Es scheint, als hätte unsere Zeit eine bemerkenswerte Erfindung hervorgebracht: die persönliche Universal-Ausrede.
Früher musste man sich für schreckliche Taten wenigstens verantworten. Heute beginnt vielerorts zuerst die Suche nach der passenden Erklärung. War der Täter psychisch krank? Traumatisiert? Nicht vernehmungsfähig? Stand er unter außergewöhnlichem Stress? Hatte er eine schwierige Kindheit? Irgendetwas wird sich schon finden.
Niemand bestreitet, dass es echte psychische Erkrankungen gibt. Niemand bestreitet, dass Menschen schuldunfähig sein können. Dafür gibt es medizinische Gutachten und rechtsstaatliche Verfahren. Problematisch wird es aber dann, wenn in der öffentlichen Wahrnehmung immer häufiger der Eindruck entsteht, die Erklärung stehe bereits fest, bevor überhaupt die Verantwortung geklärt ist.
Der konkrete Fall ist erschütternd: Ein dreijähriges Kind wurde in einem britischen Zoo mutmaßlich von einem fremden Mann in ein Krokodilgehege geworfen und schwer verletzt. Der Verdächtige wurde wegen des Verdachts des versuchten Mordes festgenommen, später aber gegen Kaution wieder freigelassen, weil die Polizei ihn zunächst als nicht vernehmungsfähig einstufte. Medien berichten, dass er geistig beeinträchtigt sein könnte; die Ermittlungen dauern an. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass er strafrechtlich dauerhaft ohne Folgen bleibt. Je nach Ergebnis psychiatrischer Begutachtungen können in Großbritannien wie auch in Deutschland Sicherungsmaßnahmen oder eine Unterbringung in Betracht kommen.
Gerade bei besonders grausamen Taten fragen sich viele Bürger: Geht es eigentlich noch zuerst um das Opfer oder bereits um die Biografie des Täters?
Wer ein dreijähriges Kind in ein Krokodilgehege wirft, hat ein unfassbares Leid verursacht. Das Kind kämpft nach mehreren Operationen um seine Zukunft. Die Familie wird dieses Erlebnis niemals vergessen. Und trotzdem drehen sich viele Schlagzeilen erstaunlich schnell um den Gesundheitszustand des mutmaßlichen Täters.
Der Rechtsstaat muss selbstverständlich prüfen, ob jemand schuldfähig ist. Aber genauso muss er dafür sorgen, dass gefährliche Personen dauerhaft aus dem Verkehr gezogen werden, wenn sie eine erhebliche Gefahr für andere darstellen. Für Opfer macht es am Ende keinen Unterschied, ob eine Tat aus Bosheit oder wegen einer schweren psychischen Störung geschieht. Der Schaden bleibt derselbe.
Das eigentliche Problem ist deshalb das schwindende Vertrauen vieler Menschen in die Konsequenz des Rechtsstaates. Wenn immer häufiger der Eindruck entsteht, für jede noch so schreckliche Tat lasse sich irgendeine Ausnahme, irgendeine Erklärung oder irgendein Gutachten finden, wächst zwangsläufig der Zweifel daran, ob Gerechtigkeit tatsächlich noch im Mittelpunkt steht.
Ein funktionierender Rechtsstaat braucht Mitgefühl für Kranke. Er braucht aber mindestens genauso viel Entschlossenheit beim Schutz der Bevölkerung. Wer dauerhaft eine Gefahr für andere darstellt, darf nicht einfach zum Alltag zurückkehren. Das erwarten die Bürger. Und genau davon lebt letztlich das Vertrauen in Recht und Justiz.











