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Wahlrecht

DIE SPD im historischen Kontext
5 Minuten gelesen

Es gehört zu den bemerkenswertesten Erscheinungen der deutschen Politik: Wenn Wähler über Jahre hinweg anders abstimmen, als es den etablierten Parteien lieb ist, könnte man natürlich die eigene Politik überprüfen. Man könnte fragen, warum Millionen Menschen ihre frühere politische Heimat verlassen haben. Man könnte über Migration, Energiepreise, Wirtschaft, innere Sicherheit oder das Vertrauen in staatliche Institutionen reden.

Oder man diskutiert über ein neues Wahlrecht.

Die Idee einer zusätzlichen „Proteststimme“ beziehungsweise qualifizierten Stimmenthaltung wird tatsächlich seit einiger Zeit vertreten. Der Gedanke dahinter: Menschen, die mit keiner Partei zufrieden sind, sollen ihren Protest ausdrücklich auf dem Stimmzettel dokumentieren können, ohne eine Partei wählen zu müssen. Die Organisation Mehr Demokratie argumentiert sogar, eine solche Proteststimme könne möglicherweise Menschen auffangen, die ansonsten aus Protest eine populistische Partei wählen würden.

Das Problem beginnt dort, wo aus dieser Überlegung eine ziemlich bequeme Interpretation des Wählerwillens wird.

Denn wer sein Kreuz bei einer Partei setzt, hat zunächst einmal genau das getan: Er hat diese Partei gewählt.

Nicht „eigentlich niemanden“. Nicht versehentlich protestiert. Nicht das Kästchen für „Enthaltung“ vermisst. Sondern eine Wahlentscheidung getroffen.

Interessanterweise warnt sogar das Reformpapier von Mehr Demokratie ausdrücklich vor der Vorstellung, AfD-Wähler würden ihre Partei lediglich aus Protest wählen. Dort wird vielmehr festgehalten, man müsse grundsätzlich davon ausgehen, dass diese Wähler die AfD tatsächlich politisch wirksam sehen wollen; lediglich bei einem Teil spiele Protest eine Rolle.

Damit wird die Absurdität der Debatte deutlich.

Wenn eine Partei Millionen Stimmen erhält, besteht die demokratische Antwort nicht darin, darüber zu philosophieren, ob ein Teil dieser Menschen vielleicht lieber ein anderes Kästchen angekreuzt hätte, wenn man es ihnen nur angeboten hätte. Die demokratische Antwort besteht darin, das Wahlergebnis zur Kenntnis zu nehmen und politisch darauf zu reagieren.

Der Stimmzettel als politische Therapie?

Eine ausdrücklich ausgewiesene Proteststimme kann man durchaus sachlich diskutieren. Andere Demokratien kennen verschiedene Formen von „None of the above“, Präferenzwahlen oder Ersatzstimmen. Auch Mehr Demokratie schlägt neben der Proteststimme weitere Änderungen vor, etwa eine Ersatzstimme und Veränderungen bei der Fünf-Prozent-Hürde.

Doch sobald solche Reformen mit dem politischen Ziel verbunden werden, den Erfolg einer bestimmten Partei einzudämmen, wird es heikel.

Wahlrecht sollte nämlich möglichst unabhängig davon gestaltet werden, wem das jeweils erwartete Ergebnis nutzt. Heute geht es um die AfD. Morgen könnte eine andere Partei profitieren oder verlieren. Wer Wahlregeln nach aktuellen parteipolitischen Kräfteverhältnissen diskutiert, beschädigt leicht genau das Vertrauen, das er angeblich wiederherstellen möchte.

Besonders bemerkenswert ist dabei die Vorstellung, ein beträchtlicher Teil der Wähler habe gewissermaßen nur aus Verlegenheit AfD gewählt.

Das hat etwas ungeheuer Bequemes.

Dann muss man nämlich nicht fragen, warum die eigene Partei Wähler verloren hat. Man muss keine politischen Fehler eingestehen. Man muss keine Position korrigieren. Man erklärt einfach einen Teil der Stimmen der Konkurrenz zum Ausdruck allgemeiner Unzufriedenheit.

Das ist politisch ungefähr so hilfreich wie ein Fußballtrainer, der nach einer 0:5-Niederlage erklärt, die gegnerischen Tore seien vermutlich nur aus Protest gegen das Unentschieden gefallen.

Ein historischer Seitenblick auf die SPD

Auch der historische Rückgriff auf die frühe Sozialdemokratie verdient Präzision, gerade weil die tatsächlichen Ereignisse drastisch genug waren.

Während der Revolution 1918/19 setzte die von Friedrich Ebert geführte Regierung zur Niederschlagung revolutionärer Aufstände militärische Kräfte und Freikorps ein. Der sozialdemokratische Volksbeauftragte Gustav Noske übernahm dabei eine zentrale Rolle. Nach der Niederschlagung des Januaraufstands wurden Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht am 15. Januar 1919 von Angehörigen eines Freikorps ermordet.

Die Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt zugleich die damalige gegenseitige Schuldzuweisung: Die KPD machte die Mehrheits-SPD politisch verantwortlich, während diese der revolutionären Linken vorwarf, den Militäreinsatz provoziert zu haben.

Man sollte daraus keine plumpe Gleichsetzung mit der Gegenwart basteln. Das wäre historisch falsch.

Aber eine Lehre daraus darf man durchaus ziehen: Eine Demokratie lebt davon, politische Gegensätze politisch auszutragen. Sie wird nicht stärker, wenn der Eindruck entsteht, institutionelle Regeln würden verändert, weil die Bürger unerwünschte Entscheidungen treffen.

Vielleicht liegt das Problem gar nicht auf dem Stimmzettel

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht:

Brauchen die Deutschen ein zusätzliches Kästchen?

Die interessantere Frage lautet:

Warum setzen so viele Menschen ihr vorhandenes Kreuz dort, wo sie es setzen?

Genau dieser Frage kann keine Wahlrechtsreform ausweichen.

Wer Stimmen verliert, kann selbstverständlich über Wahlrecht philosophieren. Er kann neue Kästchen drucken, Proteststimmen zählen, Präferenzsysteme entwerfen und Stimmzettel irgendwann zu kleinen Multiple-Choice-Prüfungen ausbauen.

Nur eines kann kein Wahlrecht leisten:

Es kann einer Partei nicht das politische Vertrauen zurückgeben, das Wähler ihr entzogen haben.

Und vielleicht liegt genau darin die eigentliche Zumutung dieser Debatte. Nicht die Wähler haben Schwierigkeiten, das richtige Feld auf dem Stimmzettel zu finden.

Möglicherweise haben manche Parteien Schwierigkeiten, das Kreuz zu akzeptieren, das dort tatsächlich gemacht wurde.

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Demokratie und ihre Angst
7 Minuten gelesen

Sachsen-Anhalt und die gefährliche Frage, wie viel ein Wahlergebnis noch wert ist

Deutschland bezeichnet sich gern als „wehrhafte Demokratie“. Das ist grundsätzlich richtig. Eine Demokratie muss sich gegen diejenigen verteidigen können, die ihre Freiheit benutzen wollen, um die freiheitliche Ordnung anschließend abzuschaffen.

Doch vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt stellt sich eine andere, mindestens ebenso unangenehme Frage:

Wer schützt eigentlich die Demokratie vor denen, die ein demokratisches Wahlergebnis nur dann akzeptieren wollen, wenn ihnen der Sieger gefällt?

Die zugespitzte Behauptung, die „Antifa wolle gewaltsam putschen“, ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht belegt. Es gibt keinen belastbaren Nachweis für einen organisierten Plan, nach einem möglichen AfD-Wahlsieg die Regierung zu stürzen oder die Staatsgewalt zu übernehmen.

Das sollte man klar sagen.

Aber ebenso klar muss man über das sprechen, was tatsächlich dokumentiert ist.

Wenn plötzlich von „gewaltförmigem“ Widerstand gesprochen wird

Im politischen Umfeld der bevorstehenden Wahl werden große Protestaktionen gegen die AfD vorbereitet. Das gehört zunächst zur Demokratie. Demonstrationen gegen eine Partei sind genauso legitim wie Demonstrationen für sie.

Problematisch wird es an einem anderen Punkt.

In einem Beitrag der taz wurde angesichts einer möglichen AfD-Regierungsübernahme darüber gesprochen, sich mit unterschiedlichen Widerstandsformen auseinanderzusetzen, „notfalls auch gewaltförmiger Natur“.

Dieser Satz verdient Aufmerksamkeit.

Denn hier geht es nicht um eine bereits errichtete Diktatur. Es geht um die Möglichkeit, dass eine zugelassene Partei bei einer freien, geheimen und gleichen Wahl so viele Stimmen erhält, dass sie anschließend politischen Einfluss oder sogar Regierungsverantwortung übernehmen könnte.

Man kann die AfD ablehnen.

Man kann vor ihr warnen.

Man kann gegen sie demonstrieren.

Man kann ihre Politik für gefährlich halten.

Aber eines kann eine Demokratie nicht zulassen: dass Gewalt als mögliche Antwort auf ein unerwünschtes Wahlergebnis gesellschaftsfähig wird.

Ein Wahlschein ist kein Wunschzettel

Demokratie besitzt eine manchmal ausgesprochen lästige Eigenschaft: Andere Menschen dürfen anders wählen.

Das klingt banal. Offenbar muss man es inzwischen trotzdem wieder erklären.

Der demokratische Wert einer Wahl zeigt sich nämlich nicht daran, wie begeistert die Verlierer vom Ergebnis sind. Er zeigt sich daran, ob sie ihre Niederlage akzeptieren.

Wer Demokratie nur dann verteidigt, wenn das Ergebnis seinen eigenen politischen Vorstellungen entspricht, verteidigt keine Demokratie.

Er verteidigt politische Macht.

Das gilt für rechts genauso wie für links.

Ein Wahlergebnis darf kritisiert werden. Eine Regierung darf bekämpft werden. Gegen Gesetze kann geklagt werden. Regierungen können durch Misstrauensvoten, parlamentarische Mehrheiten oder die nächste Wahl wieder aus dem Amt gebracht werden.

Genau dafür gibt es demokratische Institutionen.

Was es nicht geben darf, ist ein politisches Sonderrecht nach dem Motto:

Wenn die Falschen gewinnen, gelten plötzlich andere Regeln.

Das Widerstandsrecht ist kein Freibrief gegen Wahlergebnisse

Besonders gefährlich wird es, wenn in solchen Debatten Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes bemüht wird.

Dort heißt es:

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Das ist eine der äußersten Sicherungen unserer Verfassungsordnung.

Aber dieses Widerstandsrecht bedeutet gerade nicht, dass Bürger Gewalt anwenden dürfen, weil ihnen das Ergebnis einer Landtagswahl nicht gefällt.

Es setzt den Versuch voraus, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, und zusätzlich, dass andere Abhilfe nicht möglich ist.

Ein Wahlsieg ist kein Staatsstreich.

Eine Regierungsbildung ist keine Abschaffung des Grundgesetzes.

Und eine Partei wird auch nicht dadurch zur illegalen Staatsgewalt, dass ihre politischen Gegner sie für gefährlich halten.

Solange eine Partei zugelassen ist, an Wahlen teilnimmt und ihre Mandate und Regierungsämter auf dem vorgesehenen verfassungsmäßigen Weg erhält, gelten die demokratischen Regeln.

Alles andere wäre eine bemerkenswerte Umkehrung des Demokratiebegriffs

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Auch die Diskussion um die Polizei wirft Fragen auf

Parallel dazu wurde diskutiert, wie sich Polizei und andere staatliche Institutionen im Falle einer AfD-geführten Regierung verhalten müssten.

Natürlich müssen Beamte keine rechtswidrigen Befehle ausführen. Ihre Bindung gilt nicht einer Partei, sondern Recht und Gesetz.

Das ist elementar.

Doch gerade deshalb muss man zwischen zwei Dingen unterscheiden:

Eine Regierung, deren Politik man ablehnt, ist nicht automatisch eine verfassungswidrige Regierung.

Sollten staatliche Stellen irgendwann anfangen, demokratisch gewählte Regierungen bereits aufgrund ihrer politischen Zusammensetzung als grundsätzlich illegitim zu behandeln, hätten wir ein erhebliches demokratisches Problem.

Der Beamtenapparat darf keine Parallelwahl veranstalten.

Die Bürger wählen das Parlament. Daraus entstehen nach den Regeln der jeweiligen Landesverfassung parlamentarische Mehrheiten und Regierungen.

Nicht Journalisten entscheiden darüber.

Nicht Demonstranten.

Nicht Gewerkschaften.

Nicht NGOs.

Nicht die Polizei.

Und selbstverständlich auch nicht irgendwelche vermummten Gruppen auf der Straße.

Die gefährliche Verschiebung des Demokratiebegriffs

Genau hier liegt ein grundsätzliches Problem der gegenwärtigen politischen Kultur.

Seit Jahren wird immer häufiger nicht mehr nur über konkrete politische Entscheidungen gestritten. Stattdessen wird dem politischen Gegner seine demokratische Legitimität abgesprochen.

Das ist bequem.

Wer den anderen zum Feind der Demokratie erklärt, muss sich mit dessen Argumenten schließlich kaum noch beschäftigen.

Doch dieses Verfahren hat einen Preis.

Wenn Millionen Bürger erleben, dass ihnen zunächst gesagt wird:

„Geht wählen!“

und anschließend:

„Aber wenn ihr falsch wählt, müssen wir überlegen, wie wir das Ergebnis verhindern“,

dann entsteht zwangsläufig Misstrauen gegenüber dem gesamten demokratischen System.

Eine Demokratie kann auf Dauer nicht gleichzeitig behaupten, jede Stimme sei gleich viel wert, und anschließend suggerieren, bestimmte Wahlergebnisse seien politisch eigentlich nicht hinnehmbar.

Wehrhafte Demokratie darf nicht zur dehnbaren Formel werden

Deutschland braucht eine wehrhafte Demokratie.

Aber „wehrhaft“ darf nicht bedeuten:

wehrhaft gegen den Wähler.

Die Instrumente des Rechtsstaates sind vorhanden. Parteien können unter den hohen Voraussetzungen des Grundgesetzes verboten werden. Verfassungsfeindliche Handlungen können strafrechtlich verfolgt werden. Gerichte können Regierungsentscheidungen aufheben. Parlamente können Regierungen kontrollieren.

Das alles unterscheidet einen Rechtsstaat vom politischen Straßenkampf.

Wer glaubt, eine Partei sei tatsächlich verfassungswidrig, muss dafür die vorgesehenen rechtsstaatlichen Verfahren nutzen.

Man kann nicht jahrelang von Rechtsstaatlichkeit sprechen und anschließend beim unerwünschten Wahlausgang feststellen, dass Pflastersteine vielleicht doch das schnellere Verfassungsgericht sind.

Sachsen-Anhalt könnte zum demokratischen Stresstest werden

Deshalb sollte man die Lage weder verharmlosen noch hysterisch aufblasen.

Ein konkret vorbereiteter „Antifa-Putsch“ ist bislang nicht belegt.

Die Diskussion über möglicherweise „gewaltförmigen“ Widerstand gegen eine denkbare AfD-Regierung ist dagegen real und sollte nicht einfach als bedeutungsloses Gerede abgetan werden.

Gerade Menschen, die sich selbst als Verteidiger der Demokratie verstehen, müssten hier besonders deutlich sein:

Keine Gewalt gegen ein demokratisches Wahlergebnis.

Wer eine Regierung verhindern möchte, muss Wähler überzeugen.

Wer eine Regierung ablösen möchte, muss Mehrheiten gewinnen.

Wer Rechtsverstöße vermutet, muss Gerichte anrufen.

So mühsam funktioniert Demokratie nun einmal. Sie wurde bedauerlicherweise nicht dafür erfunden, dass immer diejenigen gewinnen, die sich selbst für die Guten halten.

Demokratie beweist sich nach der Wahl

Der eigentliche Test für die demokratische Kultur Sachsen-Anhalts beginnt deshalb möglicherweise nicht am Morgen der Wahl.

Er beginnt am Abend.

Wenn das Ergebnis feststeht.

Sollte die AfD verlieren, müssen ihre Anhänger das akzeptieren.

Sollte sie gewinnen, müssen ihre Gegner das ebenfalls akzeptieren.

Danach gelten Verfassung, Parlament und Rechtsstaat.

Wer friedlich demonstrieren möchte, soll demonstrieren.

Wer politische Opposition organisieren möchte, soll Opposition organisieren.

Wer die nächste Wahl gewinnen möchte, soll bessere Argumente und bessere Politik anbieten.

Aber wer meint, ein unerwünschtes Wahlergebnis könne ein Anlass für politische Gewalt sein, verteidigt damit nicht die Demokratie.

Er stellt eines ihrer fundamentalsten Prinzipien infrage: dass am Ende nicht die Straße entscheidet, wer regiert, sondern der Wähler.

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