Die gefährliche Trommelarmee von Berlin

Berlin ist sicher. Endlich.

Nach Jahren von Clan-Kriminalität, Messergewalt, Drogenhandel, Wohnungseinbrüchen und explodierenden Fallzahlen hat die Hauptstadt nun den wahren Feind identifiziert:

Trommler.

Genauer gesagt: deutsche Trommler.

Denn wie die Berliner Behörden offenbar festgestellt haben, besitzt das gleichförmige Trommeln deutscher Demonstranten einen bedrohlichen militärischen Charakter.

Eine Erkenntnis, die Militärhistoriker weltweit erschüttert hat.

Jahrhundertelang glaubte man, militärische Verbände würden durch Waffen, Uniformen, Kommandostrukturen und Ausbildung gekennzeichnet. Doch nun weiß man es besser:

Eine Trommel genügt.

Wobei man fair bleiben muss.

Nicht jede Trommel.

Wenn beim Fußball zehntausende Fans minutenlang im Gleichklang auf Trommeln schlagen, entsteht selbstverständlich kein militärischer Charakter.

Wenn beim Eishockey die Fankurve trommelt, ebenfalls nicht.

Wenn auf Demonstrationen verschiedenster Gruppen getrommelt wird, auch nicht.

Nur wenn die falschen Demonstranten trommeln, verwandelt sich dieselbe Trommel plötzlich in schweres Kriegsgerät.

Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass hier nicht die Trommel bewertet wird, sondern der Trommler.

Doch ein solcher Gedanke wäre natürlich völlig absurd.

Schließlich leben wir in einem Rechtsstaat.

Dort gilt bekanntlich der alte Grundsatz:

Nulla poena sine lege.

Keine Strafe ohne Gesetz.

„Operation Trommelschlag: Berlin rettet die Demokratie“

Die spannende Frage lautet daher:

Wo genau steht eigentlich geschrieben, dass gleichförmiges Trommeln deutscher Demonstranten verboten ist?

Im Grundgesetz?

Im Versammlungsgesetz?

Im Berliner Landesrecht?

Im Trommelabwehrgesetz?

Im Bundesamt-für-gefährliche-Rhythmusinstrumente-Gesetz?

Die Antwort bleibt bislang geheimnisvoll.

Vielleicht existiert irgendwo im Keller des Berliner Polizeipräsidiums eine bislang unbekannte Dienstvorschrift:

„§ 1: Trommeln ist erlaubt.
§ 2: Außer wenn wir finden, dass es irgendwie militärisch klingt.
§ 3: Was militärisch klingt, entscheiden wir spontan.“

Das hätte immerhin den Vorteil einer bemerkenswerten Flexibilität.

Heute ist es die Trommel.

Morgen vielleicht das gleichförmige Klatschen.

Übermorgen synchrones Husten.

Man weiß es nicht.

Der Berliner Rechtsstaat entwickelt sich schließlich weiter.

Besonders faszinierend ist die Logik hinter der Sache.

Wenn gleichförmiges Trommeln tatsächlich militärischen Charakter besitzt, müssten konsequenterweise sämtliche Fußballstadien Deutschlands sofort entmilitarisiert werden.

Die Ultras wären aufzulösen.

Fanmärsche zu verbieten.

Samba-Bands unter Beobachtung zu stellen.

Und Karnevalsumzüge müssten vermutlich durch UN-Blauhelme begleitet werden.

Denn Gleichklang ist Gleichklang.

Oder eben nicht.

Je nachdem, wer gerade trommelt.

Am Ende bleibt ein beruhigender Gedanke:

Die Berliner Polizei schützt uns unermüdlich vor den großen Gefahren unserer Zeit.

Vor allem vor bewaffneten Rhythmusgruppen.

Und während andernorts Verbrecher gejagt werden, verteidigt man in Berlin tapfer die Republik gegen den drohenden Staatsstreich der Schlagzeugabteilung.

Man kann nur hoffen, dass die Behörden künftig auch gegen verdächtiges Pfeifen, bedrohliches Mitsingen und verfassungsfeindliches Taktgefühl konsequent vorgehen.

Sicherheit geht schließlich vor.

Besonders dann, wenn sie im Viervierteltakt daherkommt.

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