Wir erklären ihnen wie das geht
Die Bundesregierung verweist gern auf sinkende Zahlen bei ausreisepflichtigen Personen. Tatsächlich lebten Ende 2025 nach offiziellen Angaben noch rund 232.000 ausreisepflichtige Menschen in Deutschland – deutlich weniger als noch vor wenigen Jahren. Für manche klingt das nach einer erfolgreichen Migrationspolitik. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich: Die Statistik erzählt nur einen Teil der Wahrheit.
Denn ein erheblicher Rückgang entstand nicht dadurch, dass Menschen Deutschland verlassen hätten oder konsequent abgeschoben worden wären. Vielmehr wurden zahlreiche vormals ausreisepflichtige Personen durch neue gesetzliche Regelungen schlicht in einen anderen Aufenthaltsstatus überführt. Besonders das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht der Bundesregierung spielt hierbei eine zentrale Rolle.
Wer jahrelang geduldet in Deutschland lebte und bestimmte Voraussetzungen erfüllte, konnte damit ein zeitlich befristetes Aufenthaltsrecht erhalten. Juristisch bedeutet das: Die betreffende Person gilt anschließend nicht mehr als ausreisepflichtig – und taucht somit auch nicht mehr in dieser Statistik auf.
Genau hier beginnt die politische Debatte.

Kritiker werfen der Bundesregierung vor, das Problem nicht zu lösen, sondern statistisch umzudefinieren. Die Menschen seien weiterhin im Land, würden aber durch neue Rechtskategorien aus der Zahl der Ausreisepflichtigen herausgerechnet. Dadurch entstehe öffentlich der Eindruck sinkender Belastungen, obwohl sich an den tatsächlichen Verhältnissen vielerorts wenig ändere.
Befürworter hingegen argumentieren, dass viele dieser Menschen seit Jahren in Deutschland lebten, arbeiteten oder Familien gegründet hätten. Zahlreiche Abschiebungen seien praktisch kaum durchsetzbar gewesen – etwa wegen fehlender Papiere, humanitärer Gründe oder mangelnder Rücknahmebereitschaft der Herkunftsstaaten. Das Chancen-Aufenthaltsrecht schaffe daher endlich Rechtssicherheit und beende einen jahrelangen Schwebezustand.
Die Zahlen zeigen jedenfalls ein bemerkenswertes Bild: Von den rund 226.500 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen Mitte 2025 waren etwa 185.000 lediglich geduldet. Wirklich unmittelbar abschiebbar war nur ein deutlich kleinerer Teil. Gleichzeitig lag die Zahl tatsächlicher Abschiebungen 2025 bei rund 22.800 Personen.
Die entscheidende politische Frage lautet daher: Handelt es sich beim Rückgang der Ausreisepflichtigen um einen echten Erfolg der Migrationspolitik – oder vor allem um eine Folge neuer gesetzlicher Definitionen?
Die Antwort darauf hängt stark vom politischen Blickwinkel ab. Unbestreitbar ist jedoch: Sinkende Zahlen bedeuten nicht automatisch, dass weniger Menschen ohne ursprüngliches Bleiberecht in Deutschland leben. Oft bedeutet es schlicht, dass sich ihr rechtlicher Status geändert hat.












