Nach jedem schweren Anschlag hören wir dieselben Sätze. Man werde „mit aller Konsequenz“ handeln. Man werde „die Sicherheitsbehörden stärken“. Man werde „Lehren ziehen“. Und wenige Wochen später scheint all das wieder vergessen zu sein.
Nun wird bekannt: Gegen 148.311 Personen liegt ein nationaler Haftbefehl vor. Darunter befinden sich laut Regierungsangaben auch 94 sogenannte Gefährder, denen politisch motivierte schwere Straftaten zugetraut werden.
Allein diese Zahl wirft unbequeme Fragen auf.
Natürlich bedeutet ein offener Haftbefehl nicht automatisch, dass jeder Betroffene ein Schwerverbrecher ist. Die Gründe reichen von nicht angetretenen Haftstrafen bis hin zu schwersten Delikten.
Doch unabhängig davon stellt sich die Frage, warum der Staat Menschen, gegen die ein richterlicher Haftbefehl besteht, in so großer Zahl nicht festsetzen kann.
Noch schwerer wiegt der Fall der sogenannten Gefährder.

Natürlich bedeutet ein offener Haftbefehl nicht automatisch, dass jeder Betroffene ein Schwerverbrecher ist. Die Gründe reichen von nicht angetretenen Haftstrafen bis hin zu schwersten Delikten. Doch unabhängig davon stellt sich die Frage, warum der Staat Menschen, gegen die ein richterlicher Haftbefehl besteht, in so großer Zahl nicht festsetzen kann.
Noch schwerer wiegt der Fall der sogenannten Gefährder.
Wer von den Sicherheitsbehörden als Gefährder eingestuft wird, gilt als Person, bei der erhebliche Straftaten bis hin zu terroristischen Taten für möglich gehalten werden. Wenn Menschen mit einer solchen Einstufung trotz aller Erkenntnisse weiterhin frei herumlaufen, darf die Bevölkerung erwarten, dass die Politik überzeugend erklärt, warum das so ist und welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden.
Stattdessen erleben viele Bürger seit Jahren ein Muster, das Vertrauen kostet: Nach jedem Anschlag werden Betroffenheit und Entschlossenheit demonstriert. Anschließend folgt die nächste Debatte, die nächste Ankündigung, der nächste Maßnahmenkatalog. Doch das Sicherheitsgefühl vieler Menschen verbessert sich dadurch kaum.
Ein funktionierender Rechtsstaat lebt nicht von Pressekonferenzen, sondern von der konsequenten Durchsetzung seiner eigenen Entscheidungen. Ein Haftbefehl ist kein unverbindlicher Vorschlag. Er ist eine richterliche Anordnung. Wenn Zehntausende davon über lange Zeit nicht vollstreckt werden können, entsteht zwangsläufig der Eindruck, dass Anspruch und Wirklichkeit auseinanderdriften.
Besonders bei Personen, die als Gefährder eingestuft sind, erwarten viele Bürger nachvollziehbar höchste Priorität. Der Schutz der Bevölkerung gehört zu den Kernaufgaben des Staates. Jede politische Debatte über neue Programme, Fördergelder oder symbolische Projekte verliert an Glaubwürdigkeit, wenn gleichzeitig Menschen mit richterlichem Haftbefehl oder besonderem Gefährdungspotenzial nicht konsequent ergriffen werden können.
Vertrauen entsteht nicht durch neue Versprechen. Vertrauen entsteht dadurch, dass bestehende Gesetze wirksam umgesetzt werden.
Denn am Ende stellt sich eine einfache Frage:
Wie oft soll der Bevölkerung noch erklärt werden, man habe „alles getan“, wenn gleichzeitig bekannt wird, dass selbst gegen Personen mit Haftbefehl oder hoher Gefährdungseinstufung nicht immer konsequent vollstreckt werden kann?
Ein Rechtsstaat muss nicht perfekt sein. Aber er muss den erkennbaren Willen zeigen, seine eigenen Entscheidungen durchzusetzen. Andernfalls wächst bei vielen Bürgern der Eindruck, dass nicht fehlende Gesetze das Problem sind, sondern ihre Umsetzung.











