richtung.
Dann entscheidet am Ende nicht mehr vorrangig der medizinische Bedarf darüber, wer schnell einen Therapieplatz erhält, sondern zunehmend auch die Frage, wie der Patient versichert ist und welche Behandlung für die Praxis wirtschaftlich tragfähig ist.
Das kann nicht das Ziel einer vernünftigen Gesundheitspolitik sein.
Und wenn die Bundesregierung durch Budgetierung und zusätzlichen Kostendruck diese Entwicklung noch verstärkt, darf sie sich anschließend nicht über eine wachsende Zwei-Klassen-Versorgung beklagen.
Wer ambulante Psychotherapie wirtschaftlich immer weiter unter Druck setzt, darf sich nicht wundern, wenn Praxen versuchen, diesen Druck über Privatpatienten auszugleichen. Die Rechnung bezahlen am Ende diejenigen, die keine private Krankenversicherung haben und trotzdem dringend Hilfe benötigen.
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