Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin könnte sich als bemerkenswertes Signal erweisen: Eine rumänische Familie, die nach einem zehntägigen Aufenthalt in Rumänien nach Berlin zurückkehrte, konnte im Eilverfahren keine erneute Unterbringung in einer staatlich finanzierten Notunterkunft durchsetzen. Entscheidend war die Feststellung, dass es an der erforderlichen „Unfreiwilligkeit“ der Obdachlosigkeit fehle. Die Familie hätte ihre Situation nach Auffassung des Gerichts vermeiden können.
Das ist keine soziale Kälte. Es ist eine überfällige Erinnerung daran, wofür ein Sozialstaat eigentlich geschaffen wurde.
Wer wirklich in Not ist, muss Hilfe bekommen
Deutschland verfügt über eines der umfangreichsten sozialen Sicherungssysteme Europas. Menschen, die unverschuldet obdachlos werden, krank sind, ihren Arbeitsplatz verlieren oder aus anderen Gründen vorübergehend nicht für sich selbst sorgen können, sollen aufgefangen werden.
Genau deshalb muss der Staat aber unterscheiden zwischen echter Bedürftigkeit und vermeidbarer beziehungsweise selbst herbeigeführter Hilfsbedürftigkeit.
Im Berliner Fall hatte die vierköpfige Familie bereits eine Notunterkunft. Dann reiste sie für zehn Tage nach Rumänien, obwohl sie zuvor darauf hingewiesen worden sein soll, dass ihr Unterkunftsplatz bei längerer Abwesenheit nicht garantiert werden könne. Nach ihrer Rückkehr verlangte sie erneut eine Unterbringung und versuchte diese anschließend gerichtlich durchzusetzen.
Das Gericht zog eine Grenze.
Und genau solche Grenzen braucht ein funktionierender Sozialstaat.
Mehrere Tausend Euro im Monat für eine Notunterkunft
Besonders bemerkenswert sind die Kosten. Je nach Medienbericht werden für die Unterkunft etwa 5.000 bis 5.400 Euro monatlich genannt; hinzu kamen weitere Sozialleistungen. Andere Berichte sprechen insgesamt von mehr als 6.000 Euro öffentlicher Leistungen beziehungsweise Kosten im Monat. Die Angaben unterscheiden sich also je nachdem, was jeweils eingerechnet wird.
Bei solchen Summen darf der Staat nicht einfach die Rechnung bezahlen und ansonsten wegsehen.
Jeder Euro, der durch missbräuchliche oder vermeidbare Inanspruchnahme gebunden wird, fehlt möglicherweise dort, wo Menschen tatsächlich keine Alternative haben: bei Obdachlosen ohne familiäres Netz, bei Alleinerziehenden, Pflegebedürftigen oder Menschen, die nach einem persönlichen Schicksalsschlag tatsächlich vor dem Nichts stehen.
Sozialpolitik ohne Kontrolle ist keine besondere Form der Menschlichkeit. Sie ist schlechte Verwaltung.
Bulgarien und Rumänien: Probleme müssen benannt werden dürfen
Der Fall berührt außerdem eine seit Jahren geführte Debatte über die Zuwanderung bestimmter EU-Bürger in deutsche Sozialsysteme. Dabei muss man sauber formulieren: Aus der rumänischen oder bulgarischen Staatsangehörigkeit eines Menschen lässt sich selbstverständlich kein Sozialmissbrauch ableiten. Millionen Rumänen und Bulgaren arbeiten völlig regulär innerhalb der EU.
Ebenso unsinnig wäre es allerdings, aus Angst vor einer unangenehmen Debatte dokumentierte Missbrauchsfälle oder problematische Strukturen nicht mehr beim Namen zu nennen.
Gerade Kommunen müssen konsequent überprüfen dürfen, ob Freizügigkeitsrecht, tatsächlicher gewöhnlicher Aufenthalt, Erwerbstätigkeit und Voraussetzungen für Sozialleistungen wirklich vorliegen. Wo Leistungen durch falsche Angaben, Scheinbeschäftigung oder andere Manipulationen erschlichen werden, muss konsequent eingeschritten werden.
Nicht die Nationalität ist das Problem. Missbrauch ist das Problem.
Und gerade diese Unterscheidung macht eine konsequente Politik glaubwürdig.
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Wer eine Alternative hat, darf den Staat nicht automatisch zur Kasse bitten
Neuköllns Sozialstadtrat Hannes Rehfeldt (CDU) bringt den entscheidenden Gedanken auf den Punkt: Eine Notunterbringung dient der Abwehr einer konkreten Gefahr. Wenn diese Gefahr selbst verursacht wurde und von den Betroffenen selbst beseitigt werden kann, muss nicht zwangsläufig der Staat einspringen.
Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Erstaunlich ist eher, dass eine solche Selbstverständlichkeit inzwischen als politischer Paukenschlag erscheint. Offenbar haben wir uns daran gewöhnt, dass beim deutschen Sozialstaat zunächst gefragt wird, welche Leistung noch irgendwie gewährt werden kann, und erst danach, ob der Steuerzahler sie überhaupt gewähren muss.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat diese Reihenfolge zumindest in diesem Eilverfahren wieder zurechtgerückt.
Sozialstaat braucht Solidarität in beide Richtungen
Solidarität kann keine Einbahnstraße sein.
Wer Hilfe benötigt, soll sie bekommen. Wer arbeiten kann, soll grundsätzlich versuchen, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Wer staatliche Leistungen beantragt, muss seine tatsächlichen Verhältnisse offenlegen. Und wer seine Hilfsbedürftigkeit vermeiden oder selbst beseitigen kann, kann nicht automatisch verlangen, dass die Allgemeinheit sämtliche Kosten übernimmt.
Diese Regeln müssen für Deutsche genauso gelten wie für Rumänen, Bulgaren, Polen, Syrer oder jede andere Nationalität.
Gerade dadurch wird das System gerecht.
Der Berliner Beschluss verdient deshalb Unterstützung. Nicht weil eine rumänische Familie verloren hat, sondern weil ein grundlegendes Prinzip bestätigt wurde:
Der Sozialstaat ist ein Sicherheitsnetz für Menschen in tatsächlicher Not. Er ist kein dauerhaftes Geschäftsmodell und schon gar kein Selbstbedienungsladen.
Wer dieses Prinzip durchsetzt, bekämpft nicht den Sozialstaat.
Er schützt ihn vor denen, die seine Großzügigkeit ausnutzen wollen, und bewahrt seine Mittel für diejenigen, die sie wirklich brauchen.
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