Über Jahrzehnte wurde Europa zu Recht darauf eingeschworen, dass der Nationalsozialismus niemals relativiert oder gar verherrlicht werden darf. Gerade Deutschland trägt hierfür eine besondere historische Verantwortung. Umso irritierender ist es, wenn in anderen europäischen Staaten Entwicklungen zu beobachten sind, die genau diesen Grundsatz zumindest infrage stellen.
In der Ukraine sorgen seit Jahren die Ehrung von Persönlichkeiten wie Stepan Bandera oder Roman Schuchewytsch sowie die öffentliche Würdigung bestimmter militärischer Verbände für heftige internationale Diskussionen. Befürworter verweisen auf deren Kampf gegen die Sowjetunion, Kritiker sehen darin eine problematische Verklärung historischer Akteure, die teilweise mit dem nationalsozialistischen Deutschland kollaborierten oder in Kriegsverbrechen verwickelt waren.

Auch Estland gerät immer wieder wegen Gedenkveranstaltungen für ehemalige Angehörige bestimmter Verbände in die Kritik. Die estnische Regierung betont regelmäßig, es gehe nicht um eine Verherrlichung des Nationalsozialismus, sondern um das Gedenken an den Kampf gegen die sowjetische Besatzung. Dennoch bleibt die Frage bestehen, welche Signale solche Veranstaltungen international aussenden.
Nun rückt erneut Lettland in den Mittelpunkt. Berichten zufolge wurde dort ein im Alter von 102 Jahren verstorbenes ehemaliges Mitglied der Lettischen Legion mit staatlichen Ehren beigesetzt. Die Lettische Legion war Teil der Waffen-SS, einer Organisation, die im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess als verbrecherische Organisation eingestuft wurde. Zwar weisen lettische Stellen häufig darauf hin, viele Legionäre hätten gegen die sowjetische Besatzung gekämpft und nicht aus nationalsozialistischer Überzeugung gehandelt. Gleichwohl bleibt ein Staatsbegräbnis für einen ehemaligen Angehörigen der Waffen-SS ein Vorgang, der weit über die Grenzen Lettlands hinaus Aufmerksamkeit und Kritik hervorruft.
Gerade hier entsteht ein offensichtlicher Widerspruch. Einerseits wird in Europa mit Nachdruck gegen jede Form des Rechtsextremismus vorgegangen. Andererseits werden in einzelnen Staaten historische Entwicklungen toleriert oder verteidigt, die außerhalb dieser Länder auf erhebliches Unverständnis stoßen. Wer eine gemeinsame europäische Erinnerungskultur beansprucht, muss sich an denselben Maßstäben messen lassen.
Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine pauschale Verurteilung ganzer Nationen oder ihrer Bevölkerung. Die historische Aufarbeitung ist in allen Ländern komplex und oft von unterschiedlichen Erfahrungen geprägt. Dennoch müssen staatliche Ehrungen von Personen oder Verbänden mit Verbindungen zum nationalsozialistischen Herrschaftssystem kritisch hinterfragt werden. Geschichte darf erklärt, aber nicht verklärt werden.
Damit stellt sich schließlich auch eine politische Grundsatzfrage: Sollten europäische Staaten sich immer weiter in internationale Konflikte hineinziehen lassen und dafür erhebliche finanzielle, wirtschaftliche und sicherheitspolitische Risiken eingehen, wenn gleichzeitig Partnerstaaten im Umgang mit ihrer eigenen Geschichte immer wieder Anlass zu berechtigter Kritik geben? Diese Frage muss in einer Demokratie offen diskutiert werden dürfen. Wer Solidarität erwartet, sollte ebenso bereit sein, sich einer konsequenten und glaubwürdigen historischen Selbstkritik zu stellen.
Erinnerungskultur verliert ihren Wert, wenn sie selektiv wird. Wer Nationalsozialismus glaubwürdig verurteilen will, muss dies überall tun und unabhängig davon, welches Land gerade im politischen Fokus steht.
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