Eine Frau ist tot. Dutzende Menschen wurden verletzt. Und wieder stellt sich dieselbe Frage: Warum konnte es überhaupt so weit kommen?
Sollten sich die bisherigen Erkenntnisse bestätigen, dann war der mutmaßliche Täter den Sicherheitsbehörden längst bekannt. Er soll versucht haben, sich dem sogenannten Islamischen Staat anzuschließen, stand deshalb vor Gericht und erhielt am Ende eine Bewährungsstrafe. Ausgerechnet ein Mann, bei dem Ermittler zuvor eine erhebliche Gefahr gesehen haben sollen.
Natürlich gilt die Unschuldsvermutung. Über Schuld entscheidet allein ein Gericht. Doch unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens offenbart der Fall erneut ein strukturelles Problem: Ein Staat, der immer neue Chancen verteilt, verliert irgendwann seine abschreckende Wirkung.
Früher galt der Grundsatz: „Die Strafe folgt auf dem Fuß.“ Wer gegen das Gesetz verstieß, musste schnell und spürbar mit den Konsequenzen leben. Genau dieses Prinzip sorgte dafür, dass der Rechtsstaat ernst genommen wurde.
Heute scheint vielfach das Gegenteil zu gelten. Bewährung auf Bewährung, endlose Verfahren, milde Urteile und immer neue zweite Chancen. Der Täter wird zum Projekt der Resozialisierung, während die Opfer oft nur noch eine Randnotiz sind.
Wer bewusst extremistische Ideologien unterstützt oder schwere Straftaten vorbereitet, darf nicht mit einem Vertrauensvorschuss rechnen. Der Staat hat zuerst seine Bürger zu schützen und nicht diejenigen, die bereit sind, deren Leben zu gefährden.
Die deutsche Justiz muss sich deshalb eine unbequeme Frage gefallen lassen: Ist sie noch ausreichend auf den Schutz der Bevölkerung ausgerichtet oder hat sich das Pendel zu weit in Richtung Nachsicht bewegt?
Ein Rechtsstaat darf human sein. Er darf aber niemals naiv werden.
Ebenso muss gelten: Wer kein deutscher Staatsbürger ist und hier schwere Straftaten begeht oder terroristische Bestrebungen verfolgt, muss nach den Möglichkeiten des geltenden Rechts konsequent ausgewiesen oder abgeschoben werden. Gastrecht ist kein Freibrief. Wer dieses Gastrecht mit Füßen tritt, verwirkt das Vertrauen des Gastlandes.
Die Bürger erwarten keine Rache. Sie erwarten Konsequenz.
Sie erwarten, dass gefährliche Extremisten frühzeitig aus dem Verkehr gezogen werden.
Sie erwarten, dass Urteile nicht das Gefühl vermitteln, Straftaten hätten kaum ernsthafte Folgen.
Und sie erwarten vor allem, dass der Staat aus Fehlern lernt, statt sie nach jeder neuen Tragödie erneut zu erklären.
Ein Rechtsstaat, der seine Bürger nicht wirksam schützt, verliert Schritt für Schritt seine Glaubwürdigkeit. Wer ständig Nachsicht predigt, darf sich nicht wundern, wenn das Vertrauen der Bevölkerung schwindet. Die erste Pflicht des Staates ist nicht, Straftätern immer neue Chancen zu geben. Seine erste Pflicht ist der Schutz der Menschen, die sich an Recht und Gesetz halten.
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