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Kassenpatienten

Psychotherapie
8 Minuten gelesen

Gesundheitsministerin Nina Warken und die Bundesregierung wollen die GKV-Finanzen stabilisieren. Bei der Psychotherapie könnte ausgerechnet das Gegenteil einer vernünftigen Gesundheitspolitik herauskommen.

Manchmal muss man politische Verantwortung auch klar benennen.

Nicht „das Gesundheitssystem“ beschließt Gesetze. Nicht irgendeine anonyme Bürokratie in einem Hinterzimmer entscheidet über die Rahmenbedingungen der ambulanten Psychotherapie.

Verantwortlich ist die Bundesregierung.

Und mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat die Bundesregierung unter Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eine gesundheitspolitische Weichenstellung vorgenommen, deren Folgen gerade für ländliche Regionen erheblich sein könnten.

Das Bundesgesundheitsministerium verkauft das Gesetz als Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das klingt wunderbar.

Die entscheidende Frage lautet allerdings:

Was nützt eine stabilisierte Kassenbilanz, wenn Patienten anschließend noch länger auf eine notwendige Behandlung warten?

In Waldeck-Frankenberg ist der Mangel längst Realität

Wie weit Theorie und Wirklichkeit auseinanderliegen, zeigt sich unmittelbar vor unserer Haustür.

Psychotherapeuten aus Waldeck-Frankenberg berichten von Wartezeiten von bis zu einem Jahr.

Bis zu einem Jahr!

Menschen mit Depressionen, Angststörungen oder anderen psychischen Erkrankungen brauchen Hilfe und bekommen zunächst einen Platz auf der Warteliste.

Und ausgerechnet in dieser Situation greift die Bundesregierung in die Finanzierung der ambulanten Psychotherapie ein.

Psychotherapeutische Leistungen, die bislang überwiegend außerhalb des gedeckelten Budgets vergütet wurden, sollen größtenteils wieder in die sogenannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt werden.

Vereinfacht gesagt: Es steht ein begrenzter Topf zur Verfügung, aus dem Leistungen bezahlt werden müssen.

Das schafft Unsicherheit bei den Praxen und kann dazu führen, dass zusätzliche Arbeit wirtschaftlich weniger attraktiv wird.

Eine bemerkenswerte Antwort auf einen bestehenden Versorgungsmangel.

Berlin kennt die Warnungen

Besonders ärgerlich ist: Niemand kann später behaupten, man habe von den möglichen Folgen nichts gewusst.

Die Warnungen liegen auf dem Tisch.

Die Bundespsychotherapeutenkammer hat im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages ausdrücklich vor einer Verschlechterung der Versorgung durch Honorarkürzungen und Deckelungen gewarnt.

Besonders gefährdet seien ländliche und strukturschwache Regionen.

Das ist keine theoretische Diskussion.

Waldeck-Frankenberg ist genau eine jener Regionen, in denen ohnehin nicht an jeder Straßenecke eine psychotherapeutische Praxis wartet.

Trotzdem hält die Bundesregierung an ihrem Sparkurs fest.

Nina Warkens Ministerium will die Beiträge stabilisieren

Die politische Zielsetzung ist bekannt.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und die Bundesregierung wollen die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren und einen weiteren Anstieg der Beiträge begrenzen.

Dieses Ziel ist grundsätzlich legitim.

Aber gute Gesundheitspolitik besteht nicht darin, irgendeine Zahl in einer Excel-Tabelle kleiner zu bekommen.

Entscheidend ist, welche Folgen eine Einsparung verursacht.

Und genau hier beginnt das Problem.

Wenn ambulante Psychotherapie finanziell weniger attraktiv wird, Therapieplätze reduziert werden oder Nachwuchskräfte von einer Niederlassung abgeschreckt werden, spart man möglicherweise an der billigsten Stelle und produziert anschließend Kosten an einer wesentlich teureren.

Der Patient verschwindet durch die Einsparung nämlich nicht

Eine Depression löst sich nicht auf, weil die Bundesregierung einen Ausgabendeckel beschlossen hat.

Eine Angststörung liest nicht das Bundesgesetzblatt und beschließt anschließend, freundlicherweise zu verschwinden.

Ein psychisch erkrankter Mensch bleibt krank.

Wird er frühzeitig ambulant behandelt, kann möglicherweise verhindert werden, dass seine Erkrankung chronisch wird.

Wird er nicht behandelt, können längere Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld, stationäre Behandlung und schlimmstenfalls dauerhafte Erwerbsunfähigkeit folgen.

Dann bezahlt die Gesellschaft trotzdem.

Nur wesentlich mehr.

Das ist der fundamentale Denkfehler dieser Gesundheitspolitik: Eine nicht finanzierte Behandlung ist nicht automatisch eine eingesparte Behandlung.

Die Kosten können lediglich an eine andere Stelle verschoben werden.

Besonders widersinnig für den ländlichen Raum

Für Waldeck-Frankenberg könnte diese Politik besonders problematisch werden.

Die örtlichen Psychotherapeuten warnen nicht nur vor bereits bestehenden Wartezeiten. Hinzu kommt ein Generationenproblem: In den kommenden Jahren soll ein erheblicher Teil der niedergelassenen Therapeuten in den Ruhestand gehen.

Was müsste eine Bundesregierung in einer solchen Situation eigentlich tun?

Niederlassungen attraktiver machen.

Nachwuchs gewinnen.

Versorgungskapazitäten schaffen.

Planungssicherheit herstellen.

Stattdessen schafft die Bundesregierung zusätzliche wirtschaftliche Unsicherheit.

Und anschließend wundert man sich vermutlich wieder in einigen Jahren über den „überraschenden Fachkräftemangel“.

Politik kann gelegentlich erstaunlich komplizierte Wege gehen, um ein vorhersehbares Ergebnis zu produzieren.

Wer soll die Praxen übernehmen?

Auch diese Frage muss Bundesgesundheitsministerin Nina Warken beantworten:

Warum sollte sich ein junger Psychotherapeut auf dem Land niederlassen, eine Praxis übernehmen, Personal beschäftigen, Räume finanzieren und das wirtschaftliche Risiko tragen, wenn gleichzeitig die Vergütungsbedingungen unsicherer werden?

Eine Festanstellung bietet geregeltes Einkommen, Urlaub, weniger wirtschaftliches Risiko und keine eigene Praxisverwaltung.

Wenn die Bundesregierung möchte, dass sich junge Therapeuten trotzdem niederlassen, muss sie ihnen einen überzeugenden Grund dafür liefern.

Finanzielle Unsicherheit dürfte kaum dazugehören.

Und wer trägt die Folgen? Nicht Berlin.

Die unmittelbaren Folgen tragen andere.

Der psychisch erkrankte Patient in Frankenberg.

Die Familie eines Erkrankten in Battenberg.

Der Hausarzt, der keinen Therapieplatz findet.

Der Arbeitgeber, dessen Mitarbeiter monatelang ausfällt.

Der Landkreis, der versucht, regionale Versorgungsstrukturen zusammenzuhalten.

Und irgendwann möglicherweise die Rentenversicherung, wenn aus einer behandelbaren Erkrankung eine dauerhafte Erwerbsminderung geworden ist.

Berlin beschließt. Vor Ort wird ausgebadet.

Genau deshalb ist die Kritik der Psychotherapeuten aus Waldeck-Frankenberg so wichtig.

Das ist keine abstrakte Honorarstreitigkeit

Man sollte die Auseinandersetzung auch nicht auf die Frage reduzieren, ob Psychotherapeuten nun einige Prozent mehr oder weniger verdienen.

Das wäre viel zu kurz gedacht.

Es geht um die Frage, wie viele Behandlungen tatsächlich angeboten werden und wie attraktiv die Niederlassung künftig noch ist.

Wenn eine Therapeutin aufgrund veränderter wirtschaftlicher Bedingungen beispielsweise statt 22 oder 23 nur noch 18 Sitzungen für gesetzlich Versicherte anbietet, fehlen jede Woche mehrere Behandlungsmöglichkeiten.

Auf ein Jahr hochgerechnet summiert sich das.

Geschieht das in vielen Praxen gleichzeitig, entsteht aus einer haushaltspolitischen Entscheidung ein handfestes Versorgungsproblem.

Und das in einem Landkreis, in dem Patienten bereits heute teilweise bis zu einem Jahr warten.

Bundesregierung muss ihren Kurs korrigieren

Deshalb muss die Verantwortung klar benannt werden.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und die Bundesregierung müssen erklären, wie ihre Sparpolitik mit dem Anspruch einer flächendeckenden psychotherapeutischen Versorgung zusammenpassen soll.

Es genügt nicht, anschließend einen Entschließungsantrag zu verabschieden und mögliche Korrekturen anzukündigen.

Wenn man erkennt, dass ein Gesetz unerwünschte Folgen für die Versorgung haben könnte, muss man diese Folgen verhindern, bevor Praxen reagieren und Therapieplätze verschwinden.

Waldeck-Frankenberg braucht keine gesundheitspolitischen Rechenspiele aus Berlin.

Der Landkreis braucht Therapeuten.

Und die Patienten brauchen Termine.

Sparen kann verdammt teuer werden

Natürlich muss über die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gesprochen werden.

Aber intelligente Sparpolitik untersucht nicht nur, wo heute Geld ausgegeben wird. Sie fragt auch, welche Kosten morgen entstehen, wenn heute nicht behandelt wird.

Genau daran muss sich die Gesundheitspolitik der Bundesregierung messen lassen.

Wenn Menschen mit psychischen Erkrankungen länger auf Therapie warten, Erkrankungen dadurch schwerer oder chronisch werden und am Ende teurere stationäre Behandlungen notwendig werden, hat niemand etwas gespart.

Dann wurde lediglich eine Rechnung von heute auf morgen verschoben.

Und möglicherweise vervielfacht.

Die Bundesregierung darf die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung nicht auf dem Rücken der Patienten lösen.

Gerade in einem Landkreis wie Waldeck-Frankenberg, in dem Therapieplätze schon heute knapp sind und Wartezeiten bis zu einem Jahr betragen, ist eine Politik, die zusätzliche Unsicherheit für psychotherapeutische Praxen schafft, der falsche Weg.

Nina Warken und die Bundesregierung müssen deshalb nachbessern.

Nicht irgendwann.

Sondern bevor aus einer bereits bestehenden Mangelversorgung eine noch größere wird.

Denn am Ende ist Gesundheitspolitik erstaunlich einfach zu beurteilen:

Ein Gesundheitssystem ist nicht dann erfolgreich, wenn sein Budget auf dem Papier stimmt. Es ist erfolgreich, wenn ein kranker Mensch die Behandlung bekommt, die er benötigt.

Und wer bei Wartezeiten von bis zu einem Jahr ausgerechnet die Bedingungen der ambulanten Psychotherapie verschlechtert, sollte sich nicht wundern, wenn die Betroffenen diese Politik nicht „Beitragssatzstabilisierung“ nennen.

Sie nennen sie Mangelverwaltung.


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Geschlechtsangleichende OP
5 Minuten gelesen

Bezahlen Sie bitte weiter. Über die Prioritäten entscheiden andere.

Es gibt Nachrichten, bei denen man als gesetzlich Versicherter kurz auf seine Gesundheitskarte schaut und sich fragt, ob darauf vielleicht heimlich „Goldene Kreditkarte der Bundesrepublik“ steht.

Geschlechtsangleichende Operationen sollen unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.

Natürlich.

Denn Geld ist bekanntlich ausreichend vorhanden. Zumindest immer dann, wenn die Politik eine Ausgabe für gesellschaftlich besonders wichtig hält.

Nur bei den gewöhnlichen Dingen des Lebens entwickelt unser Gesundheitssystem gelegentlich eine bemerkenswerte finanzielle Schüchternheit.

  • Zahnersatz?
  • Brille?
  • Hörgerät oberhalb der Grundversorgung?
  • Bestimmte Medikamente?
  • Pflege?

Und wenn eine Krankenkasse irgendwann wieder erklärt, eine Behandlung sei nicht wirtschaftlich, nicht im Leistungskatalog oder nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig, dann versteht der Versicherte selbstverständlich:

Wir müssen sparen.

Deutschland hat schließlich kein Geld zu verschenken.

Außer wir haben Geld zu verschenken

Dann sieht die Sache plötzlich ganz anders aus.

Bei geschlechtsangleichenden Operationen lautet das Argument: Menschen können unter einer Geschlechtsinkongruenz beziehungsweise Geschlechtsdysphorie erheblich leiden. Medizinische Behandlung könne deshalb notwendig sein.

Das Leiden dieser Menschen sollte niemand lächerlich machen.

Aber genau deshalb muss eine Frage erlaubt sein, ohne dass sofort die moralische Alarmanlage losgeht:

Welche Behandlung muss eine Solidargemeinschaft bezahlen und nach welchen Kriterien?

Denn „ein Mensch leidet darunter“ kann in einem Gesundheitssystem mit begrenzten Mitteln nicht automatisch bedeuten:

Die Krankenkasse bezahlt jede gewünschte medizinische Intervention.

Sonst müssten wir diese Großzügigkeit konsequenterweise auch bei allen anderen Patienten anwenden.

Das wäre geradezu revolutionär.

Stellen wir uns diese verrückte Idee einmal vor

  • Ein Krebspatient wartet auf eine Untersuchung?
  • Ein chronisch Kranker benötigt eine Therapie?
  • Ein alter Mensch braucht bessere Pflege?
  • Ein Mensch benötigt Zahnersatz, um vernünftig essen zu können?
  • Ein Schwerhöriger braucht ein vernünftiges Hörgerät?
  • Psychotherapieplatz?

Das wäre allerdings eine ziemlich radikale Vorstellung von einem Gesundheitssystem:

medizinische Versorgung nach nachvollziehbarer Notwendigkeit, Nutzen und Dringlichkeit.

Fast schon gefährlich vernünftig.

Aber wer soll das alles bezahlen?

Hier betritt nun der deutsche Arbeitnehmer die Bühne.

  • Und irgendwann bekommt er vielleicht die beruhigende Nachricht:

„Ihre Krankenkasse erhöht zum 1. Januar den Zusatzbeitrag.“

Das versteht er selbstverständlich.

Solidarität!

Danach versucht er einen Facharzttermin zu bekommen.

Nächster Termin: Februar 2027.

Auch das versteht er.

Solidarität!

Dann benötigt seine Mutter einen Pflegeplatz.

Leider keine Kapazitäten.

Solidarität!

Dann bekommt er eine Rechnung vom Zahnarzt.

1.847 Euro Eigenanteil.

Solidarität!

Und spätestens jetzt könnte dieser unangenehme Mensch auf die Idee kommen, einmal nachzufragen:

Was bedeutet Solidarität eigentlich noch?

Solidarität ist keine Kreditkarte ohne Limit

Eine Krankenversicherung ist keine staatlich organisierte Wunschmaschine.

Sie funktioniert nur, wenn die Versicherten darauf vertrauen können, dass ihr Geld nach transparenten medizinischen Kriterien eingesetzt wird.

Das gilt für geschlechtsangleichende Behandlungen genauso wie für Hüftoperationen, Psychotherapie, Krebsmedikamente oder künstliche Befruchtung.

Wer eine Leistung als medizinisch notwendig einstuft, muss deshalb erklären können:

  • Welche Diagnose liegt zugrunde?
  • Welche Behandlungen wurden vorher geprüft?
  • Welcher Nutzen ist wissenschaftlich belegt?
  • Welche Risiken bestehen?
  • Welche Alternativen gibt es?
  • Wann ist eine Operation tatsächlich medizinisch indiziert?
  • Und welche Kosten soll die Solidargemeinschaft übernehmen?
  • Das sind keine menschenfeindlichen Fragen.

Das sind exakt die Fragen, die Krankenkassen bei Millionen anderen Versicherten ebenfalls stellen.

Gleichbehandlung wäre tatsächlich einmal interessant

Wer fordert, dass geschlechtsangleichende Operationen Kassenleistung sein sollen, muss deshalb auch akzeptieren, dass dafür dieselben strengen Maßstäbe gelten wie überall sonst.

  • Keine politische Abkürzung.
  • Keine moralische Sonderzone.
  • Keine Diagnose per Selbsterklärung.

Sondern medizinische Diagnostik, sorgfältige Beratung, Prüfung psychischer Begleiterkrankungen, Aufklärung über irreversible Folgen und eine nachvollziehbare individuelle Indikation.

Denn Operationen sind keine gesellschaftspolitischen Symbole.

Sie sind medizinische Eingriffe.

Und manche davon sind unumkehrbar.

Gerade deshalb verdient dieses Thema mehr Ernsthaftigkeit als das übliche politische Geschrei aus zwei Lagern, die sich gegenseitig erklären, entweder sei jede Operation ein Menschenrecht oder bereits ihre Diskussion der Untergang des Abendlandes.

Und der Beitragszahler?

Der darf weiter überweisen.

Monat für Monat.

Jahr für Jahr.

Und wenn die Beiträge wieder steigen, wird ihm erklärt, das Gesundheitssystem stehe unter enormem Kostendruck.

Das stimmt sogar.

Gerade deshalb sollten wir endlich darüber sprechen, welche Leistungen eine Solidargemeinschaft finanzieren soll und nach welchen medizinischen Kriterien.

Nicht nach Mode.

Nicht nach politischer Lautstärke.

Nicht danach, welche Interessengruppe gerade die erfolgreichste Kampagne führt.

Sondern nach medizinischer Notwendigkeit, Evidenz, Verhältnismäßigkeit und Nutzen.

Denn Solidarität bedeutet nicht:

„Alles für jeden, Rechnung an die Allgemeinheit.“

Solidarität bedeutet, gemeinsam dafür einzustehen, dass Menschen die medizinische Versorgung bekommen, die sie tatsächlich benötigen.

Und wenn der Staat vom Bürger immer höhere Beiträge verlangt, darf dieser Bürger eine geradezu unverschämte Gegenleistung verlangen:

Ein Gesundheitssystem, dessen Prioritäten medizinisch nachvollziehbar sind.

Was für ein revolutionärer Gedanke.

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