Doppelte Maßstäbe im Schattenkrieg: Wann wird aus einer Geheimdienstoperation Staatsterrorismus?

Wenn irgendwo auf der Welt eine Autobombe explodiert, ein General unter mysteriösen Umständen stirbt oder ein Wissenschaftler auf offener Straße erschossen wird, ist die Empörung oft groß. Zumindest dann, wenn der mutmaßliche Täter auf der politischen Gegnerliste des Westens steht.

Geschieht Vergleichbares jedoch im Zusammenhang mit westlichen Verbündeten, verändert sich plötzlich die Sprache. Dann ist von „gezielten Operationen“, „Präzisionsschlägen“ oder „Sicherheitsinteressen“ die Rede. Dieselbe Handlung erhält eine andere Bezeichnung, obwohl das Ergebnis identisch bleibt: Ein Mensch wird ohne Gerichtsverfahren getötet.

Genau deshalb müssen Fragen erlaubt sein.

Im Iran häufen sich seit Monaten Berichte über den Tod hochrangiger Militärs unter ungewöhnlichen Umständen. Verkehrsunfälle, Gasexplosionen oder plötzliche medizinische Notfälle mögen einzeln betrachtet glaubwürdig erscheinen. In ihrer Gesamtheit werfen sie jedoch Fragen auf. Mehr zunächst nicht, aber eben auch nicht weniger.

Wer sich mit der Geschichte des Nahen Ostens beschäftigt, weiß, dass der Schattenkrieg zwischen Israel und Iran seit Jahrzehnten Realität ist. Sabotageaktionen, Cyberangriffe und verdeckte Operationen gehören zu diesem Konflikt. Über zahlreiche Einsätze wurde erst Jahre später berichtet oder sie wurden indirekt bestätigt. Andere bleiben bis heute im Dunkeln.

Gerade deshalb wäre es falsch, jede ungewöhnliche Entwicklung vorschnell als Zufall abzutun. Kritische Nachfragen sind kein Zeichen von Extremismus, sondern Ausdruck journalistischer Sorgfalt.

Ebenso notwendig ist eine grundsätzliche Debatte über die Methoden moderner Staaten. Wenn Regierungen gezielt Menschen im Ausland töten lassen, ohne Anklage, ohne Gerichtsverfahren und ohne öffentliche Kontrolle, stellt sich zwangsläufig die Frage nach den Grenzen des Rechtsstaats. Ob man solche Methoden als verdeckte Kriegsführung, als außergerichtliche Tötung oder als Staatsterrorismus bezeichnet, darüber wird seit Jahren gestritten. Fest steht jedoch: Rechtsstaatliche Prinzipien geraten dabei unter erheblichen Druck.

Besonders problematisch wird es, wenn für identische Handlungen unterschiedliche moralische Maßstäbe gelten. Wird ein Gegner für verdeckte Gewalt international geächtet, während vergleichbare Methoden eines Verbündeten als notwendige Sicherheitspolitik dargestellt werden, verliert die Debatte an Glaubwürdigkeit. Rechtsstaatlichkeit darf keine Frage der Flagge sein.

Wer internationale Regeln ernst nimmt, sollte sie für alle gleichermaßen anwenden. Kein Staat sollte einen Freibrief erhalten, weil er politisch auf der „richtigen“ Seite steht. Wo immer gezielte Tötungen stattfinden, müssen sie kritisch hinterfragt werden. Nicht aus Sympathie für die Opfer oder ihre Regierungen, sondern aus Respekt vor dem Völkerrecht und dem Grundsatz, dass Macht nicht über Recht stehen darf.

Demokratien unterscheiden sich nicht dadurch von autoritären Systemen, dass sie niemals Fehler machen. Sie unterscheiden sich dadurch, dass sie sich Kritik stellen und sich an denselben Maßstäben messen lassen, die sie von anderen einfordern.

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