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Untätigkeitsklage

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Ein Fall aus Dresden zeigt, welche finanziellen Folgen eine überforderte Einbürgerungsverwaltung haben kann. Wer bezahlt am Ende für politische Entscheidungen und staatliches Organisationsversagen?

Drei Jahre warten und anschließend Entschädigung erhalten

Der 38-jährige Sergo Kurtanidze aus Georgien wartete nach Medienberichten drei Jahre auf seine deutsche Staatsangehörigkeit. Der Freistaat Sachsen erkannte einen Entschädigungsanspruch von 500 Euro an. Ob weitere Zahlungen folgen, ist offen. Entscheidend ist die grundsätzliche Frage: Warum schaffen Behörden Rückstände, deren Folgen zusätzliche Kosten verursachen?

Tausende Anträge in Dresden

Anfang 2025 lagen in Dresden rund 4.600 unbearbeitete Einbürgerungsanträge. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit betrug 26 bis 27 Monate. Für drohende Untätigkeitsklagen waren rund 150.000 Euro zurückgestellt. Bezahlt wird der Verwaltungsapparat aus öffentlichen Mitteln, also letztlich von den Steuerzahlern.

Keine automatische Entschädigung für Wartezeit

Eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO ist von der Entschädigung wegen überlanger Gerichtsverfahren nach § 198 GVG zu unterscheiden. Die gesetzliche Regelentschädigung von 1.200 Euro jährlich betrifft unangemessen lange Gerichtsverfahren und nicht automatisch jedes Jahr, in dem ein Einbürgerungsantrag unbearbeitet bleibt. Diese Unterscheidung ist wichtig, gerade wenn politische Verantwortung kritisch beleuchtet werden soll.

Politische Versprechen, überlastete Verwaltung

Wer Einbürgerungsregeln verändert, muss dafür sorgen, dass die zuständigen Behörden Anträge rechtmäßig, sorgfältig und in angemessener Zeit prüfen können. Politische Ankündigungen nützen wenig, wenn die praktische Umsetzung in überlasteten kommunalen Verwaltungen steckenbleibt. Die Verantwortung dafür darf nicht einfach auf Sachbearbeiter und Steuerzahler abgewälzt werden.

Droht eine Klagewelle?

Der beteiligte Rechtsanwalt warnt vor weiteren Verfahren. Eine tatsächliche massenhafte Klagewelle ist damit noch nicht nachgewiesen. Eine Modellrechnung zeigt die mögliche Größenordnung: 1.000 erfolgreiche Ansprüche über jeweils 1.200 Euro ergäben 1,2 Millionen Euro, 5.000 entsprechende Ansprüche sechs Millionen Euro. Dies sind ausdrücklich keine Prognosen und keine automatisch bestehenden Ansprüche.

Der deutsche Pass ist mehr als ein Verwaltungsdokument

Die Staatsangehörigkeit begründet eine dauerhafte Zugehörigkeit zum Staat mit weitreichenden Rechten und Pflichten. Deshalb muss eine Beschleunigung von Verfahren mit einer sorgfältigen Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen einhergehen. Der Rechtsstaat gilt selbstverständlich auch für Antragsteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Der Skandal ist nicht, dass sie ihre Rechte durchsetzen, sondern dass staatliche Stellen ihre Aufgaben teilweise nicht rechtzeitig erfüllen.

Fazit: Die Kosten müssen transparent werden

Bund, Länder und Kommunen sollten offenlegen, wie viele Verfahren wegen verzögerter Einbürgerungen geführt werden, welche Kosten dadurch entstehen und wie Rückstände abgebaut werden sollen. Deutschland braucht eine rechtsstaatliche, sorgfältige und administrativ beherrschbare Einbürgerungspolitik. Der Steuerzahler darf nicht zur unbegrenzten Ausgleichskasse für politisches und organisatorisches Versagen werden.

Quellen

§ 198 GVG · Dresdner Einbürgerungsrückstände

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